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| BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 33, 340
- NJW 1986, 1053
- MDR 1986, 333
- NStZ 1986, 215
- StV 1986, 198
- FamRZ 1986, 571
- JR 1986, 514
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08
Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der …
Ob ein solches Obhutsverhältnis, das auch bei einer Tätigkeit als Trainer bestehen kann (BGHSt 17, 191, 192/193 - Fußballtrainer; BGH NStZ 2003, 661 - Tennistrainer), vorliegt, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 19, 163; 33, 340, 344; 41, 137, 139).Ob ein solches Obhutsverhältnis, das auch bei einer Tätigkeit als Trainer bestehen kann (BGHSt 17, 191, 192/193 - Fußballtrainer; BGH NStZ 2003, 661 - Tennistrainer), vorliegt, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 19, 163; 33, 340, 344; 41, 137, 139).
- BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97
StPO § 244; StGB § 174
Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 33, 340, 344; 19, 163, 165).Entscheidend ist insoweit nicht, wie und von wem der Betreuer bestellt worden ist (BGHSt 41, 137, 139; 33, 340, 344; 21, 196, 201).
- BGH, 27.06.2000 - 1 StR 221/00
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Obhutsverhältnis; Ersatzbabysitter
Ob ein solches Obhutsverhältnis, das auch im Verhältnis zwischen Großeltern und Enkel bestehen kann (…BGHR StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1 Obhutsverhältnis 10), vorliegt, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 19, 163; 33, 340, 344; 41, 137, 139).
- BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch …
Ein solches entstand vielmehr erst nach Pfingsten 2008, als die Nebenklägerin ganz bei der Zeugin K. und dem Angeklagten lebte und dieser sich nunmehr auch um ihre Erziehung kümmerte, mithin den der Norm unterfallenden Pflichtenkreis tatsächlich übernahm (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - 1 StR 595/65, BGHSt 21, 196, 201 f.; Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344 f.). - BGH, 30.03.2011 - 4 StR 97/11
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen des …
Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. November 1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344 f.;… Urteil vom 20. September 1988 - 1 StR 383/88, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 1). - OLG München, 21.06.2011 - 31 Wx 168/11
Vereinsrecht: Satzungsänderung über eine bestimmte Mehrheit für eine …
Die Beschwerde wendet dagegen insbesondere ein, dass bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1986, 1053 (= BGHZ 96, 245) Klauseln, die für Satzungsänderungen eine bestimmte Mehrheit vorsahen, auch auf eine Zweckänderung angewendet worden seien. - BGH, 30.04.1986 - 2 StR 165/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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