Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 320/02   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543
    Zulässigkeit und Form der Beschränkung der Revisionszulassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 426
  • MDR 2004, 468
  • WM 2004, 853



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Wird zitiert von ... (55)  

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06  

    Kapitalanlagerecht - Vorteilsausgleichung bei Darlehensvertrag

    Es ist zwar nicht möglich, die Revision auf einzelne Rechtsfragen zu beschränken (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 320/02, WM 2004, 853 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03  

    Mietrecht - Altbaumieter muss unzureichende Elektroanlage nicht hinnehmen

    Dabei kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht die Zulassung der Revision trotz der insoweit uneingeschränkten Fassung des Urteilstenors auf Ansprüche der Kläger wegen des Zustandes der elektrischen Anlage beschränkt hat, indem es die Zulassung mit der "Frage der Anpassung an DIN-Normen" begründet hat, wodurch allerdings die Beschränkungsabsicht deutlich und mit ausreichender Klarheit zum Ausdruck gekommen sein müßte (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 320/02, WM 2004, 853 unter II; BGH, Beschluß vom 26. März 2003 - IV ZR 232/02, FamRZ 2003, 1274).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05  

    Immobilien - Zwangsversteigerung: Eigengebot eines Gläubigervertreters

    Die Zulassung kann nicht auf die Klärung einer einzelnen Rechtsfrage beschränkt werden, sondern die Beschränkung muss sich auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beziehen (vgl. zur beschränkten Revisionszulassung BGH, Urt. v. 5. November 2003, VIII ZR 320/02, WM 2004, 853 m.w.N.).
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