Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kfz-Unfall: Ersatz von Verdienstausfallschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254
    Schadensminderungspflicht des Geschädigten; Pflicht zum Einsatz der verbliebenen Arbeitskraft

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verpflichtung eines Geschädigten zur Verwertung seiner Arbeitskraft

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 652
  • MDR 1996, 695
  • NZV 1996, 105
  • VersR 1996, 332
  • BB 1996, 716
  • DB 1996, 1033



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03  

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    (1) Allerdings obliegt es dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (BGH, Urt. v. 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94, NJW 1996, 652, 653).
  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 124/05  

    Sonstiges Zivilrecht

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, dass zwar grundsätzlich der Schädiger für das Vorliegen eines Mitverschuldens und eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht darlegungs- und beweispflichtig ist (BGHZ 91, 357, 369; Senatsurteile vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 - VersR 1979, 424, 425 und vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438), der Geschädigte andererseits aber, soweit es um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitwirken und erforderlichenfalls darlegen muss, was er zur Schadensminderung unternommen hat (BGHZ 91, 243, 259 f.; Senatsurteile vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 - NJW 1996, 652, 653 und vom 29. September 1998 - VI ZR 296/97 - VersR 1998, 1428).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06  

    Schadensrecht - Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Der Geschädigte ist mit der Arbeitsaufnahme vielmehr seiner ihm nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats obliegenden Verpflichtung nachgekommen, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (vgl. Senatsurteile BGHZ 91, 357, 365; vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 - VersR 1979, 424, 425; vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 - VersR 1983, 488, 489; vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 - VersR 1996, 332, 333; vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158, 1159).
mehr
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06  

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    cc) Die Klägerin hatte nach dem Unfall die haftungsrechtliche Obliegenheit, ihre verbleibende Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren zur Reduzierung des Verdienstausfallschadens so nutzbringend wie möglich einzusetzen und sich um eine Fortsetzung der bestehenden Beschäftigungsmöglichkeit oder um eine Arbeitsaufnahme zu kümmern ((BGH st. Rspr., VersR 1991, 437 [439]; NJW 1970, 2142 [2143]; VersR 1996, 332 ff).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 8 U 127/03  

    Arzthaftungsprozess: Materieller und immaterieller Schadensersatz wegen eines

    Die Verpflichtung zur Verwertung der eigenen Arbeitskraft setzt voraus, dass der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, seine verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen (BGH NJW 1996, 652).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - 19 Sa 44/99  

    Schadenersatzanspruch; Erstattung von Bewerbungskosten

    Es ist daher davon auszugehen, daß eine zumutbare Tätigkeit für den Kläger auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden war (vgl. BGH Urteil vom 05.12.1995 - AZ.: VI ZR 398/94 - AP Nr. 6 zu § 254 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2006 - 22 U 76/06  

    Schadensersatz wegen mangelhafter Werkleistung - Beweislast wegen Verschulden zu

    Jedoch kann die Frage nach der Eignung der eingesetzten Maschinen und Geräte unbeantwortet bleiben, da die Beklagte, der dies obliegt - den Schädiger trifft die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Mitverschuldenseinwands (ständ. Rechtsprechung des BGH, z. B. NJW 1991, 1412, 1413; BGH, NJW 1994, 3102, 3105; NJW 1996, 652, 653; NJW 1998, 3706, 3707) - ein nennenwertes Mitverschulden des Klägers dadurch nicht beweisen könnte.
  • OLG Zweibrücken, 17.05.2001 - 4 U 106/00  

    Pacht - Schadensersatz wegen Unmöglichwerden der Verpächterpflichten -

    Ebenfalls dahinstehen kann, dass es ohnehin Sache der Klägerin gewesen wäre, darzulegen, was sie zur Schadenminderung unternommen hat (vgl. etwa BGH NJW 1996, 652, 653 und NJW 1998, 3706, 3707).
  • OLG München, 08.05.1998 - 10 U 4856/97  

    Nachschlag beim Schmerzensgeld - Nachschlag beim Schmerzensgeld gibt es nur bei

    Der Kläger hat aber seiner Darlegungspflicht und Beweislast, daß er seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren nicht mehr nutzbar verwerten kann, hinreichend genügt (vgl. BGH in VersR 79, 424; NJW 96, 652).
  • OLG Koblenz, 30.10.1998 - 11 U 467/98  
    Der Geschädigte Nellen war zwar hiernach im Hinblick auf die bestehende Schadensminderungspflicht trotz der bestehenden Bewegungsbeeinträchtigung an der rechten Hand gehalten, sich ernstlich darum zu bemühen, die ihm verbliebene Arbeitskraft nutzbringend zu verwerten (vgl. BGB VersR 79, 424, 425; BGH NJW 96, 652, 653).
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