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   BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 270



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10  

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Eine isolierte Anfechtung der unterbliebenen Anordnung des Verfalls oder des Wertersatzverfalls ist grundsätzlich zulässig (BGH, Urt. vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271; BayObLG NStZ-RR 1999, 269, 270; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 318 Rdn. 22).
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00  

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus

    Daß dieser mit dem Brutto-Wertersatzverfall verbundene Nachteil bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt wurde, stellt keinen Rechtsfehler dar, da die Verfallanordnung gemäß §§ 73, 73a StGB nicht zu einer Strafmilderung führen muß (BGH NStZ 1995, 491; BGH NStZ-RR 1996, 129, 130; BGH Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96; BGH NJW 1998, 1723, 1728; BGH NStZ 2000, 137; LK-Schmidt 11. Aufl. § 73 Rdn. 7 und 11 ff,).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00  

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung.

    Das wirksam auf die Höhe der Verfallsanordnung beschränkte (vgl. BGHR StGB § 73 b Schätzung 2; BGH NStZ-RR 1997, 270 f) Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat Erfolg, das Rechtsmittel des Angeklagten nur im Ausspruch über den erweiterten Verfall.
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  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08  

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Mit ihrer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten und wirksam (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 270; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 318 Rdn. 22) auf den Ausspruch über den Wertersatzverfall beschränkten Revision rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung materiellen Rechts.
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99  

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Die Staatsanwaltschaft hat ihre zuungunsten dieser beiden Angeklagten eingelegte Revision wirksam auf die Nichtanordnung des Verfalls beschränkt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 270, 271 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08  

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

    Mit ihrer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten und wirksam (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 270; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 318 Rdn. 22) auf die Nichtanordnung von Wertersatzverfall beschränkten Revision rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung materiellen Rechts.
  • BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12  
    Die Anordnung des Wertersatzverfalls kann ebenfalls bestehen bleiben, weil sie allein an die rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen anknüpft und in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271).
  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02  

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

    Eine solche Beschränkung des Rechtsmittels ist grundsätzlich möglich (vgl. BGH NStZ 1999, 560; NStZ-RR 1997, 270), wäre hier aber unwirksam, weil auf der Grundlage der unzureichenden Feststellungen zur Haupttat der Verfall nicht angeordnet werden durfte (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12).
  • BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06  

    Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen

    Mit ihren zu Ungunsten der Angeklagten eingelegten und wirksam (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 270; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 318 Rdn. 22) auf die Aussprüche über den Wertersatzverfall beschränkten Revisionen rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung materiellen Rechts.
  • BGH, 23.01.1997 - 5 StR 638/96  

    JGG § 32

    Die Jugendkammer ist nicht durch die Einbeziehung der Einzelstrafen aus jenem Urteil im mit Revisionsverwerfung vom heutigen Tage (5 StR 542/96) rechtskräftig gewordenem Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 24. Mai 1996 (11 KLs 26/95) an einer Einbeziehung gehindert.
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