Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2002 - VII ZR 342/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
BGB § 133 B, § 155, § 157 B
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme eines Dissenses bei der Auslegung eines Bauvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Leistungsbeschreibung oder Pläne: Was hat Vorrang? (IBR 2003, 117)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 743
- MDR 2003, 326
- NZBau 2003, 149
- WM 2003, 1430
- BauR 2003, 388
- IBR 2003, 117
- ZfBR 2003, 253
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
Bauvertrag - Globalpauschalpreis und Nachtragsvergütung
Bei Unklarheiten über nicht von vornherein in Übereinstimmung zu bringende Vertragserklärungen hat sich die Auslegung zunächst an demjenigen Teil zu orientieren, der die Leistung konkret beschreibt (BGH, BauR 2003, 388;… Kapellmann-Messerschmidt-von Rintelen, a.a.O., VOB/ B, § 1, Rdnr. 43). - OLG Koblenz, 02.03.2007 - 10 U 743/06
Immobilien - Mehrdeutige Verwendung der Begriffe "Stellplatz" und "Garage"
Der vorliegende Sachverhalt ist damit gerade nicht mit der Konstellation in der von der Berufung herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, NJW 2003, 743, vergleichbar, bei der eine eindeutige Leistungsbestimmung im Vertragstext vorlag und nur ein Widerspruch zu den Bauplänen gegeben war. - OLG Hamm, 09.02.2006 - 21 U 70/05
Bauvertrag - Vertragswidrige Betonrezeptur: Wichtiger Kündigungsgrund?
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich, dass der Vertrag als sinnvolles Ganzes auszulegen ist, da davon auszugehen ist, dass der Unternehmer seine Leistung widerspruchsfrei anbieten will (vgl. BGH, BauR 2003, 388;… Werner, in: Werner/Pastor, Rdnr. 1032).
- OLG München, 19.10.2006 - U (K) 3090/06
Kartellrechtliche Normadressateneigenschaft eines …
Aus dem objektiven Empfängerhorizont unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte (vgl. §§ 133, 157 BGB) ist die Annahmeerklärung der M. dahingehend auszulegen, dass sie die in Nr. 5.1 genannte Qualifikation als Vertragspartei (Eigentümer, Erbbauberechtigter oder sonst dinglich Berechtigter) erfüllt, weshalb für einen Dissens kein Raum ist (vgl. BGH NJW 2003, 743). - OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05
Bauvertrag - Anspruch auf Austausch von formaldehydbelasteten Bauteilen?
Die Anforderungen, denen das Werk des Werkunternehmers genügen muss, ergeben sich daher zunächst aus den vertraglichen Vereinbarungen, wobei den Angaben in der Leistungsbeschreibung eine besondere Bedeutung zukommt (BGH NJW 2003, 743). - KG, 14.04.2009 - 21 U 10/07
Bauvertrag - Haftung bei falscher Entwurfs- (AG) und Ausführungsplanung (AN)
- OLG Stuttgart, 05.05.2010 - 3 U 79/09
Rechtsfolgen des Fehlens einer Entgeltregelung in einem Liefer- und …
b) Von einem versteckten Einigungsmangel im Sinne von § 155 BGB kann entgegen der Ansicht der Klägerin schon deswegen keine Rede sein, weil die objektive Bedeutung der Erklärungen beider Parteien, wie sie sich aus dem Vertragstext ergibt, übereinstimmt (BGH NJW 2003, 743 ; BGH NJW 1993, 1798 ). - OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 21 U 9/11
Bauvertrag - Widerspruch zwischen LV und Plänen: Was hat Vorrang?
Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und der zeichnerischen Darstellung ist der geschuldete Leistungsumfang vielmehr in erster Linie aus dem objektiven Empfängerhorizont durch Auslegung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte zu beurteilen (BGH BauR 2003, 388; BauR 1999, 668 m.w. Nachw.). - OLG Braunschweig, 26.10.2006 - 8 U 182/05
Bauvertrag - Vereinbarter Zweck nicht erreicht: Mangel!
Dabei ist ein Bauvertrag als ein sinnvolles Ganzes auszulegen (vgl. BGH BauR 2003, 388).
