Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1979, 2203
- GRUR 1979, 425
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer …
Sie hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat; ihr über diesen hinaus Bedeutung auch für spätere Veröffentlichungen eines anderen Zuschnitts beizulegen, ist in aller Regel nur aufgrund eines dahingehenden besonderen Interesses des Betroffenen möglich (vgl. hierzu BGHZ 20, 345, 348; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203).Da auch Personen der Zeitgeschichte Anspruch darauf haben, daß die Allgemeinheit Rücksicht auf ihre Persönlichkeit nimmt, darf nicht außer acht gelassen werden, daß das in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geschützte allgemeine Publikationsinteresse in einem Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten steht (vgl. hierzu BGHZ 20, 345, 350 f; 49, 288, 292; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO.).
Der Öffentlichkeitswert des Bildnisses wird wesentlich erhöht, wenn es den Abgebildeten im Rahmen der Tätigkeit zeigt, durch welche er die Öffentlichkeit auf sich besonders aufmerksam gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO., 2204; siehe hier auch OLG Frankfurt, NJW 1989, 402, 403); dieser Rahmen kann bei einem Politiker gerade auch durch Beifügung aussagekräftiger Symbole und durch schlagwortartige verbale Umschreibungen seiner Leistungen und Ämter geschaffen werden.
Dabei bedarf es zur Annahme eines Informationswertes nicht unbedingt eines "Gesamtkonzepts" (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO., 2204), wie es etwa bei der Herausgabe von Münzserien (z.B. "Die deutschen Kanzler") vorliegen könnte; auch eine einzelne, einem historischen Ereignis, wie dem Tode eines bedeutenden Staatsmannes, gewidmete Medaille kann einem schutzwürdigen Publikationsinteresse dienen.
Daß die Beklagte mit der Edition der "Abschiedsmedaille" im Rahmen ihres Gewerbebetriebes eigenwirtschaftliche Ziele verfolgt, fällt nicht zu Lasten ihres schutzwürdigen Publikationsinteresses ins Gewicht; Bildveröffentlichungen in Medien aller Art dienen regelmäßig gewerblichen Interessen (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO., 2204).
Ebensowenig kann hier von Belang sein, daß die Freigabe derartiger Bildveröffentlichungen die Klägerin oder andere Angehörige des Verstorbenen darin behindern könnte, selbst entgeltliche Gestattungen zur Verbreitung des Bildes von Willy Brandt zu erteilen; bei Bildpublikationen der hier vorliegenden Art ist keine rechtlich geschützte Position anzuerkennen, die dem Abgebildeten oder seinen Angehörigen eine finanzielle Beteiligung am Vertrieb der Bilder sichert (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO., 2205).
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
Presserecht - Verbreitung eines Fotos
Sie hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat; ihr darüber hinaus Bedeutung auch für spätere Veröffentlichungen eines anderen Zuschnitts beizulegen, ist in aller Regel nur aufgrund eines dahingehenden besonderen Interesses des Betroffenen möglich (Senatsurteile vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203 [Fußballkalender] …und vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 - aaO). - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95
Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern
Da auch Personen der Zeitgeschichte Anspruch darauf haben, daß die Allgemeinheit Rücksicht auf ihre Persönlichkeit nimmt, darf nicht außer acht gelassen werden, daß das in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geschützte allgemeine Publikationsinteresse in einem Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten steht (vgl. hierzu BGHZ 2O, 345, 350 f., 49, 288, 292, Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203).a) Dem Erfordernis eines schutzwürdigen Informationsinteresses in diesem Sinne ist in der Regel bereits dann genügt, wenn das Bild der "absoluten" Person der Zeitgeschichte in einen für den Betrachter deutlichen Zusammenhang mit den Leistungen gestellt wird, wegen deren diese Person bekannt ist, dabei wird der Öffentlichkeitswert des Bildnisses noch erhöht, wenn es den Abgebildeten im Rahmen der Tätigkeit zeigt, durch welche er das Publikum auf sich besonders aufmerksam gemacht hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO. 2204 …und vom 14. November 1995 - VI ZR 41O/94 - aaO. 206, s. hier auch OLG Frankfurt, VersR 1989, 258, 259).
Es geht vorliegend nicht darum, daß das Bildnis des Klägers etwa als wesentlicher Teil einer dem Produkt der Beklagten zu 1 zugrundeliegenden, eigenständigen Werkcharakter aufweisenden Gesamtkonzeption Bedeutung erlangt (vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung z.B. BGH, Urteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO. sowie OLG Frankfurt, NJW 1989, 402 f.).
- BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
aa) Erfordert § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG , daß die abgebildete Person dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, d.h. als "absolute" oder "relative" Persönlichkeit der Zeitgeschichte dem öffentlichen Leben angehört (so u.a. BGHZ 20, 345, 349 ff.; BGH, Urteile vom 10. November 1961 - I ZR 78/60 - LM § 23 KunstUrhG Nr. 5 und vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63 - LM § 22 KunstUrhG Nr. 10), dann ist, wie auch die Anschlußrevision nicht verkennt, der Tatbestand der Vorschrift hier nicht erfüllt, da der Kläger bei Ausstrahlung seines Fotos durch die Beklagte nicht derart im Blickpunkt des öffentlichen Interesses stand, daß sich die allgemeine Aufmerksamkeit darauf gerichtet hätte, seine Person als solche im Bild vorgestellt zu bekommen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - GRUR 1979, 425, 427).In diesem Fall ergibt sich das Erfordernis einer Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Parteien bereits aus § 23 KunstUrhG , wobei es im Ergebnis ohne Bedeutung ist, ob sie allein dem § 23 Abs. 2 KunstUrhG vorbehalten oder schon bei dem Tatbestandselement des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG vorzunehmen ist (BVerfGE 35, 202, 224 f.; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - aaO. - S.426).
- BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86
Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines …
Mit Recht hebt das Berufungsgericht darauf ab, daß das Recht am eigenen Bild ein Ausschnitt, eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist (BGHZ 20, 345, 347; 26, 349, 355; Senatsurteile vom 2. Juli 1974 - VI ZR 121/73 - NJW 1974, 1947, 1948 m.w.N. und vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203; v. Gamm, Urheberrechtsgesetz , 1968, Einf. Rd.Nr. 99 und 102).Es ist auch richtig, daß aus dem Wesen dieses Rechts folgt, daß die Verfügung über das eigene Bild nur dem Abgebildeten als Rechtsträger selbst zusteht; nur er selbst soll darüber befinden dürfen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will (BVerfGE 63, 131 ,142; BGHZ 20, 345, 347; 24, 200, 208 f.; 26, 349, 355;… Senatsurteile vom 2. Juli 1974 - aaO; vom 6. Februar 1979 - aaO und vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 - NJW 1979, 2205, 2206; BGH, Urteil vom 26. Juni 1981 - I ZR 73/79 - NJW 1981, 2402, 2403).
Das Berufungsgericht stellt deshalb auch mit Recht nicht in Frage, daß die Rechtsordnung dem Rechtsträger die alleinige Befugnis zuweist, Dritten die wirtschaftliche Verwertung des eigenen Bildnisses zu gestatten (§ 22 KUG ).Diese Gestattung, deren Reichweite jeweils durch Auslegung nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles zu bestimmen ist (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - aaO), kann ausdrücklich oder stillschweigend, unbeschränkt oder beschränkt auf eine bestimmte Art der Verbreitung erteilt werden (BGHZ 20, 345, 348).
- BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91
ungerechtfertigte Bereicherung
Auf diese Ausnahmevorschrift kann sich nicht berufen, wer nicht einem schutzwürdigen Informationsbedürfnis der Allgemeinheit nachkommen, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (BGHZ 20, 345, 350; 49, 288; Senatsurteile vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203, 2204; vom 26. Juni 1979 …und vom 14. Oktober 1986 = jeweils aaO). - BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85
Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel
Das gilt nicht nur, wenn das Bildnis zum Zwecke der Werbung Verwendung findet, sondern auch dann, wenn es auf andere Art im geschäftlichen Interesse ausgenutzt wird (BGHZ 49, 288, 293; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203, 2204). - LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 868/05
Recht am eigenen Bild: Abbildung eines bekannten Fernsehmoderators auf der …
So müssen es etwa auch sog. "absolute Personen der Zeitgeschichte" nicht dulden, wenn ihr Bildnis ohne ihre Einwilligung zur Werbung für Waren oder gewerbliche Leistungen ausgenutzt wird (vgl. BGH GRUR 1979, 425, 427 - Fußballkalender; AfP 1995, 495 - Kundenzeitschrift mwN).Wiederum dahinstehen kann hierbei, ob diese Abwägungen rechtssystematisch eine Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Abgebildeten gemäß § 23 Abs. 2 KUG darstellen oder aber sich schon im Rahmen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG auswirken, denn in jedem Fall ist das Ergebnis einer Güter- und Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit und den persönlichkeitsrechtlichen Belangen des Abgebildeten maßgeblich (vgl. BGH GRUR 1979, 425, 427).
Zwar muss auch eine überragend prominente Persönlichkeit eine Verwendung ihres Bildnisses zu Werbezwecken nicht hinnehmen (vgl. BGH GRUR 1979, 425, 427 - Fußballkalender; AfP 1995, 495 - Kundenzeitschrift), entgegen der Ansicht des Klägers handelt es sich aber bei der hier erfolgten Veröffentlichung seines Bildnisses auf der Titelseite des Sonderheftes gerade nicht um eine ungenehmigte werbliche Vereinnahmung.
- OLG Hamburg, 11.06.1998 - 3 U 284/97
Nachweis der Bevollmächtigung bei Rüge der fehlenden Vollmacht; Wirtschaftliche …
Zwar kann bei der Duldung und erst recht bei ausdrücklicher Beauftragung eines Fotografen auch ohne diesbezügliche Erklärung des Abgebildeten eine stillschweigende Einwilligung zur Veröffentlichung in Betracht kommen, wenn insbesondere aus dem Zweck der Aufnahme im Wege der Auslegung auf eine solche Gestattung zu schließen ist (vgl. BGH, GRUR 1979, 425 - Fußballspieler;… Schricker, UrhR, § 22 KUG , Rdn. 16).Andererseits führt der Umstand, dass mit der Veröffentlichung auch wirtschaftliche Interessen verfolgt werden, noch nicht per se zur Verneinung überwiegender Informationsinteressen, da insbesondere die Presse durch Bildveröffentlichungen ebenfalls eine Absatzförderung anstrebt (vgl. BGH, GRUR 1979, 425 - Fußballspieler).
Darüber hinaus sind im Rahmen der Abwägung auch die wirtschaftlichen Interessen eines von einer Veröffentlichung Betroffenen bei der Beurteilung von Inhalt und Reichweite seines Persönlichkeitsschutzes zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 1979, 425 - Fußballspieler).
- BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80
Rolls-Royce
Das Landgericht knüpft mit dieser Begründung möglicherweise an die Rechtsprechung an, die die unbefugte Verwendung des Namens oder der Abbildung einer Person zu Werbezwecken betrifft (RGZ 74, 308 [312, 313] - Graf Zeppelin; BGHZ 20, 345 [350] - Paul Dahlke; BGH GRUR 1979, 425, 427 - Fußballspieler; BGH GRUR 1981, 846, 847 - Carrera). - BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 302/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 303/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
- LG Hamburg, 20.04.2007 - 324 O 859/06
Haftung einer Bildagentur
- LG Berlin, 09.05.2006 - 16 O 235/05
DVD mit unautorisiertem Konzertmitschnitt des Künstlers Prince
- OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
Recht am eigenen Bild: Abbildung eines bekannten Fernsehmoderators auf der …
- LG Köln, 01.10.2003 - 28 O 317/03
- BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03
- OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07
Wohnungseigentum - Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?
- OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10
Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung
- OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03
Ansprüche eines bekannten Fußballspielers wegen Verbreitung eines Computerspiels …
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Zeitschriftenwerbung mit Prominentenfoto
- BGH, 20.04.2004 - VI ZR 317/03
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anspruch auf …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 11657/96
Polizeibeamte wollen nicht in die Zeitung: Fotoapparat und Film einer Reporterin …
- KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03
Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der …
- LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
- KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch eines jugendlichen …
