Rechtsprechung
| BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Einkommensnachteile - Verdienstausfall
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Als Zeitraum für eine Einkommensprognose können 2 1/2 Jahre ausreichend sein
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie wird der Erwerbsausfall eines selbständigen Bauhandwerkers berechnet? (IBR 2001, 543)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anknüpfung an Geschäftsentwicklung in den letzten 2 1/2 Jahren vor dem Schadensfall bei Bemessung des Erwerbsschadens eines Selbstständigen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 1640
- MDR 2001, 689
- NZV 2001, 210
- IBR 2001, 543
Wird zitiert von ... (33)
- BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03
Schadensrecht - Kausalität der Handlung für den Schaden
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte (Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - VersR 1992, 973; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - VersR 1993, 1284, 1285; vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95 - VersR 1997, 453, 454; vom 3. März 1998 - VI ZR 385/96 - VersR 1998, 772, 773; vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - NJW 2001, 1640, 1641).Ist der Erwerbsschaden eines selbständig Tätigen festzustellen, so wird es im Rahmen der §§ 252 BGB, 287 ZPO in der Regel erforderlich und angebracht sein, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92; vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 268/95; vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - alle aaO).
Es muß vielmehr dem Tatsachengericht im Rahmen des § 287 ZPO überlassen bleiben, den nach den jeweiligen Umständen des Falles erforderlichen Prüfungsrahmen zu bestimmen (Senat, Urteil vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - aaO).
aa) Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen zwar im allgemeinen sowohl für die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen (Urteil vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92; vom 3. März 1998 - VI ZR 385/96 - und vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - alle aaO) als auch in den Fällen, in denen die berufliche Laufbahn des Geschädigten noch am Anfang war, bei der Schätzung des Verdienstausfalls keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (…Senatsurteile vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92 - aaO; vom 17. Februar 1998 - VI ZR 342/96 - VersR 1998, 770, 772).
- BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10
Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern
Ein entgangener Gewinn kann nach § 252 BGB iVm. § 287 ZPO unter Vornahme von Abschlägen nur geschätzt werden, wenn das Tatsachengericht angesichts der jeweiligen Marktsituation eine kausale Schadensverursachung nach § 287 ZPO für wahrscheinlich halten kann (zur Vornahme von Abschlägen bei einer Schätzung: vgl. BGH 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - zu II 2 b bb der Gründe, NJW 2001, 1640). - BGH, 26.07.2005 - X ZR 134/04
Verfahrensrecht - Schadensermittlungspflicht des Tatrichters
Dieser Schwierigkeit muß auch im Bereich der Vertragshaftung nach den gleichen Grundsätzen Rechnung getragen werden, wie sie der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für Ansprüche aus unerlaubter Handlung entwickelt hat (…BGH, Urt. v. 17.2.1998 - VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633, 1634;… vgl. BGH, Urt. v. 3.3.1998 - VI ZR 385/96, NJW 1998, 1634, 1636 = BGHR BGB § 842 Selbständige 1; v. 20.4.1999 - VI ZR 65/98, VersR 2000, 233; v. 6.2.2001 - VI ZR 339/99, NJW 2001, 1640, 1641 = BGHR BGB § 252 Satz 2 Verdienstausfall 8).
- BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung …
Aus dem bisher erzielten Gewinn kann im Rahmen von Geschäftsbeziehungen auf einen infolge der Zerstörung dieser Geschäftsbeziehungen entgangenen Gewinn geschlossen werden (BGH 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - mwN, NJW 2001, 1640). - VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 37/06 Soweit das Oberlandesgericht zu der Überzeugung gelangt ist, daß " es jedenfalls zur Zeit dem Kindeswohl am besten entspricht, das Sorgerecht auf den Antragsteller zu übertragen", war dafür ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewißheit ausreichend, der einem - möglicherweise bestehenden - restlichen Zweifel Schweigen gebietet, ohne ihn völlig ausschließen zu müssen (BVerfG NJW 2001, 1640; BGH NJW 1999, 488; Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05 -).
Diese Kritik schließt aber eine - verfassungsgerichtlicher Prüfung standhaltende - Überzeugungsbildung durch das Oberlandesgericht nicht aus (BVerfG NJW 2001, 1640; BGH NJW 1999, 488; Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05 -).
- VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07 Soweit das Oberlandesgericht im Ergebnis zu der Überzeugung gelangt ist, daß es dem Wohl beider Kinder - jedenfalls zum Zeitpunkt seiner Entscheidung - am besten entspreche, wenn dem Vater die elterliche Sorge allein übertragen werde, war dafür ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewißheit ausreichend, der einem - möglicherweise bestehenden - restlichen Zweifel Schweigen gebietet, ohne ihn völlig ausschließen zu müssen (BVerfG NJW 2001, 1640; BGH NJW 1999, 488).
Die Tatsache, daß die Beschwerdeführerin Einwände gegen das Gutachten erhoben hat, schließt eine - verfassungsgerichtlicher Prüfung standhaltende - Überzeugungsbildung des Oberlandesgerichts nicht aus (BVerfG NJW 2001, 1640; BGH NJW 1999, 488; Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05 -).
- KG, 21.06.2010 - 12 U 20/10
Anforderungen an die Darlegung des unfallbedingten Verdienstausfalls eines …
Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393, 398; BGH WM 1986, 622, 623; BGH NZV 2001, 210, 211; Senat, Urteil vom 10. Dezember 2001 - 12 U 1077/99 -), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Lauf der Dinge gehören, nicht bewiesen zu werden brauchen (BGH NJW 1968, 661, 663).In aller Regel verbietet es sich, eine Einkommenssituation aus längerer Zeit vor dem Unfall zu berücksichtigen, weil im selbem Maße der notwendige Zukunftsbezug der Prognose immer mehr verloren geht (BGH, Urteil vom 6. Februar 2001 - VI ZR 339/99 - NJW 2001, 1640 = NZV 2001, 210 = DAR 2001, 266 = VRS 100, 241).
- OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
Grundsätze der Bemessung des Schmerzensgeldes bei fortdauernder Beeinträchtigung …
Für eine Schadenseinschätzung hinsichtlich eines Verdienstausfalls ist es regelmäßig erforderlich, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen (BGH NJW 2001, 1640, 1641).Allgemeine Regeln darüber, welche Zeiträume vor dem Unfall als Grundlage der Prognose für die künftige hypothetische Geschäftsentwicklung heranzuziehen sind, lassen sich nicht aufstellen (BGH NJW 2001, 1640, 1641).
- OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3255/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berechnung des Erwerbsschadens von …
a) Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte ( BGH , Urteile vom 31.03.1992 - VI ZR 143/91 = VersR 1992, 973; vom 06.07.1993 - VI ZR 228/92 = VersR 1993, 1284 [1285]; vom 10.12.1996 - VI ZR 268/95 = VersR 1997, 453 [454]; vom 03.03.1998 - VI ZR 385/96 = VersR 1998, 772 [773]; vom 06.02.2001 - VI ZR 339/99 = NJW 2001, 1640 [1641]).Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte ( BGHZ 29, 393 [398]; BGH WM 1986, 622 [623]; NZV 2001, 210 [211]), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Lauf der Dinge gehören, nicht bewiesen zu werden brauchen ( BGH NJW 1968, 661 [663]).
- OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Bauvertrag - Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
Der Einwand des Beklagten zu 2., der Kläger müsse Mängelbeseitigungsarbeiten in einer Zeit durchführen zu lassen, in der geringe Fixkosten und Gewinnaussichten beständen, verkennt zum einen, dass Fixkosten als feste Kosten schon naturgemäß gerade nicht zeitweise geringer sein können und zum anderen, dass bei der Feststellung des entgangenen Verdienstes aus selbständiger Arbeit - insbesondere bei Störungen oder Unterbrechungen des Betriebs-/Praxisablaufs durch Mängelbeseitigungsarbeiten - vom Betriebsergebnis in den letzten Jahren vor dem schädigenden Ereignis bzw. der Mängelbeseitigung auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2001, VI ZR 339/99, NJW 2001, 1640;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 252, Rn 16 mwN). - OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 20 U 108/08
Schadensersatzansprüche wegen Unterbrechung der Telekommunikationsverbindungen …
- OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05
Schiedsverfahren - Mangel eines Schiedsgutachtens
- VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 69/05
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - Rechtliches Gehör; …
- BGH, 27.10.2010 - XII ZR 128/09
Schadensrecht - Was muss für Anspruch auf entgangenen Gewinn vorgetragen werden?
- OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
Rückgriff auf Gutachten aus einem sozialgerichtlichen Verfahren im …
- OLG Brandenburg, 17.07.2007 - 2 U 26/06
Amts- und Staatshaftung: Schadensersatzanspruch gegen die untere und obere …
- OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …
- KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Verdienstausfall eines Studenten, dessen …
- OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10
Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten; …
- OLG Oldenburg, 03.08.2006 - 8 U 334/05
Beschäftigung eines Unfallverletzten in einer Werkstatt für behinderte Menschen: …
- KG, 04.11.2002 - 12 U 4705/00
Geltendmachung von Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall durch einen …
- OLG München, 20.01.2010 - 20 U 3013/09
Versicherungsrecht - Verdienstausfall eines Architekten bei Berufsunfähigkeit
- OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
Anscheinsbeweis bei Kollision nach Auffahren von Parkplätzen auf die Straße
- KG, 19.02.2009 - 12 U 183/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Fußgängerampel bei Grünlicht …
- OLG Köln, 14.05.2010 - 19 U 120/09
Abweisung der Klage wegen Schäden an Pflanzen eines Gartenbaubetriebes durch …
- OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 82/08
Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Schleudertrama aufgrund Verkehrsunfall mit …
- OLG Hamm, 13.03.2002 - 13 U 109/00
- OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - 1 U 149/04
- LG Düsseldorf, 26.05.2009 - 6 O 189/08
- LG Osnabrück, 02.05.2005 - 2 O 304/05
Arbeitnehmer, Drittschadensliquidation
- VerfG Brandenburg, 21.02.2008 - VfGBbg 43/07
- LG Itzehoe, 12.01.2006 - 7 O 292/05
Schadensersatzanspruch: Pflichten der Bank bei Meldung eines Mistrade durch den …
- OLG Koblenz, 13.02.2012 - 5 U 1380/11
Haftung des Schulträgers für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch ein …
