Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 246 StGB; § 211 StGB; § 261 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB
    Gesetzlichkeitsprinzip; Bestimmtheitsgrundsatz; Unterschlagung; Konkurrenzen (materielle und formelle Subsidiarität); Zueignungsdelikte; Mord (Habgier; niedrige Beweggründe); Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Einlassung und Zweifelsgrundsatz)

  • lexetius.com

    StGB § 246

  • DFR

    Subsidiarität der Unterschlagung

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Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fall des in Neckargemünd getöteten Rollstuhlfahrers

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    In Neckargemünd getöteter Rolllstuhlfahrer

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Zum Fall des in Neckargemünd getöteten Rollstuhlfahrers

Besprechungen u.ä.

  • strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)

    § 246
    Unterschlagung; Subsidiarität; Konkurrenzen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Subsidiarität der Unterschlagung" von Prof. Dr. Michael Heghmann, original erschienen in: JuS 2003, 954 - 958.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 47, 243
  • NJW 2002, 2188
  • NJW 2002, 3756
  • NStZ 2002, 480
  • NStZ 2003, 87 (Ls.)
  • StV 2002, 485
  • JR 2002, 516



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Wird zitiert von ... (40)  

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02  

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Eine Beweiswürdigung ist demgegenüber etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.N.).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.N.).

    Eine Beweiswürdigung ist demgegenüber etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189; wistra 1999, 338, 339 jew. m.N.).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.N.).

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07  

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt; ferner dann, wenn der Tatrichter an die für die Überzeugungsbildung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; 2006, 1297, 1298; NStZ-RR 2003, 371 LS; 2005, 147 f.).
  • BGH, 14.09.2004 - 1 StR 180/04  

    Beweiswürdigung (bedingter Vorsatz; Grenzen der Revisibilität; Rechtsfehler;

    Eine Beweiswürdigung ist demgegenüber etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH NJW 2002, 2188, 2189; BGH StraFo 2003, 381).

    Eine Beweiswürdigung ist demgegenüber etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189; wistra 1999, 338, 339 jew. m.N.).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.N.; BGH StraFo 2003, 381).

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