Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 18 Abs. 1 UStG; § 154 StPO; § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Steuerhinterziehung; Verkürzung auf Zeit (monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen; gebotene Einstellung gemäß § 154 StPO); gesonderte Festsetzung der Geldstrafe (Begründung der Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08  

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung "auf Zeit"; erst die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bewirkt die endgültige Steuerverkürzung, d.h. die Verkürzung "auf Dauer" (vgl. BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 2002, 185).
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