Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- IWW
- rws-verlag.de
Bemessung der Auslagenpauschale für den vorläufigen Insolvenzverwalter nach seiner Regelvergütung gem. §11 Abs.1 Satz2 InsVV
- NWB SteuerXpert START
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
InsVV § 8 Abs. 3, § 11 Abs. 1 Satz 2, § 19
Bemessung der Auslagenpauschale für den vorläufigen Insolvenzverwalter nach seiner Regelvergütung gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsVV § 8 Abs. 3 § 11 Abs. 1 S. 2 § 19
Höhe der Vergütung eines vor dem 01.01.2004 bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters; Höhe der Auslagenpauschale - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht - Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de
Bemessung der Auslagenpauschale für den vorläufigen Insolvenzverwalter nach seiner Regelvergütung gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Vergütung des vor dem 1.1.2004 bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters bei Verfahrenseröffnung nach dem 31.12.2003
- lto.de (Kurzinformation)
Vergütung für vorläufigen Insolvenzverwalter bemisst sich nach der neuen InsVV, wenn Insolvenzverfahren nach dem 31. Dezember 2003 eröffnet wird
Verfahrensgang
- AG Reinbek, 24.01.2005 - 8 IN 434/03
- LG Lübeck, 15.03.2005 - 7 T 88/05
- BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2007, 261
- ZIP 2006, 2228
- NZI 2007, 46
- WM 2007, 127
- Rpfleger 2007, 100
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
Insolvenzrecht - Beschränkung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
a) Im vorliegenden Fall ist die durch die Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) geänderte Fassung des § 11 InsVV anzuwenden, weil der das Verfahren einleitende Antrag erst nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung gestellt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZB 109/05, z.V.b.). - BGH, 25.10.2012 - IX ZB 242/11
Auslagenpauschale für Insolvenzverwalter
Auch für diese Neuregelung gilt die Übergangsvorschrift des § 19 Abs. 1 InsVV (BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - IX ZB 109/05, WM 2007, 127 Rn. 7). - BGH, 23.10.2008 - IX ZB 35/05
Insolvenzrecht - Änderungen von § 11 Abs. 1 InsVV rückwirkend anwendbar?
Anzuwenden ist nach § 19 Abs. 1 InsVV und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welche diese Übergangsvorschrift für den vorläufigen Insolvenzverwalter fortgebildet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZB 109/05, ZIP 2006, 2228), die Fassung der Verordnung vom 4. Oktober 2004, wobei anstelle der anmeldenden auf die Zahl der im Eröffnungsverfahren beteiligten Gläubiger abzustellen ist (…BGHZ 168, aaO).
- BGH, 16.12.2010 - IX ZB 261/09
Insolvenzrecht - Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode
Der Senat hat hinsichtlich der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters darauf abgestellt, wann das Insolvenzverfahren selbst eröffnet worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZB 109/05, NZI 2007, 46).Damit ist auch das Eröffnungsverfahren gemeint (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 aaO Rn. 8).
- BGH, 19.11.2009 - IX ZB 105/08
Bedürfnis zur Einheitlichkeitssicherung bei behaupteter symptomatisch falscher …
Für die Vergütung des Rechtsbeschwerdeführers findet deshalb gemäß § 19 Abs. 1 InsVV die Vorschrift des § 11 InsVV in der Fassung der Verordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I 2004 S. 2569) Anwendung (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZB 109/05, ZIP 2006, 2228 Rn. 6 ff;… vgl. auch BGHZ 168, 321, 324 Rn. 7). - BGH, 01.03.2007 - IX ZB 278/05
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Unternehmensfortführung
Ob § 19 Abs. 2 InsVV in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung Rückwirkung auch für den vorliegenden Fall entfaltet, auf den schon die Erste Verordnung zur Änderung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) keine Anwendung fand, weil das Insolvenzverfahren vor dem 1. Januar 2004 eröffnet worden war (§ 19 InsVV in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung; vgl. BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZB 109/05, ZIP 2006, 2228) kann dahinstehen. - BGH, 25.09.2008 - IX ZB 233/04
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Belastung von …
Maßgebend hierfür ist nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2006 (IX ZB 109/05, ZIP 2006, 2228; a.A. Raebel, FS für Gero Fischer, S. 459, 478) die Fassung der Verordnung vom 4. Oktober 2004. - BGH, 23.10.2008 - IX ZB 55/05
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Vergütung des vorläufigen …
Einer weiteren Ermäßigung der vom Beschwerdegericht mit Recht zugebilligten Mindestvergütung gemäß § 2 Abs. 2 InsVV in der nach § 19 Abs. 1 InsVV hier richtigerweise anzuwendenden Fassung vom 19. August 1998 (vgl. BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZB 109/05, ZIP 2006, 2228) steht das Verschlechterungsverbot entgegen. - LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05
Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen …
Vorliegend ist die InsVV in ihrer bis zum Inkrafttreten der Verordnung vom 04.10.2004 am 07.10.2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden, da das Insolvenzverfahren vor dem 01.01.2004 eröffnet worden ist und es auch für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters allein auf den Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ankommt (vgl. BGH ZIP 2006, 2228 ff.). - LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05 Vorliegend ist die InsVV in ihrer bis zum Inkrafttreten der Verordnung vom 04.10.2004 am 07.10.2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden, da das Insolvenzverfahren vor dem 01.01.2004 eröffnet worden ist und es auch für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters allein auf den Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ankommt (vgl. BGH ZIP 2006, 2228 ff.).
