Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05 |
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Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter
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Verfahrensrecht - Verfahren bei Ablehnung des Einzelrichters
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Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Befangenheit - Wer entscheidet über die Ablehnung eines Einzelrichters?
Besprechungen u.ä. (2)
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Befangenheit - Wer entscheidet über die Ablehnung eines Einzelrichters?
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Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter durch die zuständige Zivilkammer ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 26.09.2005 - 2 O 182/04
- OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05
- BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
- LG Landau/Pfalz, 15.07.2007 - 2 O 182/04
- OLG Zweibrücken, 04.09.2007 - 3 W 186/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 2492
- MDR 2006, 1246
- FamRZ 2006, 944
- BauR 2006, 1173
Wird zitiert von ... (37)
- BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnung eines Richters
Nach Erlass des angefochtenen Beschlusses hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt wird und danach die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters zuständig ist (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2493).Eine Absicht des Gesetzgebers dahin, nunmehr entsprechend den für die Hauptsache geltenden Anordnungen in §§ 348, 348a ZPO eine Zuständigkeit des Vertreters des Einzelrichters auch für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zu bestimmen, lässt sich hieraus nicht entnehmen (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 aaO).
Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796; Beschl. v. 6. April 2006 aaO, insoweit in NJW 2006, 2492 f nicht wiedergegeben).
- OLG Karlsruhe, 27.03.2007 - 14 W 9/07
Verfahrensrecht - Anweisung, keine telefonischen Auskünfte an Gegner zu erteilen
Eine derartige Regelung ist ohne weiteres mit dem Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO vereinbar - die Vorschrift spricht eben nicht vom "Spruchkörper", sondern vom "Gericht", dem der Abgelehnte angehört - und entspricht zudem noch in stärkerem Maße als eine Beschränkung der Entscheidungskompetenz auf den mit der Sache befassten Spruchkörper der Intention des Gesetzes, wonach der gesetzliche Richter für das Ablehnungsverfahren gerade nicht derjenige Richter sein soll, der anstelle des Abgelehnten für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig wäre (vgl. BGH, NJW 2006, S. 2492 ff., unter II. 2 a bb (2) der Gründe).Etwas anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der vom Beschwerdeführer zum Beleg für seine Auffassung angeführten Entscheidung BGH, NJW 2006, S. 2492 ff., denn diese befaßt sich nicht mit der Frage, ob die Geschäftsverteilung die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch einem anderen Spruchkörper zuweisen kann, sondern damit, ob bei Ablehnung eines Einzelrichters der nach der Geschäftsverteilung der Kammer zu dessen Vertreter bestimmte Richter als Einzelrichter, oder aber die Kammer zu entscheiden hat.
- OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch: Sachentscheidung durch Beschwerdegericht?
a) Zwar hat - worauf ein Teil dieser Entscheidungen zu Recht abstellt - in Ablehnungssachen eine Aufhebung und Zurückverweisung jedenfalls dann zu erfolgen, wenn der Verwerfungsbeschluss durch den Einzelrichter gefasst wurde und nicht richtigerweise durch die Kammer (so BGH, Beschl. v. 06.04.2006, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 14 ff];… Senat, Beschl. v. 26.04.2004, OLGR 2004, 271 [juris Rn. 5]).Eine Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist gemäß § 42 Abs. 2 ZPO anzunehmen, wenn aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Richter tatsächlich befangen ist (st. Rspr., etwa BGH, Beschl. v. 06.04.2006, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 26];… Nachweise im Einzelnen bei Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 42 Rn. 9).
- OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 19 W 23/06
Verfahrensrecht - Befangenheitsantrag § 45 Abs. 3 ZPO: Kammer ist …
Der Meinungsstreit, der sich auf die Zuständigkeit für Ablehnungsgesuche gegen einen Einzelrichter des Landgerichts bezieht (§ 45 Abs. 1 ZPO), ist zwischenzeitlich - für die Rechtsprechung - mit Beschluss des BGH vom 6.04.2006 (V ZB 194/05) entschieden.Auch für § 45 Abs. 3 ZPO ist deshalb davon auszugehen, dass der Wille des Gesetzgebers dahin ging, die bisherige sich auf die Zuständigkeit der Kammer beziehende Rechtsprechung zu bestätigen und fortzuführen (BGH, Beschluss vom 6.04.2006, a.a.O.) Gegen eine Beibehaltung der Zuständigkeit der Kammer spricht auch nicht die mit der Gesetzesänderung in § 45 Abs. 2 ZPO erstrebte Vereinfachung und Beschleunigung des Ablehnungsverfahrens bei den Amtsgerichten.
- BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09
Verfahrensrecht - Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Entscheidend ist insoweit, ob eine Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2002 - XI ZR 388/01 - NJW 2002, 2396; vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03 - NJW 2004, 164; vom 6. April 2006 - V ZB 194/05 - NJW 2006, 2492, 2494, Rn. 26; vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04 - FamRZ 2006, 1440; BVerfGE 98, 134, 137; BVerfG, NJW 2000, 2808). - OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von …
Maßgebend ist vielmehr, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH NJW 1995, 1677; 2006, 2492).Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007).
- BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit
Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 42 Rn. 9, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 23.02.2012 - 10 U 157/09
Verfahrensrecht - Keine Befangenheit aufgrund nachteiliger Rechtsansichten!
Die Frage, ob ein solcher objektiver Grund gegeben vorliegt, ist unabhängig von der Frage, ob der Richter tatsächlich befangen ist oder sich für befangen hält (BVerfGE 73, 339; BVerfGE 99, 56) und beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs danach, ob aus Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 2492, 2494; BGH NJW 2004, 164).Dabei handelt es sich um den durch den oder die geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzten Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 2492).
- BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
Verfahrensrecht - Ehefrau arbeitet bei Prozessbevollmächtigten: Richter befangen
a) Ein Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 und vom 6. April 2006 V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494 Rn. 26). - OLG Stuttgart, 16.10.2009 - 8 W 409/09
Ablehnung eines Vormundschaftsrichters im Betreuungsverfahren: Behandlung eines …
Im übrigen hat der Bundesgerichtshof selbst für das Verfahren der ZPO entschieden, dass über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 348 oder § 348a ZPO zuständigen Einzelrichter gem. § 45 Abs. 1 ZPO die Zivilkammer ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden hat (BGH NJW 2006, 2492; OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1660; je m. w. N.) und ebenfalls bei einem Befangenheitsantrag gegen den Einzelrichter gem. § 526 Abs. 1 ZPO das Berufungsgericht in der Besetzung mit drei Mitgliedern ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters (BGH NJW-RR 2007, 776 m. w. N.). - BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
- OLG Karlsruhe, 13.11.2007 - 9 W 80/07
Richterablehnung: Teilnahme eines Richters als Zuhörer bei einer Strafverhandlung …
- OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 10 W 63/07
Sachverständige - Zusammenarbeit mit Sohn einer Partei: Befangen?
- OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08
Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den …
- OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07
Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter
- OLG Bamberg, 24.04.2007 - 1 W 35/07
Gesetzlicher Richter; Zuständigkeit; Ablehnungsgrund
- OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das …
- OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 13 W 21/11
Verfahrensrecht - Zur Besorgnis der Befangenheit bei Terminvereinbarungen
- OLG Bamberg, 12.08.2008 - 4 W 38/08
Ablehnung eines Sachverständigen: verspätete Antragstellung; erst im Gutachten …
- OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 1 U 14/08
Selbstablehnung eines Richters: Beurteilungsmaßstab; Begründungserfordernis; …
- OLG Brandenburg, 30.03.2010 - 1 W 5/10
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung; …
- OLG Hamm, 29.06.2010 - 1 W 51/10
Verfahrensrecht - Befangenheit wegen verweigerter Terminsverlegung?
- OLG Hamm, 08.09.2010 - 1 W 59/10
Verfahrensrecht - Befangenheit: Ortstermin ohne alle Prozessparteien!
- OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08
Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 11 SF 399/11
Sonstige Angelegenheiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 6 A 3468/07
- OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 17 U 188/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2009 - 6 A 2457/08
Anhörungsrüge Gehörsverletzung
- OLG Düsseldorf, 12.05.2010 - 2 U 3/10
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verstoßes gegen die …
- OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11
Verfahrensrecht - Anlage "nur für das Gericht": Unverwertbar!
- OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11
Verfahrensrecht - Wann ist die Besorgnis der Richterbefangenheit begründet?
- OLG Nürnberg, 22.08.2012 - 13 W 764/12
Sachverständige - Geschäftsbeziehung zu Nichtverfahrensbeteiligten: SV befangen?
- OLG Bamberg, 03.05.2010 - 1 AR 5/10
Verfahrensrecht - Richter ist Beklagtenvertreter: Befangenheit der ganzen Kammer
- OLG Köln, 29.06.2010 - 17 U 109/09
Anforderungen an die Bezeichnung der abgelehnten Richter
- BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 235/09
- VG Münster, 26.09.2011 - 3 K 14/10
- LG München II, 03.09.2010 - 12 O 1827/10
Verfahrensrecht - Keine Befangenheit wegen abgelehnter Terminsverlegung!
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