Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BGB §§ 307, 308, 309; AVBFernwärmeV §§ 24 Abs. 4 (Abs. 3 aF), 30
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesetzliche Grundlage für die Beurteilung von Preisanpassungsklauseln in Verträgen mit Fernwärmekunden; Auswahl eines an die tatsächliche Entwicklung der Kosten des überwiegend eingesetzten Brennstoffs anknüpfenden Indikators als Bemessungsgröße auch bei bloßer Kostenorientierung; Wirksamkeit einer an die Veränderung des verbrauchsabhängigen Arbeitspreises allein an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl gekoppelten Preisanpassungsklausel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Energierecht - Fernwärme: Anknüpfung an eingesetzten Brennstoff in Preisklausel
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen
- info-m.de (Leitsatz)
Preisanpassung im Fernwärmelieferungsvertrag: Was ist zulässig?
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
BGH urteilt über die Ausgestaltung von Preisklauseln bei der Fernwärmeversorgung
- lto.de (Kurzinformation)
Preisanpassungsklauseln in Verträgen mit Fernwärmekunden sind an den Regelungen der ABVFernwärmeV zu messen
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fernwärme: Kostenelement in Preisklausel muss an eingesetzten Brennstoff anknüpfen! (IMR 2011, 247)
- derenergieblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Fernwärme-Urteil: Ein weiterer Fingerzeig zur Überprüfung von Preisanpassungsklauseln
- derenergieblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Fernwärme: Zwei Grundsatzurteile stehen ins Haus
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06
- OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09
- BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 189, 131
- NJW 2011, 2501
- ZIP 2011, 1515
- NZM 2011, 727
- WM 2011, 1048
- IMR 2011, 247
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 339/10
Immobilien - Preisanpassungsklausel in Fernwärmelieferverträgen
§ 24 Abs. 4 (Abs. 3 aF) AVBFernwärme V erfordert bei Anpassungsklauseln für den Arbeitspreis, dass zur Wahrung der kostenmäßigen Zusammenhänge als Bemessungsgröße ein Indikator verwendet wird, der an die tatsächliche Entwicklung des bei der Wärmeerzeugung überwiegend eingesetzten Brennstoffs anknüpft (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, WM 2011, 1048).Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, schneidet § 30 AVBFernwärmeV dem Kunden nicht die Möglichkeit ab, bereits im Abrechnungsprozess die vertraglichen Grundlagen seiner Leistungspflicht zu klären, wozu auch die Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel gehört (Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, WM 2011, 1048 Rn. 49 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, und VIII ZR 66/09, WM 2011, 1042 Rn. 15 ff.).
Jedoch richten sich bei der Versorgung mit Fernwärme die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien eines Wärmelieferungsvertrages grundsätzlich nach der gemäß § 27 AGBG als Rechtsverordnung erlassenen AVBFernwärmeV (…vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, a.a.O. Rn. 23 ff.; VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 22 ff., jeweils m.w.N.;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10 Rn. 28, zur Veröffentlichung bestimmt).
Allgemeine Geschäftsbedingungen in Verträgen zwischen Lieferanten und Abnehmern von Fernwärme unterliegen daher regelmäßig nicht der Überprüfung nach §§ 307 ff. BGB oder §§ 9 ff. AGBG (Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O., und VIII ZR 66/09, a.a.O.;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, a.a.O.; vgl. ferner Senatsurteil vom 28. Januar 1987 - VIII ZR 37/86, BGHZ 100, 1, 4, 6 f.).
Eine solche Inhaltskontrolle findet bei derartigen Verträgen nur dann statt, wenn entweder die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV vorliegen oder wenn es sich um Wärmelieferungsverträge mit Industriekunden handelt (§ 1 Abs. 2 AVBFernwärmeV; vgl. Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. 23 f., und VIII ZR 66/09, a.a.O. Rn. 24 f.;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, a.a.O.).
Preisanpassungsregelungen wie die von der Klägerin verwendete sind daher - wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - ausschließlich an den Vorgaben der - hier einschlägigen - Spezialregelung des § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV a.F. zu messen (Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 24 ff.;… VIII ZR 66/09, a.a.O. Rn. 25 ff.;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, a.a.O. Rn. 38 f.; in der Neufassung vom 4. November 2010 [BGBl. I S. 1483] ist die genannte Bestimmung in Abs. 4 enthalten).
Hierdurch soll zum einen eine kostenorientierte Preisbemessung gewährleistet werden, zum anderen soll aber auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die Gestaltung der Fernwärmepreise "nicht losgelöst von den Preisverhältnissen am Wärmemarkt vollziehen kann" (…vgl. BR-Drucks. 90/80, abgedruckt bei Witzel/Topp, Allgemeine Versorgungsbedingungen für Fernwärme, 2. Aufl., S. 255 f.; Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 33;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, a.a.O. Rn. 40).
Vor diesem Hintergrund hat er sich für eine Kombination von Kosten- und Marktelement (Kosten der Erzeugung einerseits und Bereitstellung von Fernwärme und Marktverhältnisse andererseits) entschieden (Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O.;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, a.a.O.).
Diesen zwei Bemessungsfaktoren weist § 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV a.F. an sich den gleichen Rang zu und lässt Abstufungen nur im Rahmen der Angemessenheit zu (Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 44 m.w.N.).
Die Erzeugungskosten hängen in der Regel überwiegend von den Brennstoffkosten ab, während die Bereitstellungskosten vor allem durch die Lohnkosten und in geringem Maße durch die Materialkosten bestimmt werden (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 39 m.w.N.).
aa) Da Kostenorientierung nicht Kostenechtheit bedeutet, zwingt § 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV a.F. das Versorgungsunternehmen zwar nicht dazu, seine Preise spiegelbildlich zur jeweiligen Kostenstruktur auszugestalten (Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 38;… vgl. auch BR-Drucks. 459/79, S. 11).
Der Grundsatz der Kostenorientierung ist jedoch dann nicht mehr gewahrt, wenn sich die verwendete Preisanpassungsklausel nicht hinreichend an den kostenmäßigen Zusammenhängen ausrichtet (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 41;… vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, a.a.O. Rn. 43;… vgl. ferner BR-Drucks. 459/79, a.a.O.).
Dies erfordert, dass als Bemessungsgröße ein Indikator gewählt wird, der an die tatsächliche Entwicklung der Kosten des bei der Wärmeerzeugung überwiegend eingesetzten Brennstoffs anknüpft (Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O.).
Auch wenn der Preis für leichtes Heizöl die Preise der anderen Energieträger weitgehend mitbestimmt, ist angesichts der gerichtsbekannten (§ 291 ZPO) Vielfältigkeit der in der Praxis anzutreffenden Ausgestaltungen einer solchen Preisanbindung die Anknüpfung von Preisanpassungen an einen Parameter für leichtes Heizöl nicht ohne weiteres mit der Kostenentwicklung bei Erdgasbezugskosten gleichzusetzen (Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 40).
Abgesehen davon, dass es auch insoweit an Feststellungen dazu fehlt, inwieweit der Lohnfaktor der konkreten Kostensituation der Klägerin entspricht, erfordert § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV a.F. eine Berücksichtigung der Brennstoffkosten, denn bei der Wärmeerzeugung fallen nicht nur Lohnkosten, sondern vor allem auch Kosten für die hierzu verwendeten Energieträger an (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 39, 41).
Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat (Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 46), begegnet diese Ansicht aber schon im Ansatz Bedenken, denn bei der Gewinnung zweier Endprodukte (Elektrizität und Abwärme) durch den Einsatz eines Brennstoffes bei der Kraft-Wärme-Kopplung können die Kosten der eingesetzten Brennstoffe nicht allein der Elektrizitätserzeugung zugeordnet werden.
(2) § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV a.F. verlangt nicht, dass sich die Tarife spiegelbildlich zu der Kostenstruktur des Unternehmens entwickeln (Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, a.a.O. Rn. 38;… vgl. auch BR-Drucks. 459/79, S. 11).
- BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 37/10
Energierecht - Preisanpassungsklausel in Fernwärmelieferverträgen
Stellt eine Preisanpassungsklausel in Allgemeinen Versorgungsbedingungen allein auf einen Preisindex für den eingesetzten Energieträger ab, fehlt es ihr an der gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV (§ 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV aF) neben der Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnis-se auf dem Wärmemarkt (Marktelement) erforderlichen Berücksichtigung der Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Versorgungsunternehmen (Kostenelement), es sei denn, es wäre sichergestellt, dass sich die konkreten Energiebezugskosten des Versor-gungsunternehmens im Wesentlichen - wenn auch mit gewissen Spielräu-men - in gleicher Weise entwickelten wie der Index (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09).*).Bei der Versorgung mit Fernwärme richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien des Wärmelieferungsvertrages grundsätzlich nach den gemäß § 27 AGBG als Rechtsverordnung erlassenen Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742;… vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, [...] Rn. 23 f.; VIII ZR 273/09, [...] Rn. 21 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; jeweils mwN).
Falls die ursprünglich vereinbarte Preisanpassungsklausel gegen § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF verstößt, war sie nach Ablauf der Übergangsfrist des § 37 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF mit Beginn der auf den 31. August 1980 folgenden Abrechnungsperiode gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, aaO Rn. 48;… VIII ZR 66/09, aaO Rn. 37).
Dabei hat sich der Verordnungsgeber für eine Kombination aus beiden Varianten entschieden (Kosten- und Marktelement, vgl. Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, aaO Rn. 33).
bb) Ob die allein auf Preisindizes abstellende Preisanpassungsklausel in der Anlage B 7 zum Vertrag diesen - nicht nur für Preisgleitklauseln (…vgl. hierzu Senatsurteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, aaO Rn. 33 ff.; VIII ZR 273/09, aaO Rn. 32 ff.) geltenden - Anforderungen entspricht und damit auch die von der Klägerin gewünschte modifizierte Fassung nach § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF zulässig ist, kann auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts nicht abschließend beurteilt werden.
Eine derartige Kostenorientierung fehlt bei der bloßen Berücksichtigung eines Indexes für den eingesetzten Energieträger, es sei denn, es wäre sichergestellt, dass sich die konkreten Energiebezugskosten des Versorgers im Wesentlichen - wenn auch mit gewissen Spielräumen - in gleicher Weise entwickelten wie der Index (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, aaO Rn. 41).
- BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 66/09
Energierecht - Preisanpassungsklausel in Fernwärmelieferverträgen
Dies gilt unabhängig davon, ob die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel - wie in den Fällen des § 1 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 AVB-FernwärmeV - anhand der Maßstäbe der §§ 307 ff. BGB oder - wie hier - nach der Sonderregelung des § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV in der vorliegend anwendbaren Fassung (im Folgenden: § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF; in der Neufassung vom 4. November 2010 [BGBl. I S. 1483] ist die genannte Bestimmung in Abs. 4 enthalten) zu beurteilen ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), zu messen ist.Dagegen schließt § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF als Spezialregelung für das Preisanpassungsrecht in allen anderen Fällen eine Prüfung am Maßstab des § 307 BGB aus (…Witzel in Witzel/Topp, aaO S. 179;… Topp in Zenke/ Wollschläger, § 315 BGB: Streit um Versorgerpreise, 2. Aufl., S. 201;… Fricke, aaO 72 f.; ders., CuR 2009, 29; Baumgart, CuR 2009, 148 f.; Topp, RdE 2009, 133, 138; Legler, ZNER 2010, 20, 21; Recknagel, CuR 2010, 43; Lippert, CuR 2010, 56, 59; Wollschläger/Beermann, CuR 2010, 62, 66; aA OLG Naumburg, ZNER 2009, 400 ff. [§ 24 AVBFernwärmeV soll nur als Maßstab im Rahmen der allgemeinen Inhaltskontrolle nach § 307 BGB dienen], dazu nachfolgend Senatsurteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09).
- BGH, 09.05.2012 - XII ZR 79/10
Mietrecht - Änderung der ortsüblichen Miete: Anpassung nach billigem Ermessen?
Der Begriff des angemessenen Nutzungsentgelts soll dabei erkennbar die Fälle erfassen, bei denen, unabhängig von einer Veränderung der ortsüblichen Miete, das von den Parteien bei Vertragsschluss vorausgesetzte Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund von sonstigen Veränderungen, etwa durch die allgemeine Preisentwicklung, nicht mehr gewahrt ist (vgl. BGHZ 189, 131 = NJW 2011, 2501 Rn. 36). - BGH, 20.07.2011 - XII ZB 139/11
Rechtsanwälte - Wie muss der Postausgang organisiert/kontrolliert werden?
Das ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und die abgehende Post von dort unmittelbar zum Briefkasten oder zur maßgeblichen gerichtlichen Einlaufstelle gebracht wird, das Postausgangsfach also "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten ist (BGH Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 - NJW 2011, 2501 Rn. 7 mwN). - BGH, 27.06.2012 - XII ZR 93/10
Mietrecht - Mietanpassungsklausel: Einseitiges Bestimmungsrecht in AGB zulässig!
Der Begriff des angemessenen Nutzungsentgelts soll dabei erkennbar die Fälle erfassen, bei denen, unabhängig von einer Veränderung der ortsüblichen Miete, das von den Parteien bei Vertragsschluss vorausgesetzte Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund von sonstigen Veränderungen, etwa durch die allgemeine Preisentwicklung, nicht mehr gewahrt ist (vgl. BGHZ 189, 131 = NJW 2011, 2501 Rn. 36). - AG Meldorf, 14.07.2011 - 81 C 203/11
§ 38 Abs. 1 Satz 1 EnWG
Zweitens sind vergleichbare Vorschriften (§ 17 GasGVV, § 17 StromGVV, § 30 AVBWasserV, § 30 FernwärmeV, § 23 NAV) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur auf Ablese- und Rechenfehler sowie sonstige Berechnungsmängel anwendbar (BGH, VIII ZR 273/09 vom 06.04.2011).Vor dem Hintergrund, dass § 17 Abs. 1 S. 2 GasGVV eine ohnehin problematische Begünstigung von Grundversorgern gegenüber nach allgemeinem Bürgerlichen Recht verbundenen Vertragsparteien darstellt (vgl. KG, 19 U 3679/00 vom 22.03.2001), ist die Vorschrift eng auszulegen und dahin zu verstehen, dass der Begriff der "Einwände" nur Einwendungen des Verbrauchers erfasst (vgl. BGH, VIII ZR 273/09 vom 06.04.2011; BGH, VIII ZR 81/82 vom 19.01.1983), insbesondere wenn ihnen nachzugehen im Prozess eine Beweisaufnahme erforderlich machen würde.
- AG Meldorf, 21.10.2011 - 81 C 1105/11
§§ 241 Abs. 2, 433 BGB; §§ 253, 91a ZPO; Art. 13 …
Erstens sind vergleichbare Vorschriften (§ 17 GasGVV, § 17 StromGVV, § 30 AVBWasserV, § 30 FernwärmeV, § 23 NAV) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur auf Ablese- und Rechenfehler sowie sonstige Berechnungsmängel anwendbar (BGH, VIII ZR 273/09 vom 06.04.2011).Vor dem Hintergrund, dass § 17 Abs. 1 S. 2 GasGVV eine ohnehin problematische Begünstigung von Grundversorgern gegenüber nach allgemeinem Bürgerlichen Recht verbundenen Vertragsparteien darstellt (vgl. KG, 19 U 3679/00 vom 22.03.2001), ist die Vorschrift eng auszulegen und dahin zu verstehen, dass der Begriff der "Einwände" nur Einwendungen des Verbrauchers erfasst (vgl. BGH, VIII ZR 273/09 vom 06.04.2011; BGH, VIII ZR 81/82 vom 19.01.1983), insbesondere wenn ihnen nachzugehen im Prozess eine Beweisaufnahme erforderlich machen würde (vgl. LG Kleve, 5 S 185/06 vom 27.04.2007).
- AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11
§§ 254, 280, 361, 812, 241 Abs. 2 BGB; § 287 …
Zweitens sind vergleichbare Vorschriften (§ 17 GasGVV, § 17 StromGVV, § 30 AVBWasserV, § 30 FernwärmeV, § 23 NAV) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur auf Ablese- und Rechenfehler sowie sonstige Berechnungsmängel anwendbar (BGH, VIII ZR 273/09 vom 06.04.2011), wie sie hier nicht vorliegen.
Für Blogger: