Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 52 StGB; § 263 StGB; § 263a StGB; § 266 StGB; § 36 Abs. 2 EStG; § 233a AO
Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger Angaben; Täuschung; Kenntnis des Finanzamtes; Steuervorteil: Zinsen auf Steuererstattungsbeträge); Computerbetrug; Untreue; Betrug (Anwendung auf die Eigenheimzulage; Konkurrenzen); Steueranrechnungsbeträge. - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- strafrecht-online.de
§ 36 Abs. 2 EStG; § 263a StGB; § 266 StGB; § 233a AO; § 370 Abs. 1 AO
Strafbarkeit eines Sachbearbeiters des Finanzamtes bei der Erstellung von Steuererstattungen für fingierte Steuerpflichtige - Zinsen auf Steuererstattungsbeträge als Steuervorteile - Vermögensvorteil bei aufgrund unrichtiger Angaben gegenüber den Finanzbehörden erlangten Eigenheimzulage - Steuerhinterziehung bei unwirksamer Steuererklärung - Konkurrenz zwischen Steuerhinterziehung durch einen Finanzbeamten und Untreue - Subsidiarität des Computerbetrugs bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit eines Finanzbeamten, der Steuerpflichtige fingiert; Zinsen auf Steuererstattungsbeträge als Steuervorteile; strafrechtliche Bewertung der Eigenheimzulage
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Zu Unrecht erlangte Eigenheimzulage
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerhinterziehung - Der untreue Finanzbeamte, der erfundene Steuervorgang und der Steuervorteil
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 6.6.2007, Az.: 5 StR 127/07 (Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten)" von RA Dr. Alexandra Schmitz, original erschienen in: NJW 2007, 2864 - 2868.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 51, 356
- NJW 2007, 2864
- NStZ 2007, 596
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07
Versendung standardisierter Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im …
Gemäß § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO sieht der Senat jedoch aufgrund des Gebots der Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel davon ab, diese entsprechend zu ergänzen (vgl. BGH NJW 2007, 2864, 2867 m.w.N.;… Beschl. vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07 - Rdn. 11). - LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08
Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders …
Wenn ein Finanzbeamter erfundene oder unzutreffende steuerlich relevante Umstände (Besteuerungsgrundlagen, Steueranrechnungsbeträge nach § 36 EStG) in die Datenverarbeitungsanlage "seiner" Finanzbehörde eingibt, so dass entsprechende Steuerbescheide ergehen und sodann zu Unrecht Steuererstattungen erfolgen, macht er falsche Angaben gegenüber Finanzbehörden im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, weil es anders als beim Betrug auf eine Täuschung des zuständigen Sachbearbeiters nicht ankommt (vgl. BGHSt 51, 356, 361f. m. w. N.).Diese Erstattungen stellen jedenfalls zur Tatbestandsverwirklichung ausreichende unberechtigte Steuervorteile im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 1 2. Var. AO dar, ohne dass es auf die Wirksamkeit der Steuerfestsetzung ankäme (BGHSt 51, 356, 358 m. w. N.).
Täter der Steuerhinterziehung in dieser Tatbestandsvariante kann nicht nur der Steuerschuldner, sondern auch jeder Dritte sein, sofern er die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt (BGHSt 23, 319, 322; BGHSt 51, 356, 359;… Gast de Haan in: Klein, AO, 9. Aufl., Rn. 17 zu § 370 AO).
e) Soweit dem Angeklagten P. in den Fällen 1 bis 3 auch zu Unrecht Erstattungszinsen (§ 233a AO) zuflossen, stellen auch diese - neben den jeweiligen unberechtigten Einkommensteuer-Erstattungsbeträgen - unberechtigte Steuervorteile im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 1 2. Var. AO dar, auch wenn abgabenrechtlich (Erstattungs-)Zinsen keinen Steuern sondern steuerliche Nebenleistungen sind (vgl. BGHSt 51, 356, 359f.).
Als Finanzbeamter in der Amtsprüfung, der jedenfalls bis zu Erstattungsbeträgen von 25.000 EUR im Einzelfall, ohne jede Kontrolle eigenständig die Einkommensteuerveranlagung durchführte, hatte er gegenüber seinem Dienstherren, dem Land Niedersachsen, eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht kraft behördlichen Auftrags (vgl. BGH BGHSt 51, 356, 362f.; wistra 1998, 64, 65 zur tateinheitlichen Untreue eines Finanzbeamten bei Steuerhinterziehung).
a) Die einzelne Steuerhinterziehung und die jeweilige Untreue zum Nachteil seines Dienstherren hat der Angeklagte E. jeweils durch dieselbe Handlung begangen (natürliche Handlungseinheit, § 52 Abs. 1 StGB; vgl. BGHSt 51, 356, 362f.; wistra 1998, 64, 65.); die Untreue ist auch nicht gegenüber der Steuerhinterziehung subsidiär.
- BGH, 21.11.2012 - 1 StR 391/12
Irrelevante Kenntnis der Finanzbehörde bei der Steuerhinterziehung (Täuschung; …
Da § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AO nicht nur auf den unzuständigen Beamten anzuwenden ist (die Unzuständigkeit ist nur eine Form des zur Strafschärfung führenden Amtsmissbrauchs; vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, NStZ 2007, 596 mwN;… Jäger in Klein, AO, 11. Aufl. § 370 Rn. 285), kann auch die Kenntnis aller Tatumstände beim zuständigen Finanzbeamten (etwa demjenigen, der von ihm für seinen Zuständigkeitsbereich selbst gefertigte falsche Steuererklärungen bearbeitet) einer Tatvollendung nicht entgegenstehen, gleich ob er kollusiv mit dem Erklärenden zusammenwirkt oder nicht.
- BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09
Untreue (Pflichtwidrigkeit: Vermögensbezug, Gesetzlichkeitsprinzip, …
Denn dies widerspräche dem auch zu berücksichtigenden Gebot der Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, wistra 2007, 388, 391; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 525/05; BGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96, NStZ 1996, 610, 611). - BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09
Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung durch Erfindung von Steuerpflichtigen …
Nimmt ein Mitarbeiter des Finanzamts falsche Dateneingaben in die EDV-Anlage in kurzer zeitlicher Abfolge für mehrere fingierte Steuerpflichtige vor, um unrichtige Steuererstattung zu erlangen, kann darin nicht ohne weiteres eine einheitliche Untreuehandlung gesehen werden (Einschränkung von BGHSt 51, 356).Hinsichtlich der Untreuehandlungen sei, so der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07 -, in derartigen Fällen eine einheitliche Handlung zu sehen, die dann auch die entsprechenden Steuerhinterziehungen zu einer Tat verbinde.
Der damals für Steuerstrafsachen zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat zwar in dem oben genannten Urteil (5 StR 127/07) zu einem vergleichbaren Sachverhalt die gegenteilige Bewertung in der damals zur Überprüfung anstehenden landgerichtlichen Entscheidung nicht beanstandet.
Dies geschah aber ersichtlich nur im Hinblick auf den insoweit bestehenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraum: "Dass das Landgericht in den teilweise in kurzer zeitlicher Abfolge für mehrere fingierte Steuerpflichtige vorgenommenen Dateneingaben in die EDV-Anlage jeweils nur eine einheitliche Untreuehandlung gesehen hat, lässt keinen revisiblen Rechtsfehler erkennen" (aaO Rdn. 28, in BGHSt 51, 356 insoweit nicht abgedruckt).
- BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10
Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des …
Es genügt, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen in anderer Weise als durch eine Täuschung für die Steuerverkürzung oder das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile ursächlich werden (vgl. BGH NStZ 2007, 596, 597; BGH wistra 2000, 63, 64; BGHSt 37, 266, 285; so auch BFH, BStBl II 2006, 356, 357).Es genügt daher, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen in anderer Weise als durch eine Täuschung für die Steuerverkürzung oder das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile ursächlich werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, NStZ 2007, 596, 597; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 5 StR 178/99, wistra 2000, 63, 64; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1990 - 3 StR 90/90, BGHSt 37, 266, 285; so auch BFH, BStBl II 2006, 356, 357).
- BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer); …
Hierdurch würde der Tenor unübersichtlich; dies widerspräche dem Gebot der Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel (vgl. BGH wistra 2007, 388, 391 m.w.N.). - BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10
Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und …
Daher reicht die Bezeichnung "Steuerhinterziehung" aus (BGH wistra 2010, 484, 493; 2007, 388, 391).Daher reicht die Bezeichnung "Steuerhinterziehung" aus (BGH…, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, Rn. 69, wistra 2010, 484, 493; BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, wistra 2007, 388, 391).
- BFH, 05.07.2012 - III R 25/10
Beitrittsaufforderung an das BMF: Entsprechende Anwendung des § 71 AO auf …
Durch diese Verweisungsnorm wird die Investitionszulage abgabenrechtlich nicht in eine Steuervergütung umqualifiziert, sondern allgemein das Investitionszulageverfahren geregelt (ebenso Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 6. Juni 2007 5 StR 127/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2007, 1157, zur Eigenheimzulage).Hierdurch werden lediglich die Verfahrensvorschriften der §§ 385 ff. AO einschließlich der Ermittlungszuständigkeit der Finanzbehörden (vgl. § 386 Abs. 2 AO) für anwendbar erklärt (ebenso BGH-Urteil in HFR 2007, 1157, zur Eigenheimzulage).
- LG Cottbus, 14.11.2008 - 22 KLs 40/08
Untreue: Vereinnahmen von fingierten Steuererstattungsansprüchen durch …
Eine Täuschungshandlung wird für den Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht vorausgesetzt, so dass auch in den Fällen, in denen der Täter den steuerlichen Vorgang selbst abschließend bearbeitet und weder andere Mitarbeiter noch der Sachgebietsleiter mit der Sache befasst werden, eine Steuerhinterziehung vorliegt (vgl. BGH, NJW 2007, 2864 ff.).
