Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99   

Übergriffe der brandenburgischen Polizei gegen Vietnamesen

§ 340 StGB, Fragen der Strafzumessung;

§ 229 StPO, Schiebetermin, Grenzen der Zulässigkeit, "Scheintermin"

Volltextveröffentlichungen (5)

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge bestätigt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 606
  • StV 2001, 386



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08  

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

    Eine Sachverhandlung liegt stets vor, wenn die Verhandlung den Fortgang der zur Urteilsfindung führenden Sachverhaltsaufklärung betrifft (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5), das Verfahren mithin inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert wird (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 7 und 8).

    Ob es danach weitergehenden vollständigen Vortrags zur umfassenden Prüfung der Verfahrensrüge, die auch unter dem Gesichtspunkt ihrer Verwirkung zu bewerten ist (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5), bedurfte, braucht der Senat nicht zu vertiefen.

    Eine Sachverhandlung liegt stets vor, wenn die Verhandlung den Fortgang der zur Urteilsfindung führenden Sachverhaltsaufklärung betrifft (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5), das Verfahren mithin inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert wird (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 7 und 8).

    Die Verlesung des Beschlusses trug somit - nicht anders als etwa eine rechtliche Stellungnahme eines der Prozessbeteiligten zu dieser Frage - zur Förderung der Klärung des im späteren Urteil zugrunde zu legenden Prozessstoffes bei (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5).

  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06  

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

    Der 5. Strafsenat hat dazu sogar die Auffassung vertreten, dass sich ein solches Prüfungsunterfangen bei nicht gänzlich fehlendem Sachbezug des Gegenstandes eines Sitzungstages für das Revisionsgericht grundlegend verbietet (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09  

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Die Entgegennahme von Beweisanträgen ist Sachverhandlung in diesem Sinne (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1, Sachverhandlung 5).

    Die Entgegennahme von Beweisanträgen ist Sachverhandlung in diesem Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99, BGHR StPO § 229 Abs. 1, Sachverhandlung 5).

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  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 412/12  
    Die Anordnung des Selbstleseverfahrens nach § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO stellt unzweifelhaft eine Sachverhandlung dar, in gleicher Weise wie eine Beweisanordnung (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754: Beauftragung eines Sachverständigen), die Entgegennahme von die Sachverhaltsaufklärung betreffenden Verteidigeranträgen (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5) oder die Ladung von Zeugen nach einem gestellten Beweisantrag (BGH, Urteil vom 19. August 2010 - 3 StR 98/10, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 11).
  • BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05  

    Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines

    b) Der Verfahrensrüge muss jedenfalls deshalb der Erfolg versagt werden, weil sie auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Angeklagten gestützt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05 -, BGH NStZ 2002, 217; NStZ 2000, 606; NStZ 1998, 267; NStZ 1998, 209; NStZ 1997, 451; NStZ"1993, 198 jeweils m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00  

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil

    gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99 -.
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