Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99 |
Übergriffe der brandenburgischen Polizei gegen Vietnamesen
§ 340 StGB, Fragen der Strafzumessung;
§ 229 StPO, Schiebetermin, Grenzen der Zulässigkeit, "Scheintermin"
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 229 Abs. 1 StPO; § 132 GVG; § 337 StPO; § 340 StGB
Scheinverhandlung entgegen § 229 StPO; Konzentrationsmaxime; Sachverhandlung; Beruhen; Entscheidungserheblichkeit; Körperverletzung im Amt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 229
Keine Scheinverhandlung bei Sachverhaltsaufklärung
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge bestätigt
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge bestätigt
Verfahrensgang
- BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99
- BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2000, 606
- StV 2001, 386
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08
Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine; …
Eine Sachverhandlung liegt stets vor, wenn die Verhandlung den Fortgang der zur Urteilsfindung führenden Sachverhaltsaufklärung betrifft (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5), das Verfahren mithin inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert wird (…BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 7 und 8).Ob es danach weitergehenden vollständigen Vortrags zur umfassenden Prüfung der Verfahrensrüge, die auch unter dem Gesichtspunkt ihrer Verwirkung zu bewerten ist (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5), bedurfte, braucht der Senat nicht zu vertiefen.
Eine Sachverhandlung liegt stets vor, wenn die Verhandlung den Fortgang der zur Urteilsfindung führenden Sachverhaltsaufklärung betrifft (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5), das Verfahren mithin inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch hin gefördert wird (…BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 7 und 8).
Die Verlesung des Beschlusses trug somit - nicht anders als etwa eine rechtliche Stellungnahme eines der Prozessbeteiligten zu dieser Frage - zur Förderung der Klärung des im späteren Urteil zugrunde zu legenden Prozessstoffes bei (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5).
- BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06
Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde); …
Der 5. Strafsenat hat dazu sogar die Auffassung vertreten, dass sich ein solches Prüfungsunterfangen bei nicht gänzlich fehlendem Sachbezug des Gegenstandes eines Sitzungstages für das Revisionsgericht grundlegend verbietet (BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5). - BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09
Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung; …
Die Entgegennahme von Beweisanträgen ist Sachverhandlung in diesem Sinne (vgl. BGHR StPO § 229 Abs. 1, Sachverhandlung 5).Die Entgegennahme von Beweisanträgen ist Sachverhandlung in diesem Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99, BGHR StPO § 229 Abs. 1, Sachverhandlung 5).
- BGH, 28.11.2012 - 5 StR 412/12 Die Anordnung des Selbstleseverfahrens nach § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO stellt unzweifelhaft eine Sachverhandlung dar, in gleicher Weise wie eine Beweisanordnung (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754: Beauftragung eines Sachverständigen), die Entgegennahme von die Sachverhaltsaufklärung betreffenden Verteidigeranträgen (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 5) oder die Ladung von Zeugen nach einem gestellten Beweisantrag (BGH…, Urteil vom 19. August 2010 - 3 StR 98/10, BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 11).
- BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05
Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines …
b) Der Verfahrensrüge muss jedenfalls deshalb der Erfolg versagt werden, weil sie auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Angeklagten gestützt ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 494/05 -, BGH NStZ 2002, 217; NStZ 2000, 606; NStZ 1998, 267; NStZ 1998, 209; NStZ 1997, 451; NStZ"1993, 198 jeweils m. w. Nachw.). - BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00
Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil
gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99 -.
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