Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt
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- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Regressanspruch des Mandanten gegen Anwalt: Verjährungshemmendes Stillhalteabkommen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Angebot auf verjährungshemmendes Stillhalteabkommen durch anwaltliche Mitteilung an Mandanten, Rechtsmitteleinlegung erfolge schon wegen möglicher Regressansprüche bei Richtigkeit des angefochtenen Urteils
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Angebot auf verjährungshemmendes Stillhalteabkommen durch anwaltliche Mitteilung an Mandanten, Rechtsmitteleinlegung erfolge schon wegen möglicher Regressansprüche bei Richtigkeit des angefochtenen Urteils
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 2661
- ZIP 2000, 1990
- MDR 2000, 1279
- VersR 2001, 1555
- WM 2000, 1812
- BB 2000, 1808
- AnwBl 2000, 752
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00
Rechtsanwälte - Entfallen der Belehrungspflicht gegenüber Mandanten
Obwohl die Verjährung nur auf Einrede berücksichtigt wird (§ 222 Abs. 1 BGB), ist zumindest bei streitigen Ansprüchen ein Schaden schon infolge des Ablaufs der Verjährungsfrist zu bejahen, weil nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden muß, daß der Schuldner zur Abwehr des erhobenen Anspruchs von der Verjährungseinrede Gebrauch machen wird (Senatsurt. v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, NJW 1994, 2822, 2823 f; v. 6. Juli 2000 - IX ZR 134/99, NJW 2000, 2661, 2692 f). - BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99
Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt
Ein die Hemmung der Verjährung nach § 202 Abs. 1 BGB auslösendes Stillhalteabkommen setzt allerdings - darin hat die Revision recht - voraus, daß der Schuldner aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begibt, seine Ansprüche während dieses Zeitraums weiterzuverfolgen (BGH, Urt. v. 6. Juli 2000 - IX ZR 134/99, WM 2000, 1812, 1813 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 23 U 184/08
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater
Eine solche Vereinbarung kann zum Beispiel vorliegen, wenn im Einvernehmen zwischen Gläubiger und Schuldner die Auseinandersetzung über den Schadensersatzanspruch zurückgestellt werden soll bis zur Beendigung eines Rechtstreits, wobei kein bestimmter Endzeitpunkt vereinbart werden muss, sondern ausreichend ist, wenn die Beteiligten auf ein zwar bestimmtes, aber zeitlich offenes künftiges Ereignis abstellen (BGH Urt.v. 6.7.2000, IX ZR 134/99, NJW 2000, 2661; BGH Urt.v. 27.1.1999, XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101; Urt.v. 16.12.1998, VIII ZR 197/97, NJW 1999, 1022).Die Umstände, dass Herr B der Bitte der U, den möglichen Schadensfall dem Haftpflichtversicherer zu melden, nachgekommen ist, die Beklagten eine Begrenzung der Haftung auf die Versicherungssumme anstrebten, sich die U durch Vereinbarung vom 21.5.1995 / 20.6.1995 (K 11) hierauf eingelassen hat und Herr B mit der U übereingekommen ist, dass die Beklagte zu 1. gegen den negativen Bescheid des Finanzamts Rechtsmittel durchführt, ergeben weder einzeln (zur Meldung an den Haftpflichtversicherer: BGH Urt.v. 20.6.1996, IX ZR 106/95, NJW 1996, 2929; zu Beauftragung des Beraters mit der Durchführung von Rechtsmitteln: BGH Urt.v. 6.7.2000, IX ZR 134/99, NJW 2000, 2661), noch in ihrer Gesamtheit rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, die als Stillhalteabkommen ausgelegt werden können.
Bei der Auslegung der Willenserklärungen der Vertragsbeteiligten sind sämtliche Umstände des Falles, auch der nachfolgende Schriftwechsel und / oder Telefonate zu berücksichtigen (BGH Urt.v. 6.7.2000, IX ZR 134/99, NJW 2000, 2661).
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 223/02
Verfahrensrecht - Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit:Verjährungsunterbrechung?
Dafür braucht kein bestimmter Endzeitpunkt vereinbart zu werden; es genügt, daß die Partner auf ein zwar bestimmtes, aber zeitlich offenes Ereignis abstellen (BGH, Urteil vom 5. November 1992 - IX ZR 200/91 - NJW 1993, 1320, 1323 und vom 6. Juli 2000 - IX ZR 134/99 - NJW 2000, 2661, 2662). - OLG Hamm, 05.02.2002 - 28 U 34/01 Ein verjährungshemmendes Stillhalteabkommen (§§ 202 Absatz 1, 205 BGB) setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus, auf Grund derer der Schuldners berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern und der Gläubiger sich seinerseits der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen (vgl. BGH NJW 2000, 2661, 2662).
Es obliegt dem Gläubiger, nach Wegfall des Umstandes, aus dem er die unzulässige Rechtsausübung herleitet, die Verjährung innerhalb einer angemessenen Frist von in der Regel von vier Wochen zu unterbrechen (…vgl. Palandt- Heinrichs, a.a.O., Anm. 15 Überbl. 194 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH NJW 2000, 2661, 2663).
Es oblag allein dem Kläger als Gläubiger, die Verjährung zu unterbrechen (…vgl. Palandt- Heinrichs, a.a.O., Anm. 15 vor 194 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH NJW 2000, 2661, 2663).
- BGH, 28.02.2002 - VII ZR 455/00
Verfahrensrecht - VOB-Schiedsstelle
a) Ein die Verjährung nach § 202 Abs. 1 BGB hemmendes Stillhalteabkommen, das auch stillschweigend getroffen werden kann, ist dann anzunehmen, wenn der Schuldner aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 134/99, NJW 2000, 2661, 2662). - OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01
Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung und Warnpflichten des Steuerberaters
Die Verjährung vertraglicher Ersatzansprüche nach §§ 51b BRAO, 68 StBerG wird deshalb nicht in entsprechender Anwendung von § 852 Abs. 2 BGB durch Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und dem Berater oder seinem Haftpflichtversicherer gehemmt; auch § 639 Abs. 2 BGB ist auf die Verjährung nach § 68 StBerG nicht übertragbar (BGH NJW 1982, 1532, 1533; NJW 1990, 326, 327; NJW 1996, 1895, 1897; NJW 2000, 2661, 2663;… Zugehör aaO., 29).Ein Stillhalteabkommen im Sinne dieser Vorschrift ist nur anzunehmen, wenn der Schuldner auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen; Ziel einer solchen Abrede ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung über eine streitige Forderung einstweilen zu verhindern (BGH NJW 2000, 2661, 2662; NJW 2001, 218, 220; NJW 2002, 1488, 1489; jeweils mwN.).
- BGH, 15.07.2010 - IX ZR 180/09
Steuerberater - Zum Abschluss eines stillschweigenden Stillhalteabkommens
a) Ein verjährungshemmendes (§§ 202 Abs. 1, 205 BGB a.F.) Stillhalteabkommen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur anzunehmen, wenn der Schuldner aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen (…BGH, Urt. v. 14. November 1991 - IX ZR 31/91, NJW 1992, 836; v. 5. November 1992 - IX ZR 200/91, NJW 1993, 1320, 1323; v. 23. April 1998 - III ZR 7/97, NJW 1998, 2274, 2277; v. 16. Dezember 1998 - VIII ZR 197/97, NJW 1999, 1022, 1023; v. 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1103; v. 6. Juli 2000 - IX ZR 134/09, WM 2000, 1812, 1813.). - OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 179/02
Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehler zur Verjährung des …
Die Verjährung vertraglicher Ersatzansprüche nach § 68 StBerG wird deshalb nicht in entsprechender Anwendung von § 852 Abs. 2 BGB durch Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und dem Berater oder seiner Haftpflichtversicherung gehemmt; auch § 639 Abs. 2 BGB a.F. ist auf die Verjährung nach § 68 StBerG nicht übertragbar (BGH in NJW 1982, 1532, 1533; in NJW 1990, 326, 327; in NJW 1996, 1895, 1897; in NJW 2000, 2661, 2663; Senat 23 U 183/01 in OLGR 2002, 332 = GI 2002, 241).Ein Stillhalteabkommen im Sinne dieser Vorschrift ist nur anzunehmen, wenn der Schuldner auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen; Ziel einer solchen Abrede ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung über eine streitige Forderung einstweilen zu verhindern (BGH in NJW 2000, 2661, 2662; in NJW 2001, 218, 220; in NJW 2002, 1488, 1489).
- OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
Anwaltshaftung wegen Fehlern bei Prüfung der Erfolgsaussichten eines …
Räumt ein Anwalt eine Pflichtverletzung ein und meldet er den Schadensfall seinem Haftpflichtversicherer zwecks Überprüfung der Schadensersatzforderung, reicht dies für ein Anerkenntnis nicht aus (BGH NJW 2000, 2661, 2663).Dieser Einwand ist stets dann ausgeschlossen, wenn dem Anspruchsteller noch genügend Zeit zur rechtzeitigen Erhebung der Klage verbleibt (BGH NJW 2000, 2661, 2663).
- OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01
Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196
- OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02
Handels- und Gesellschaftsrecht - Vermietung als Handelsgewerbe?
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 217/04
Einrede der Verjährung; neues Verteidigungsmittel; schriftliche Entscheidung des …
- OLG Hamm, 30.10.2007 - 28 U 46/07
Anwaltshaftung wegen verjährter Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher …
- OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04
Steuerberaterhaftung: Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung von …
- BGH, 24.03.2011 - IX ZR 197/09
Rechtsanwälte - Verjährte Regressansprüche in Anwaltshaftung?
- OLG Hamm, 25.03.2004 - 28 U 96/03
- OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 24 U 77/11
Rechtsanwälte - RA lässt Anspruch verjähren: Schaden mit Verjährungsvollendung?
- OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 270/04
Rechtsanwälte - Versäumung der Notfrist: Verjährung der Haftung
- OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
Anwaltsvertrag: Verjährung eines Schadensersatzanspruches wegen positiver …
- OLG Oldenburg, 08.11.2007 - 8 U 123/07
Bauvertrag - Rückforderung eines Kostenvorschusses
- OLG Hamm, 14.07.2009 - 28 U 14/09
Rechtsanwälte - Verfristung von Primär- und Regressansprüchen
- OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 97/11
- OLG Celle, 15.06.2005 - 3 U 25/05
Verjährungsfrist: Schadensersatzanspruch eines Auftraggebers gegen einen …
- OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03
- LG Bonn, 25.09.2009 - 15 O 117/09
Sekundärhaftung des Rechtsanwalts, Treuwiedigkeit der Verjährungseinrede
- OLG Frankfurt, 14.07.2004 - 17 U 17/04
Beginn der Verjährung eines Anspruchs aus Verletzung einer anwaltlichen …
- OLG Köln, 26.08.2005 - 8 U 20/05
- OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 17 U 110/01
Selbständiges Beweisverfahren - Auswirkung auf die Verjährung der Vergütung?
- OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 14 U 217/09
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anwalt nach § 51 b BRAO
- LG Fulda, 29.10.2009 - 2 O 219/09
§ 51b BRAO, § 6 BGBEG, Art 229 § 6 Abs 1 BGBEG, § 634a …
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