Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2001 - 3 StR 302/01   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO; § 244 StPO; § 261 StPO
    Einzelfall der Wiedereinsetzung zur Nachholung der Verfahrensrügen; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beruhen; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Wahrnehmung prozessualer Rechte durch den Angeklagten); Aussageverhalten.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01  

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges

    Allerdings darf durchaus bei der Würdigung eines solchen, spät angetretenen Beweises in Rechnung gestellt werden, daß eine etwa entlastende Aussage erst während des Verlaufs der Hauptverhandlung zustande gekommen ist und es dem Zeugen mithin möglich war, seine Aussage auf das bisherige Beweisergebnis einzurichten (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH, Beschl. vom 6. September 2001 - 3 StR 302/01).
  • BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08  

    Heimtückemord (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei sich wandelndem Tatgeschehen

    Der Tatrichter ist also nicht gehindert, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, wenn diese tragfähig sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 22, 25; BGH NStZ-RR 2004, 238).
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