Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1978 - AnwSt (R) 2/78   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 28.02.1983 - AnwSt (R) 23/82  
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  • BGH, 06.10.1980 - AnwSt (R) 6/80  

    Urteilsabsetzungsfrist im ehrengerichtlichen Verfahren

    Diese Verfahrensvorschriften gelten auch im ehrengerichtlichen Verfahren (BGH NJW 1977, 1406 ; BGH, Urt. Vom 6. November 1978 - AnwSt (R) 2/78).

    Er hat lediglich betont, daß der Gesetzgeber für das ehrengerichtliche Verfahren keine Sonderregelung getroffen hat; der Ehrengerichtshof muß deshalb die Frist des § 275 StPO grundsätzlich auch dann wahren, wenn Berichterstatter einer der mitwirkenden Rechtsanwälte ist, der im übrigen seine Praxis zu versehen hat (BGH, Urt. vom 6. November 1978 - AnwSt (R) 2/78; ebenso Isele BRAO S. 1512 f).

  • BGH, 09.12.1996 - AnwSt (R) 4/96  
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