Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 183
  • NJW 1984, 673
  • MDR 1984, 330
  • StV 1984, 331
  • JR 1984, 428



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02  

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es enthält jedoch keine eindeutigen Feststellungen dahingehend, daß Mandie Z. aufgrund ihrer Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185 m.w.N.; 36, 145, 147) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03  

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung

    Entscheidend kommt aber hinzu, daß der in dem schriftlichen Gutachten aus dem Betreuungsverfahren niedergelegte Befund schon für sich genommen nicht belegt, daß Kai L. aufgrund seiner diagnostizierten geistigen Behinderung psychisch widerstandsunfähig (vgl. dazu BGHSt 32, 183, 185; 36, 145, 147; 45, 253, 260 f.) gegenüber den sexuellen Übergriffen des Angeklagten war.
  • BGH, 01.10.2008 - 2 StR 385/08  

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Körperkontakt;

    Dieser Hinweis könnte für das Vorliegen der Voraussetzungen von Widerstandsunfähigkeit sprechen (vgl. dazu etwa BGHSt 32, 183, 185; 36, 145, 147; Lenckner/Perron/Eisele in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 179 Rdn. 5; Renzikowski in MüKoStGB § 179 Rdn. 25 f.; Fischer aaO Rdn. 11 ff.; jeweils m.w.N.).
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  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 652/92  

    Keine Freiheitsberaubung bei übelbedrohter Entfernungsmöglichkeit

    Es muß die "Fähigkeit eines Menschen..., sich nach seinem Willen fortzubewegen" (BGHSt 32, 183, 188/189), unmittelbar berührt sein.
  • BGH, 30.10.2007 - 4 StR 470/07  

    Freiheitsberaubung (Rechtsgut der persönlichen Fortbewegungsfreiheit;

    Soweit das Tatopfer während des Überfalls an den Händen gefesselt worden ist, liegt tatbestandlich eine Freiheitsberaubung schon deshalb nicht vor, weil das Opfer hierdurch in seiner persönlichen Fortbewegungsfreiheit, das heißt in seiner Fähigkeit, aufgrund eigener Willensentschließung seinen Aufenthalt zu verändern (vgl. BGHSt 14, 314, 316; 32, 183, 188), nicht beeinträchtigt war.
  • BGH, 21.02.1984 - 1 StR 829/83  

    StGB (1975) § 237

    Damit beruht das Einverständnis der Zeugin mit der Ortsveränderung und der dadurch bewirkten Versetzung in eine hilflose Lage auf der angewendeten "List" (RGSt 17, 90, 93; BGHSt 1, 199, 201; BGHSt 10, 376, 379; BGHSt 16, 58, 62; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - 1 StR 651/83) und läßt, da rechtlich unbeachtlich, die Unfreiwilligkeit der Entführung unberührt.
  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 643/96  

    StGB § 239b

    Auf die Frage der Auslegung des Tatbestandes in Fällen vorliegender Art (vgl. dazu BGHSt 32, 183 ) kommt es deshalb nicht an.
  • LG Hamburg, 14.06.1996 - 608 Os 18/96  

    'Verbringungsgewahrsam' (Eröffnungsbeschluß) - § 239, § 240 StGB,

    Dafür bedarf es nicht nur einer Beschränkung in der Wahl des Aufenthaltsortes nach dieser oder jener konkreten Richtung oder einer bloßen Erschwerung der freien Bewegung, sondern es muß eine, wenn auch vorübergehende, so doch in ihrer Wirkung vollständige Aufhebung der etwa auf Aufenthaltsveränderung gerichteten Willensbetätigung vorliegen (BGHSt 32, 183 = NJW 1984, 673; Schäfer, Rdnr. 2).
  • LG Hamburg, 14.06.1996 - 608 Qs 18/96  
    Dafür bedarf es nicht nur einer Beschränkung in der Wahl des Aufenthaltsortes nach dieser oder jener konkreten Richtung oder einer bloßen Erschwerung der freien Bewegung, sondern es muß eine, wenn auch vorübergehende, so doch in ihrer Wirkung vollständige Aufhebung der etwa auf Aufenthaltsveränderung gerichteten Willensbetätigung vorliegen (BGHSt 32, 183 (188) = NJW 1984, 673; Schäfer, Rdnr. 2).
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