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   BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04   

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https://dejure.org/2006,1555
BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04 (https://dejure.org/2006,1555)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2006 - XII ZR 197/04 (https://dejure.org/2006,1555)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - XII ZR 197/04 (https://dejure.org/2006,1555)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch im Heim untergebrachter Kinder auf Zahlung von Unterhalt gegen die Adoptiveltern; Konkurrenzverhältnis zwischen Leistungen der Jugendhilfe und zivilrechtlichen Unterhaltsansprüchen; Vermeidung einer doppelten Inanspruchnahme der Eltern sowohl durch ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 10; ; SGB VIII § 92 Abs. 2; ; SGB VIII § 94 Abs. 5

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kinderheimunterbringung - Unterhaltsbedarf des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 10 § 92 Abs. 2 § 94 Abs. 5
    Unterhaltsbedarf eines in einem Kinderheim untergebrachten Kindes; Voraussetzungen und Umfang des Rückgriffs gegen die Eltern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Beitragserhebung für Kindesunterhaltsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsbedarf eines Kindes und Jugendhilfeleistungen bei Heimunterbringung

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Heranziehung von unterhaltspflichtigen Eltern zu den Kosten einer Heimunterbringung ihrer Kinder

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kindesunterhalt - Unterhaltsbedarf und Jugendhilfeleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 505
  • MDR 2007, 591
  • FamRZ 2007, 377
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83

    Minderjähriger - Eltern - Hilfe zur Erziehung - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04
    Nach dem Sinn der Regelung war eine nur vorübergehende Unterbrechung der Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft, etwa durch eine auswärtige Unterbringung, unschädlich (Wiesner aaO § 94 Rdn. 5; BVerwGE 68, 299, 301).
  • AG Düsseldorf, 10.06.2005 - 98 XVI 27/02

    Adoption eines Kindes aus Guatemala ist bei nicht möglicher Einholung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04
    Im Jahre 1999 adoptierten die Beklagten in Guatemala den am 22. März 1990 geborenen Kläger zu 2. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2005 (98 XVI 27/02) wurde dieses Annahmeverhältnis anerkannt und ausgesprochen, dass es einem nach deutschem Recht begründeten Annahmeverhältnis gleich steht.
  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 138/04

    Bemessung des Betreuungsunterhalts des auswärts untergebrachten minderjährigen

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04
    Zwar schulden die Eltern einem auswärts untergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt, der sich regelmäßig pauschal nach der Höhe des Barunterhalts richtet (Senatsurteil vom 30. August 2006 - XII ZR 138/04 - FamRZ 2006, 1597, 1598 f. mit Anm. Born).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 UF 40/03

    Streit um die Ablehnung einer Rückübertragung des Sorgerechts für ein

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04
    Ein Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechts für den Kläger zu 1 blieb in zwei Instanzen erfolglos (OLG Düsseldorf Beschluss vom 16. Februar 2004 - 3 UF 40/03).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 467/06
    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04
    Die dagegen eingelegte Beschwerde der Beklagten hat das Landgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 20. Juli 2006 als unzulässig verworfen (25 T 467/06).
  • OLG Schleswig, 13.03.2001 - 8 UF 77/00

    Unterhaltspflicht der Eltern - Heimunterbringung

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04
    Allerdings wurde diese grundsätzliche Subsidiarität schon nach früherem Recht durch diverse Vorschriften eingeschränkt und speziell ausgestaltet (Wiesner aaO § 10 Rdn. 22; Schellhorn SGB VIII § 10 Rdn. 13 f. m.w.N.; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 327 a und OLG Schleswig OLGR 2001, 322).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Weil die teil- bzw. vollstationären Angebote auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des untergebrachten jungen Menschen umfassen und zum Erlöschen der darauf gerichteten zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche führen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 -XII ZR 197/04 - NJW-RR 2007, 505; OLG Naumburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 UF 77/07 - juris), tritt insoweit der öffentlich-rechtliche Kostenbeitrag an die Stelle von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06

    Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe

    Zwar wurde auch schon nach der früheren Rechtslage der Kostenbeitrag durch Leistungsbescheid geltend gemacht (§ 93 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII a. F., vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 06.12.2006 - XII ZR 197/04 - FamRZ 2007, 377), mit der Neufassung wurde jedoch die Heranziehung - wie oben dargelegt - systematisch neu geregelt, wozu vor allem auch die auf der Rechtsgrundlage des § 94 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII neu erlassene Kostenbeitragsverordnung vom 1. Oktober 2005 (BGBl I S. 2907) dient.

    Eine doppelte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen mittels Kostenbeitrags einerseits und Unterhaltsanspruchs andererseits ist aber ausgeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2006, a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2015 - L 19 AS 2096/13

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an

    Soweit eine vollstationäre Hilfe - wie im vorliegenden Fall - auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts umfasst, erlischt der Unterhaltsanspruch (BGH Urteil vom 06.12.2009 - X II ZR 197/04, NJW-RR 2007, 505; Kunkel/Kepert, a.a.O., § 92 Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 17.11.2016 - 14 UF 53/16

    Kindesunterhalt: Wegfall der Unterhaltspflicht bei öffentlich-rechtlichem

    aa) Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts sind die erbrachten Leistungen der Jugendhilfe im Verhältnis zum Unterhaltsanspruch nicht nachrangig, sondern gehören insgesamt zum bedarfsdeckenden Einkommen (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2006 - XII ZR 197/04 - FamRZ 2007, 377; Wendl/ Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 2 Rn. 465).

    Ungeachtet der fortbestehenden Unterhaltspflicht der Eltern ist damit der Bedarf des Kindes durch die nach § 39 SGB VIII zu erbringenden Leistungen gedeckt, so dass im Regelfall kein ungedeckter unterhaltsrechtlicher Bedarf verbleibt (BGH Urteil vom 06. Dezember 2006 - XII ZR 197/04 - FamRZ 2007, 377; s. auch BGH, Urteil vom 03. Juli 2014 - III ZR 502/13 -, FamRZ 2014, 1454; Schellhorn , FuR 2006, 490 (494); Schellhorn in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII 4. Aufl. § 10 Rn. 25).

  • BFH, 28.04.2016 - III R 30/15

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglich erbrachten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6. Dezember 2006 XII ZR 197/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2007, 377) sei ein Rückgriff des Trägers der Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr mittels übergegangenen zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs, sondern nur noch durch Erhebung eines öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrags möglich.
  • BFH, 15.07.2010 - III R 89/09

    Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des

    Trotz der Jugendhilfeleistungen bleibt die zivilrechtliche Unterhaltspflicht der Eltern dem Grunde nach bestehen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2006 XII ZR 197/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2007, 377, a.E.).
  • VG Saarlouis, 26.04.2017 - 3 K 2125/14

    Jugendhilferechtliche Unterrichtungspflicht gegenüber dem Unterhalts- und

    Die Unterhaltsberechtigung des jungen Volljährigen entfällt dann seiner Höhe, nicht jedoch dem Grunde nach.(BGH, U. v. 06.12.2006 - XII ZR 197/04 -juris; Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 7. Aufl., § 10, Rn 32: Der Unterhaltsanspruch kann sich auf 0 EUR reduzieren.) Die insofern verbleibende Unterhaltspflicht beim Unterhaltspflichtigen ermöglicht rechtlich die Erhebung des Kostenbeitrags; die Unterhaltspflicht wird durch dessen Zahlung mittelbar erfüllt.

    Der Unterhaltspflichtige wird seiner materiellen Verantwortung gegenüber dem jungen Menschen also nicht enthoben, weil er durch die Erhebung eines Kostenbeitrags in die Pflicht genommen wird.(BGH, U. v. 06.12.2006 - XII ZR 197/04, juris; Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 10 SGB VIII, Rn. 65.) Liegt ein Unterhaltstitel vor, kann der Unterhaltsschuldner Herabsetzung verlangen und sich gegen die Vollstreckung mit der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) zur Wehr setzen.(Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 7. Aufl., § 10, Rn 32 m. w. N.) Einer doppelten Inanspruchnahme wird vorgebeugt, indem ein Kostenbeitrag nicht erhoben werden darf, bevor nicht über die unterhaltsrechtlichen Folgen der bedarfsdeckenden Jugendhilfeleistung aufgeklärt wurde.(Meysen, in: Münder/Meysen/Trenczek, SGB VIII, 7. Aufl., § 10, Rn 32.).

  • OLG Bremen, 07.09.2011 - 5 UF 52/11

    Auskunftsanspruch des bislang allein barunterhaltspflichtigen Elternteils gegen

    Eine doppelte Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten mittels Kostenbeitrags einerseits und Unterhaltsanspruchs andererseits ist aber ausgeschlossen (vgl. zu Vorstehendem BGH, FamRZ 2007, 377, 379).
  • VG München, 16.11.2022 - M 18 K 18.6299

    Kostenbeitrag aus dem Einkommen für teilstationäre Eingliederungshilfe,

    Dadurch wird eine doppelte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen mittels Kostenbeitrags einerseits und Unterhaltsanspruchs andererseits ausgeschlossen (vgl. BGH, U.v. 6.12.2006 - XII ZR 197/04 - juris Rn. 26 ff.; BayVGH, B.v. 13.4.2015 - 12 CS 15.190 - juris Rn. 20; NdsOVG, B.v. 21.11.2011 - 4 LA 40/11 - juris Rn. 4 ff.; OVG NW, B.v. 9.9.2010 - 12 A 1567/09 - juris Rn. 6).

    In einem solchen Fall erfolgt daher auch bei stationären Jugendhilfemaßnahmen kein vollständiger Wegfall, sondern lediglich eine Reduzierung des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs (vgl. Wortlaut von § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII: "soweit"; siehe dazu auch: BGH, U.v. 6.12.2006 - XII ZR 197/04 - juris Rn. 27; NdsOVG, B.v. 21.11.2011 - 4 LA 40/11 - juris Rn. 4 ff.; OVG NW, B.v. 9.9.2010 - 12 A 1567/09 - juris Rn. 6 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 12 A 2519/08

    Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder

    Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 6. Dezember 2006 (Az.: XII ZR 197/04), dass der Unterhaltsbedarf eines Kindes durch die mit der Unterbringung in einem Kinderheim einhergehenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vollständig gedeckt werde mit der Folge, dass ein Rückgriff auf den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch dann nicht mehr möglich sei, wenn das Kind vor der Heimunterbringung mit den Eltern zusammengelebt habe.

    Wie der Bundesgerichtshof jedoch für den vorliegenden Fall entschieden hat vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - XII ZR 197/04 -, FamRZ 2007, 377, juris, kann gegen die Kläger ein Unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht werden, sondern ist ein Rückgriff auf die Eltern nur noch im Wege der Erhebung des öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrags möglich.

  • VG Münster, 19.05.2015 - 6 K 2474/13

    Sicherstellung des Unterhalts eines jungen Menschen im Rahmen der

  • OLG Jena, 28.01.2013 - 1 WF 590/12

    Minderjährigenunterhalt: Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 12 ZB 11.501

    Jugendhilferecht; Kostenbeitrag; Rechtmäßigkeit der Hilfe; Kenntnis der

  • OLG Naumburg, 25.10.2007 - 8 UF 77/07

    Unterhaltsbedarf bei Heimunterbringung des Kindes

  • OLG Brandenburg, 15.06.2021 - 9 WF 3/20

    Voraussetzungen der Abänderung der Festsetzung des Unterhalts für minderjährige

  • VG Aachen, 12.10.2010 - 2 K 2335/08

    Erhebung eines Kostenbeitrags nach Aufklärung einer unterhaltspflichtigen Person

  • VG Kassel, 02.12.2009 - 5 K 1384/08

    Kostenbeitrag bei Unterbringung in einer Wochengruppe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2011 - L 10 VE 40/10
  • VG Münster, 17.05.2011 - 6 K 1143/09

    Reduzierung des Unterhaltsanspruchs aufgrund der mit der Gewährung von

  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 12 C 10.986

    Prozesskostenhilfe

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