Rechtsprechung
| BGH, 07.03.1984 - 3 StR 21/84 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1984, 309
- StV 1984, 188
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02
Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte …
Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.
- BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04
Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten, …
Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind dabei wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1). - BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91
StGB § 263; StPO § 267
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
StGB § 78 a, § 99; StPO § 153, § 206 a
Die Beendigung der Tat bestimmt sich im Fall der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB ) nach dem endgültigen Abbruch der Beziehung zum fremden Geheimdienst (BGHSt 28, 169/173; BGH NStZ 1984, 309/310 = StV 1984, 188/189; Schmidt NStZ 1995, 262/263). - OLG Nürnberg, 19.06.2006 - 2 St OLG Ss 77/06
Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei be- und entlastenden Zeugenaussagen
- BGH, 19.03.1986 - 2 StR 22/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
