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   BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95   

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BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95 (https://dejure.org/1996,1003)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - 4 StR 737/95 (https://dejure.org/1996,1003)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - 4 StR 737/95 (https://dejure.org/1996,1003)
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§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, Verwertbarkeit der Aussage eines Arztes trotz fehlender Entbindung von der Schweigepflicht, jedoch Unverwertbarkeit, wenn der Arzt vom Gericht die objektiv falsche Mitteilung bekommt, er sei von der Schweigepflicht entbunden;

§ 238 Abs. 2 StPO, kein Verlust der Rügebefugnis in der Revision durch unterlassene Anrufung des Tatgerichts, wenn dem Vorsitzenden keinerlei Entscheidungsspielraum zustand

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 261 StPO
    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen hat; Recht des Angeklagten auf ein prozeßordnungsgemäßes Verfahren (Justizförmigkeit; Rechtskreistheorie)

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht - Arzt - Entbindung von Schweigepflicht - Widerruf der Entbindung - Unzulässige Aussagenverwertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 73
  • NJW 1996, 2435
  • MDR 1996, 838
  • NStZ 1996, 348
  • StV 1996, 355
  • JR 1997, 33
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
    Ein Patient, der die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreit hat, kann diese Erklärung jederzeit mit der Folge widerrufen, daß den Ärzten ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 Abs. 1 StPO - wieder - zusteht (RGSt 57, 63, 66; BGHSt 18, 146, 149).

    Steht einem Arzt nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, so obliegt es ausschließlich seiner freien Entscheidung, ob er sich nach Abwägung widerstreitender Interessen zur Aussage entschließt (BGHSt 18, 146, 147).

    Weder haben der Angeklagte oder ein in seinen Geheimhaltungsinteressen berührter Zeuge einen Anspruch darauf, daß der Arzt von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht (BGHSt 9, 59, 61), noch darf das Gericht die Entschließung des Zeugen durch Hinweise oder Empfehlungen beeinflussen (BGHSt 18, 146, 147; Lenckner in Arzt und Recht, 1966, S. 189, 194).

  • RG, 12.05.1922 - I 1628/21

    Werden Verfahrensrechte des Angeklagten durch Vernehmung eines Arztes als Zeugen

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
    Ein Patient, der die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreit hat, kann diese Erklärung jederzeit mit der Folge widerrufen, daß den Ärzten ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 Abs. 1 StPO - wieder - zusteht (RGSt 57, 63, 66; BGHSt 18, 146, 149).

    Die falsche Auskunft führt daher unmittelbar zu einer Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Arztes, auch ohne daß ihm das Recht zur Aussageverweigerung ausdrücklich abgesprochen wäre (h.L.; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer 5. Aufl. S. 498; Dahs aaO Rdn. 67; Fezer JuS 1978, 472; Paulus in KMR § 53 Rdn. 57; Pelchen in KK StPO § 53 Rdn. 56; Welp in Gallas-Festschrift, 1973, S. 391, 408; a.A. RGSt 57, 63, 65; 71, 21).

    Dies gilt aber entgegen der Auffassung des Reichsgerichts (RGSt 57, 63, 65) nicht, wenn der Irrtum - wenn auch unbeabsichtigt - durch das Gericht hervorgerufen ist.

  • RG, 17.11.1936 - 1 D 793/36

    1. Recht und Pflicht des Arztes, Zeugnis abzulegen oder zu verweigern. 2. Wer

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
    Die falsche Auskunft führt daher unmittelbar zu einer Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Arztes, auch ohne daß ihm das Recht zur Aussageverweigerung ausdrücklich abgesprochen wäre (h.L.; vgl. Alsberg/Nüse/Meyer 5. Aufl. S. 498; Dahs aaO Rdn. 67; Fezer JuS 1978, 472; Paulus in KMR § 53 Rdn. 57; Pelchen in KK StPO § 53 Rdn. 56; Welp in Gallas-Festschrift, 1973, S. 391, 408; a.A. RGSt 57, 63, 65; 71, 21).

    Der falsche Hinweis auf eine angeblich fortbestehende Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber einem nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen führt deshalb zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. auch BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 3), dessen Nichtbeachtung bei der Urteilsfindung auch ohne entsprechenden Gerichtsbeschluß gerügt werden kann (ebenso Dahs aaO Rdn. 67; Paulus in KMR § 53 Rdn. 57; Peters aaO; a.A. RGSt 71, 21, 23; Pelchen aaO Rdn. 56).

  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 439/64

    Eidesunfähigkeit eines Zeugen - Anordnung und Vornahme einer

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
    So hat der Bundesgerichtshof die Revision auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts durchgreifen lassen, wenn der Vorsitzende eine von Amts wegen gebotene unverzichtbare Maßnahme unterlassen hat (BGHSt 3, 368; 38, 260, 261 m.w.N.) oder wenn das Gericht die Aussage eines Zeugen verwertet hat, den der Vorsitzende unter Verstoß gegen ein absolutes Vereidigungsverbot vereidigt hat (BGHSt 20, 98, 99).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
    Die aus der "Rechtskreistheorie" beim Verstoß gegen andere Verfahrensnormen, namentlich des § 55 StPO, hergeleiteten Erwägungen für eine Einschränkung der prozessualen Befugnisse des Angeklagten sind auf den Regelungsbereich der §§ 53, 53a StPO nicht übertragbar (BGHSt 33, 148, 153, 154 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
    So hat der Bundesgerichtshof die Revision auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts durchgreifen lassen, wenn der Vorsitzende eine von Amts wegen gebotene unverzichtbare Maßnahme unterlassen hat (BGHSt 3, 368; 38, 260, 261 m.w.N.) oder wenn das Gericht die Aussage eines Zeugen verwertet hat, den der Vorsitzende unter Verstoß gegen ein absolutes Vereidigungsverbot vereidigt hat (BGHSt 20, 98, 99).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 99/89

    Vorhalt polizeilicher Aussagen bei berechtigter Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
    Der falsche Hinweis auf eine angeblich fortbestehende Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber einem nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen führt deshalb zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. auch BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Belehrung 3), dessen Nichtbeachtung bei der Urteilsfindung auch ohne entsprechenden Gerichtsbeschluß gerügt werden kann (ebenso Dahs aaO Rdn. 67; Paulus in KMR § 53 Rdn. 57; Peters aaO; a.A. RGSt 71, 21, 23; Pelchen aaO Rdn. 56).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
    So hat der Bundesgerichtshof die Revision auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts durchgreifen lassen, wenn der Vorsitzende eine von Amts wegen gebotene unverzichtbare Maßnahme unterlassen hat (BGHSt 3, 368; 38, 260, 261 m.w.N.) oder wenn das Gericht die Aussage eines Zeugen verwertet hat, den der Vorsitzende unter Verstoß gegen ein absolutes Vereidigungsverbot vereidigt hat (BGHSt 20, 98, 99).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat -

    Auszug aus BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
    Weder haben der Angeklagte oder ein in seinen Geheimhaltungsinteressen berührter Zeuge einen Anspruch darauf, daß der Arzt von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht (BGHSt 9, 59, 61), noch darf das Gericht die Entschließung des Zeugen durch Hinweise oder Empfehlungen beeinflussen (BGHSt 18, 146, 147; Lenckner in Arzt und Recht, 1966, S. 189, 194).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

    Bei diesen werden Vorsitzenden vielfach Freiräume in der Gestaltung zugebilligt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73), deren Nutzung im Interesse einer straffen Durchführung der Hauptverhandlung grundsätzlich nicht schriftlich zu begründen ist.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auch eine Präklusion der Rüge wegen Verzichts auf den in § 238 Abs. 2 StPO vorgesehenen Zwischenrechtsbehelf scheidet bei Eingriffen in die Entschließungsfreiheit eines Zeugen, dem der Gesetzgeber zu seinem Schutz ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt hat, aus (BGHSt 42, 73, 77 f.).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 460/17

    Keine Unverwertbarkeit der unbefugten Aussage eines

    Lehnt der Patient es ab, den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, oder widerruft er eine frühere Entbindungserklärung, so hat er keinen strafprozessualen Anspruch darauf, dass der Arzt die Aussage verweigert (vgl. BGH, Urteile vom 20. November 1962 - 5 StR 426/62, BGHSt 18, 146, 147; vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 76).
  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 606/09

    Erforderlicher Zwischenrechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung eines

    Hat sich der Vorsitzende über eine Verfahrensvorschrift hinweggesetzt, die keinen Entscheidungsspielraum zulässt oder hat er eine von Amts wegen gebotene unverzichtbare Maßnahme unterlassen, so scheidet eine Präklusion der Revisionsrüge bei Verzicht auf den in § 238 Abs. 2 StPO vorgesehenen Zwischenrechtsbehelf zwar grundsätzlich aus (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 77 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

    Die somit objektiv unzutreffende Belehrung über das dem Zeugen zustehende Aussageverweigerungsrecht herbeigeführten Angaben hätten zur Urteilsfindung nicht herangezogen werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 73 (75)).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Die Verletzung zwingenden Rechts oder das Unterlassen unverzichtbarer Maßnahmen durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 77 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69; s. etwa auch BGH, Urteil vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08, BGHSt 54, 184, 185; Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 460/08, StV 2010, 562; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 504/10, NStZ-RR 2011, 151).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 P 3969/19

    Soziale Pflegeversicherung - Streit über Gewährung von Pflegeleistungen -

    Zumal der Kläger in die Erhebung und Verwendung seiner Gesundheitsdaten im Rahmen seiner Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ausdrücklich eingewilligt und diese auch auf den Hinweis des Senats vom 20. August 2021 nicht eingeschränkt oder widerrufen hat (vgl. zum Erfordernis einer eindeutigen Erklärung des Widerrufs: BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95 - juris, Rn. 7).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 272/01

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (formlose Bekanntmachung der Ermittlungen);

    Einer der Ausnahmefälle, in denen die Revision unbeschadet der Nichtanrufung des Gerichts zulässig ist (vgl. hierzu BGHSt 42, 73, 77 f.; Tolksdorf aaO § 238 Rdn. 18), liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine

    Ungeachtet der Unterschiede zwischen den Zeugnisverweigerungsrechten aus § 52 und § 53 StPO (zu der gleichwohl gebotenen revisionsrechtlichen Gleichbehandlung vgl. BGHSt 33, 148, 154; 42, 73 ,75) ergäbe sich aber ein Wertungswiderspruch, wenn demgegenüber nach einer Verfahrenstrennung in dem Verfahren gegen den früheren Mitbeschuldigten das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO entfallen würde.
  • OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19

    Disziplinarverfügung; Prüfungsmaßstab; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst;

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschl. v. 16. November 2017 - 3 StR 460/17 -, juris Rn. 10; ebenso bereits BGH, Urt. v. 12. Januar 1956 - 2 StR 195/55 -, NJW 1956, 599 f.; zur Abgrenzung BGH, Urt. v. 7. März 1996 - 4 StR 737/95 -, juris 11) geklärt, dass die Zeugenaussage eines nicht von seiner Schweigepflicht entbundenen Arztes nach der Strafprozessordnung grundsätzlich unabhängig davon verwertbar bleibt, ob sich der Arzt durch seine Angaben nach § 203 StGB strafbar macht.
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 465/00

    Zweifelsgrundsatz; Umfang der Aufklärungspflicht; Verminderte Schuldfähigkeit

  • OLG Stuttgart, 14.10.2003 - 1 U 50/03

    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit der

  • KG, 02.09.2002 - 12 U 10719/99

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschädigung

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