Rechtsprechung
| BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 21, 27; BGB § 433; ZPO § 319
Keine Haftung einzelner Wohnungseigentümer für Gaslieferung an Wohnungseigentümergemeinschaft - rws-verlag.de
Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Kaufpreis aus Gaslieferungsvertrag
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz
Gaslieferungsvertrag - WEG-Anlage - Gesamtschuldnerhaftung?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Gaslieferung: Für Kaufpreis haftet Gemeinschaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Kaufpreis aus Gaslieferungsvertrag
Kurzfassungen/Presse (8)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
WEG §§ 21, 27; BGB § 433; ZPO § 319
Keine Haftung einzelner Wohnungseigentümer für Gaslieferung an Wohnungseigentümergemeinschaft - Kanzlei Prof. Schweizer (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 433; WEG §§ 21, 27; ZPO § 319
Haftung von Wohnungseigentümern [Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht; Kaufrecht] - bethgeundpartner.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumsrecht: Nur die Eigentümergemeinschaft haftet
- info-m.de (Leitsatz)
Verträge der Gemeinschaft: Haften bei "Altverträgen" ausnahmsweise auch die Wohnungseigentümer?
- ra-heinicke.de (Kurzinformation)
Haftung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einem Gasversorger
- hwhlaw.de (Kurzinformation)
Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers für Kaufpreisforderungen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft?
- kanzlei-klumpe.de
, S. 9 (Kurzinformation)
Zur Frage der Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Forderungen aus Gasbezug
- lp-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Auswirkungen der Teilrechtsfähigkeit der WEG im Verhältnis zu Dritten
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigentümer haften gegenüber Gasversorger nicht als Gesamtschuldner! (IMR 2007, 188)
- mietrecht.net
, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)
Verträge der Gemeinschaft: Haften bei "Altverträgen" ausnahmsweise auch die Wohnungseigentümer ? (Elzer; info M 3/2007, S. 125)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 07.03.2007, Az.: VIII ZR 125/06 (Wohnungseigentümergemeinschaft)" von WissMit. Dr. Jörn Jacobs, LL.M., original erschienen in: JZ 2007, 951 - 953.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Außenhaftung einzelner Wohnungseigentümer für die vor dem 01.07.2007 begründeten Verbindlichkeiten" von VRiKG a. D. Dr. Lothar Briesemeister, original erschienen in: NZM 2008, 230 - 235.
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.05.2005 - 6 O 436/04
- KG, 20.04.2006 - 22 U 71/05
- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2007, 2987
- ZIP 2007, 772
- MDR 2007, 899
- DNotZ 2007, 747
- NZM 2007, 363
- ZMR 2007, 472
- WM 2007, 1095
- BauR 2007, 1041
- IMR 2007, 188
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
cc) Diesen Grundsätzen Rechnung tragend ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vielfach darauf hingewiesen worden, dass hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs eines höchstrichterlichen Rechtsprechungswandels die Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in gebührender Weise beachtet werden müssen (vgl. z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. Januar 1996 IX ZR 69/95, BGHZ 132, 6, 11; vom 29. Februar 1996 IX ZR 153/95, BGHZ 132, 119, 129 ff.; vom 7. März 2007 VIII ZR 125/06, juris, Rz 28 ff.; Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 21. September 2006 2 AZR 284/06, juris, Rz 28 f.; vom 1. Februar 2007 2 AZR 15/06, juris, Rz 9 f.; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 28. September 2005 B 6 KA 71/04 R, juris, Rz 48 f.). - KG, 24.01.2008 - 19 U 8/07
Wohnungseigentümergemeinschaft: Abschluss eines Vertrages über Wasserversorgung …
Dies betrifft die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis (BGH NJW 2007, 2987; 2005, 2061).Dazu gehört grundsätzlich der Abschluss von Versorgungsverträgen für die in dem Haus befindlichen Wohnungen usw. (BGH NJW 2007, 2987 für Gasversorgung).
Wie sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (NJW 2007, 2987) ergibt, steht dem konkludenten Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht entgegen, dass diese nicht Grundstückseigentümerin ist.
Daraus würde sich eine individuelle Haftung der Wohnungseigentümer nur ergeben, wenn sie sich neben dem Verband der Eigentümer klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet hätten (BGH NJW 2007, 2987).
Es besteht keine Veranlassung, von der dies mit ausführlicher Begründung ablehnenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (NJW 2007, 2987) abzuweichen.
Dies reicht weder für einen gesonderten Vertragsschluss für die Wasserlieferung noch für eine persönliche Haftung der Beklagten zu 1 und 2 neben der Eigentümergemeinschaft, die eine klare und eindeutige persönliche Verpflichtung erfordern würde (BGH NJW 2007, 2987).
Wie der Bundesgerichtshof ausdrücklich in seiner Entscheidung vom 7. März 2007 (NJW 2007, 2987) festgestellt hat, ist ein mit der Gesamtheit der Wohnungseigentümer geschlossener Vertrag (zur Gasversorgung) mit der Eigentümergemeinschaft als rechtsfähigem Verband, nicht mit den einzelnen Eigentümern geschlossen.
- BGH, 18.06.2009 - VII ZR 196/08
Wohnungseigentum - Eigentümer als Schuldner v. Abfall-/Straßenreinigungsgebühren
dd) Diesem Ergebnis steht entgegen der Ansicht der Revision das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (VIII ZR 125/06, NJW 2007, 2987 = BauR 2007, 1041) nicht entgegen.
- BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 329/08
Wohnungseigentum - Haftung einzelner Mitglieder einer WEG für Wasserkosten
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (VIII ZR 125/06) stehe dieser Auslegung nicht entgegen. - KG, 07.11.2007 - 11 U 16/07
Wohnungseigentum - Haftung für Entgelte für Trinkwasserbelieferung
Eine abweichende Beurteilung hinsichtlich des Zustandekommens eines Versorgungsvertrages zwischen der Klägerin und den Beklagten ist auch nicht im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 - VIII ZR 125/06 -, ZIP 2007, 772 = Grundeigentum 2007, 661 = WM 2007, 1095) bzw. vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 -, NJW 2005, 2061 = ZIP 2005, 1233 = WM 2005, 1423) geboten.Schließlich ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 - VIII ZR 125/06 -, ZIP 2007, 772 = Grundeigentum 2007, 661 = WM 2007, 1095) keine andere Beurteilung.
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 - VIII ZR 125/06 -, ZIP 2007, 772 = Grundeigentum 2007, 661 = WM 2007, 1095) liegt eine andere, hier nicht maßgebliche Fallgestaltung zugrunde.
- OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 U 109/07
Wohnungseigentum - Vergütungsanspruch für Hausbetreuungsleistungen
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 7. März 2007 (NJW 2007, 2987 f.) ausgeführt habe, erfahre die Rückwirkung einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung Einschränkungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes.Mangels Anerkennung der Rechtsfähigkeit bzw. Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft musste die Klägerin vielmehr bis zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass nach der damaligen ständigen, seit Jahrzehnten bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die einzelnen Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft haften (vgl. BGH NJW 2007, 2987 f.).
Die Voraussetzung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 im Hinblick auf die Person des Schuldners lagen für die Klägerin als Gläubigerin eines Anspruches gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft (zur sogenannten unechten Rückwirkung der Rechtsprechung hinsichtlich der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften vgl. BGH NJW 2007, 2987 f.) nicht vor dem 2. Juni 2005 vor.
- KG, 24.03.2009 - 4 U 172/07
Wohnungseigentum - Wasserbelieferung: Wohnungseigentümergemeinschaft haftet!
Die einzelnen Wohnungseigentümer haften grundsätzlich nicht als Gesamtschuldner (Anschluß an BGH, Urteil vom 7. März 2007, VIII ZR 125/06 und KG, Urteil vom 12. Februar 2008, 27 U 36/07, entgegen KG, Urteil vom 7. November 2007, 11 U 16/07).*).Etwas anderes kann ausnahmsweise nur dann in Betracht kommen, wenn der Vertrag aufgrund besonderer Umstände, z. B. geringe Größe der Liegenschaft, einmaliger Leistungsaustausch, persönliche Verbundenheit der Vertragspartner oder besonderes Sicherungsinteresse des Gläubigers, gerade mit jedem einzelnen Wohnungseigentümer abgeschlossen worden ist (vgl. BGH Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 125/06 -, Rdnr. 23, nach juris).
Die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO liegen nach Ansicht des Senats zwar hier nicht vor, da die Rechtssache nach der Klärung der entscheidenden Rechtsfragen durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2007 zu VIII ZR 125/06 keine grundsätzliche Bedeutung hat; jedoch erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, da ein anderer Senat des Kammergerichts in derselben Fallkonstellation in Kenntnis und Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.03.2007 zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt ist (KG, Urteil vom 07.11.2007- 11 U 16/07 -, juris).
- BFH, 09.12.2008 - IX B 124/08
Wohnungseigentum - Beiträge zur Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten?
Mit den genannten Neuregelungen ist der Gesetzgeber der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. Beschluss vom 2. Juni 2005 V ZB 32/05, BGHZ 163, 154; Urteil vom 7. März 2007 VIII ZR 125/06, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 2987) gefolgt und hat der Wohnungseigentümergemeinschaft die (Teil-) Rechtsfähigkeit zuerkannt. - KG, 12.02.2008 - 27 U 36/07
Wohnungseigentum - Gesamtschuldnerische Außenhaftung
Der Bundesgerichtshof hat in Präzisierung seiner Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeführt, dass in dem Teilbereich, in welchem die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, z.B. bei Lieferbezug von Gas über einen alleinigen Zähler für alle Wohnungseigentümer, als Vertragspartner in der Regel der Verband der Wohnungseigentümer anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 7.3.2007, VIII ZR 125/06 = NZM 2007, 363f. = Grundeigentum 2007, 661ff.) und ein Vertragsschluss mit den einzelnen Wohnungseigentümern nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen anzunehmen ist.Die gesetzliche Neuregelung ist auch auf den vorliegenden Sachverhalt und nicht erst auf Verbindlichkeiten anzuwenden, die nach dem 30.6.2007 begründet wurden (…vgl. Palandt/Bassenge, 67. Aufl., § 62 WEG, Rn. 1; Briesemeister, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 7.3.2007, VIII ZR 125/06, in: ZWE 2007, 245;… Schmid/Riecke, WEG, 2. Aufl., § 62, Anm. d); Abramenko, Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 26.07.2007, 32 Wx 73/07, in: IMR 2007, 296).
- BGH, 22.03.2012 - VII ZR 102/11
Wohnungseigentum - Straßenreinigung u. Abfallbeseitigung: Verband ist Schuldner!
Eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer käme danach nur dann in Betracht, wenn sie - wovon der Senat in seinem Urteil vom 18. Juni 2009 - VII ZR 196/08, BGHZ 181, 304 wegen der Bindung an die Auslegung landesgesetzlicher Normen durch das Berufungsgericht ausgehen musste - auf einer gesetzlichen Anordnung beruht oder sich aus den Leistungsbedingungen in Verbindung mit den ihnen zugrunde liegenden landesgesetzlichen Normen klar und eindeutig ergäbe, dass neben dem Verband auch der einzelne Wohnungseigentümer verpflichtet werden sollte (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 176 f.; Urteil vom 7. März 2007 VIII ZR 125/06, NJW 2007, 2987 = BauR 2007, 1041; Urteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 329/08, NJW 2010, 932 = ZfBR 2010, 364). - KG, 24.11.2009 - 24 W 18/08
Wohnungseigentum - Haftung für Kommunalabgaben
- OLG Hamm, 20.01.2009 - 15 Wx 164/08
Wohnungseigentum - Haftung der WEG für kommunale Benutzungsgebühren?
- OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
Wohnungseigentum - Erhöhungsgebühr in Übergangszeit erstattungsfähig?
- OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
Wohnungeigentum - Erhöhungsgebühr bei Vertretung von WEG erstattungsfähig?
- OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10
Bauvertrag - Auch bei Zwei-Personen-Bauherrengemeinschaft nur "Aufbauschuld"!
- OLG Hamm, 25.02.2010 - 24 U 62/06
Wohnungseigentum - Werklohnklage: Fehlende Passivlegitimation der Eigentümer!
- OLG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Wx 31/02
Wohnungseigentum - Gegen wen hat Verwalter Vergütungsanspruch?
- KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
Wohnungseigentum - Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der WEG
- OLG Saarbrücken, 21.12.2011 - 1 U 2/11
Wohnungseigentum - Gasentnahme: Vertrag kommt mit WEG zustande!
- KG, 08.02.2007 - 22 U 79/06
Wohnungseigentum - Wasserkosten: Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer
- VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 957/06
Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch …
- KG, 04.04.2011 - 24 U 81/10
Aufklärungspflichtige Rückvergütungen der beratenden Bank
- LG Nürnberg-Fürth, 26.01.2012 - 8 S 9381/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Geeignetheit der Schwacke-Liste zur Bestimmung …
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