Rechtsprechung
| BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
VersAusglG § 5 Abs. 2, § 39, § 43, § 48 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 (aF); SGB VI § 109 Abs. 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit des rechtlichen Interesses an einer dem Gesetz entsprechenden Regelung des Versorgungsausgleichs für die Beschwerdebefugnis eines berufsständischen Versorgungsträgers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Berechnung des Versorgungsausgleichs
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschwerdebefugnis eines berufsständischen Versorgungsträgers im Versorgungsausgleich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kürzung des Versorgungsanrechts wegen vorzeitigem Altersruhegeldes
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 15.07.2010 - 2 F 891/09
- OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 17 UF 222/10
- BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2012, 577
- MDR 2012, 650
- FamRZ 2012, 851
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers im Versorgungsausgleich
Auch ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender betrieblicher oder privater Versorgungsträger wird durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10 - FamRZ 2012, 851 und vom 25. November 1981 - IV b ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).Dasselbe gilt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Versorgungsausgleich am 1. September 2009 für die nunmehr unmittelbar in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogenen betrieblichen (Senatsbeschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10 - FamRZ 2012, 851) und privaten Versorgungsträger (…vgl. Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 72 f.;… Holzer/Netzer FamFG § 59 Rn. 20).
- KG, 13.08.2012 - 17 UF 62/12
§ 5 Abs 2 S 2 VersAusglG
Für eine derartige Fallgestaltung ist hier freilich nichts ersichtlich, so dass es insoweit bei der Wertung des Familiengerichts sein Bewenden haben muss; der Wert des dem ausgleichsberechtigten Ehegatten zustehenden Anrechts bestimmt sich nach den Verhältnissen am Ende der Ehezeit (§§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG sowie BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10 -, NJW-RR 2012, 577 [bei juris Rz. 15f., 29f.]).Diese Lösung steht im Einklang mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2012 (- XII ZB 599/10 -, NJW-RR 2012, 577): In dieser Entscheidung wurde klargestellt, dass es Fallgestaltungen geben kann, in denen dem ausgleichspflichtigen Ehegatten nach durchgeführtem Versorgungsausgleich, bezogen auf den Ehezeitanteil, weniger verbleiben kann als dem anderen, ausgleichsberechtigten Ehegatten (…bei juris Rz. 30).
Diejenige vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10 - (NJW-RR 2012, 577) ist ebenfalls nicht einschlägig, weil es dort um die Kürzung des Anrechts bei einem berufsständischen Versorgungsträger aufgrund eines vom Ausgleichspflichtigen nach Ende der Ehezeit in Anspruch genommenen, vorzeitigen Altersruhegeldes geht.
- OLG Celle, 18.06.2012 - 15 UF 95/12
Beschwerderecht des Lebensversicherers bzgl. Genehmigung der Vereinbarung zum …
Wegen der vergleichbaren Stellung einer berufsständischen Versorgungsanstalt des öffentlichen Rechts mit den Sozialversicherungsträgern und den Trägern einer beamtenrechtlichen Versorgung hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10, FamRZ 2012, 851) grundsätzlich auch deren Beschwerdeberechtigung anerkannt.
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