Rechtsprechung
| BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB
Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1999, 423
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der …
An die erforderliche Sicherheit einer Prognose gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB, die ein Absehen von einer an sich gebotenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt, können daher keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Sicherheit einer Prognose, wonach im Hinblick auf künftige Entwicklungen vom Wegfall einer zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch bestehenden Gefährlichkeit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausgegangen werden kann (vgl. hierzu BGH Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98-, insoweit in BGH NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1985, 261;… w. N. b. Lackner/Kühl aaO § 66 Rdn. 15). - BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99
Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher …
Eine solche "Alternativrüge" ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Akteninhalt ohne weiteres die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen beweist (vgl. BGHSt 43, 212, 216; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 36). - BGH, 13.12.2006 - 5 StR 211/06
Vorwurf fahrlässiger Tötung bei intensivierter Krebstherapie durch Bestrahlung …
Indes ist die Beanstandung, selbst wenn man sie etwa als alternative Rüge der Verletzung von § 244 Abs. 2 StPO oder von § 261 StPO - eine Rüge, die ohnehin nur in Ausnahmefällen statthaft ist (vgl. BGHSt 43, 212, 215; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 36, 37; Schäfer StV 1995, 147, 154 ff.), verstehen würde - zumindest unbegründet.
- BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise …
Die Rüge läuft, auch wenn eine ausdrückliche Verknüpfung im Sinne einer Alternativität zwischen einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einem Verstoß gegen § 261 StPO nicht vorgenommen worden ist, deshalb im Ergebnis auf die Rüge der "Aktenwidrigkeit" der Urteilsgründe hinaus, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig ist (BGH NJW 1992, 2840; BGH NStZ 1997, 294; BGH NStZ 1999, 423; BGH NStZ 2000, 156;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 337 Rdn. 15 a m.w.N.). - BGH, 05.05.2009 - 3 StR 57/09
Alternative Aufklärungs- und Erörterungsrüge (Zulässigkeit; Sonderfall der …
Es kann dahinstehen, ob eine Verfahrensrüge - jedenfalls in Ausnahmefällen, in denen der Akteninhalt ohne weiteres die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen beweist (vgl. BGHSt 43, 212, 215 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 36; BGH NJW 2000, 1962, 1963) - alternativ darauf gestützt werden kann, entweder habe das Tatgericht einen Widerspruch zwischen dem Inhalt des Urteils und demjenigen der Akten unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht nicht in die Hauptverhandlung eingeführt, oder es habe unterlassen, ihn in den Urteilsgründen zu erörtern (ablehnend etwa BGH NStZ 2007, 115; 1997, 294); denn einen derartigen Widerspruch zwischen Akteninhalt und Urteilsgründen legt die Revision nicht dar.
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