Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 46, 66
  • NJW 1966, 2165



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80  

    VwGO § 40

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  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89  

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, an der festzuhalten ist, kann als Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne der genannten Bestimmung nur ein gegen einen bestimmten Richter oder eine Gruppe von Richtern gerichtetes Verhalten einer die Dienstaufsicht ausübenden Stelle gewertet werden, das konkreten Bezug zur Tätigkeit des Richters hat (BGHZ 61, 374; 93, 100, 101; Urteile vom 5. Februar 1980 - RiZ 1/79 - DRiZ 1980, 229, vom 26. Mai 1981 - RiZ 8/80 - DRiZ 1981, 426 f. und vom 24. März 1981 - RiZ 7/80 - DRiZ 1981, 265 f; Zöller ZPO 15. Aufl. § 21e GVG Rz. 54; Kissel, GVG , § 1 Rz. 181; vgl. ferner BGHZ 46, 66).

    Allgemein reicht die bloße Behauptung einer Unabhängigkeitsverletzung (entgegen Schmidt/Räntsch, DRiG , 4. Aufl. , § 26 Rz. 35; BGHZ 46, 66, 70 -und Arndt, GKÖD, Bd. I, Teil 5, DRiG § 26 Rz. 74) nicht aus.

    Zudem spricht nichts für die Annahme, die in richterlicher Unabhängigkeit und nach pflichtgemäßem Ermessen über die Geschäftsverteilung entscheidenden Präsidiumsmitglieder hätten sich dabei von sachfremden Erwägungen der von der Antragstellerin vorgetragenen Art leiten lassen (vgl. hierzu BGHZ 46, 66, 74; 46 147, 150; Arndt, aaO. Rz. 71; BVerwG NJW 1982, 2274, 2394).

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83  

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Das Richterdienstgericht des Bundes hat bereits früher hervorgehoben, daß Gegenstand der dienstgerichtlichen Überprüfung aufsichtlicher Maßnahmen nicht eigentlich deren Übereinstimmung mit dem Gesetz, sondern ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit sei (BGHZ 46, 66, 70).
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