Rechtsprechung
| BGH, 07.06.2000 - VIII ZR 268/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Prof. Dr. Lorenz
Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 570b BGB; (keine) Haftung aus § 826 BGB wg. Verleitung zum Vertragsbruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 570b
Form der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch den Mieter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummietrecht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorkaufsrecht des Mieters bedarf nicht der notariellen Beurkundung
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 570b
Kein Formerfordernis für Ausübung des Mietervorkaufsrechts
- finanztip.de (Kurzinformation)
Vorkaufsrecht des Mieters bei Wohnungsveräußerung
- mieterschutzbund-berlin.de (Kurzinformation)
Vorkaufsrecht
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 144, 357
- NJW 2000, 2665
- MDR 2000, 1184
- DNotZ 2000, 764
- NZM 2000, 858
- ZMR 2000, 812
- WM 2000, 2109
- BB 2000, 1911 (Ls.)
- JR 2001, 375
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
Immobilien - Nichtigkeit eines ein Vorkaufsrecht vereitelnden Vertrages
Einer notariellen Beurkundung bedurfte es nicht (BGHZ 144, 357 BGB). - BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02
Immobilien - Vorkaufsrecht des Mieters
Nachdem die Beklagte auf diese Weise ihre Mitteilungspflicht aus § 510 Abs. 1 BGB a.F. verletzte, bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob sie daneben auch noch ihre mietvertragliche Pflicht zur Unterrichtung über das Vorkaufsrecht (§ 570b Abs. 2 BGB a.F.) mißachtete, als sie den Klägern mit der Zusendung des Entwurfs den Abschluß eines eigenen Kaufvertrages nahelegte, während nach § 505 Abs. 1 BGB a.F. zur Ausübung des Vorkaufsrechts eine - formlose (BGHZ 144, 357, 360) - Erklärung gegenüber der Beklagten genügt hätte. - BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02
Immobilien - Vorkaufsrecht des Mieters
Nachdem die Beklagte auf diese Weise ihre Mitteilungspflicht aus § 510 Abs. 1 BGB a.F. verletzte, bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob sie daneben auch noch ihre mietvertragliche Pflicht zur Unterrichtung über das Vorkaufsrecht (§ 570b Abs. 2 BGB a.F.) mißachtete, als sie den Klägern mit der Zusendung des Entwurfs den Abschluß eines eigenen Kaufvertrages nahelegte, während nach § 505 Abs. 1 BGB a.F. zur Ausübung des Vorkaufsrechts eine - formlose (BGHZ 144, 357, 360) - Erklärung gegenüber der Beklagten genügt hätte. - VG Düsseldorf, 22.06.2007 - 9 K 853/07 vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 21/95 -, NVwZ-RR 1998, 274 ff. (zu § 19 Abs. 3 AEG); BGH, Urteil vom 7. Juni 2000 - VIII ZR 268/99 -, NJW 2000, 2665 (zum gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters nach § 570 b BGB a.F.); Palandt-Weidenkaff, BGB, 66. Aufl. 2007, Vorb.
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