Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2000 - VIII ZR 268/99   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
  • Prof. Dr. Lorenz

    Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 570b BGB; (keine) Haftung aus § 826 BGB wg. Verleitung zum Vertragsbruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 570b
    Form der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch den Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorkaufsrecht des Mieters bedarf nicht der notariellen Beurkundung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 570b
    Kein Formerfordernis für Ausübung des Mietervorkaufsrechts

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Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 144, 357
  • NJW 2000, 2665
  • MDR 2000, 1184
  • DNotZ 2000, 764
  • NZM 2000, 858
  • ZMR 2000, 812
  • WM 2000, 2109
  • BB 2000, 1911 (Ls.)
  • JR 2001, 375



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04  

    Immobilien - Nichtigkeit eines ein Vorkaufsrecht vereitelnden Vertrages

    Einer notariellen Beurkundung bedurfte es nicht (BGHZ 144, 357 BGB).
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02  

    Immobilien - Vorkaufsrecht des Mieters

    Nachdem die Beklagte auf diese Weise ihre Mitteilungspflicht aus § 510 Abs. 1 BGB a.F. verletzte, bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob sie daneben auch noch ihre mietvertragliche Pflicht zur Unterrichtung über das Vorkaufsrecht (§ 570b Abs. 2 BGB a.F.) mißachtete, als sie den Klägern mit der Zusendung des Entwurfs den Abschluß eines eigenen Kaufvertrages nahelegte, während nach § 505 Abs. 1 BGB a.F. zur Ausübung des Vorkaufsrechts eine - formlose (BGHZ 144, 357, 360) - Erklärung gegenüber der Beklagten genügt hätte.
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02  

    Immobilien - Vorkaufsrecht des Mieters

    Nachdem die Beklagte auf diese Weise ihre Mitteilungspflicht aus § 510 Abs. 1 BGB a.F. verletzte, bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob sie daneben auch noch ihre mietvertragliche Pflicht zur Unterrichtung über das Vorkaufsrecht (§ 570b Abs. 2 BGB a.F.) mißachtete, als sie den Klägern mit der Zusendung des Entwurfs den Abschluß eines eigenen Kaufvertrages nahelegte, während nach § 505 Abs. 1 BGB a.F. zur Ausübung des Vorkaufsrechts eine - formlose (BGHZ 144, 357, 360) - Erklärung gegenüber der Beklagten genügt hätte.
  • VG Düsseldorf, 22.06.2007 - 9 K 853/07  
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 21/95 -, NVwZ-RR 1998, 274 ff. (zu § 19 Abs. 3 AEG); BGH, Urteil vom 7. Juni 2000 - VIII ZR 268/99 -, NJW 2000, 2665 (zum gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters nach § 570 b BGB a.F.); Palandt-Weidenkaff, BGB, 66. Aufl. 2007, Vorb.
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