Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2010 - II ZR 210/09   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 51 Abs. 1; GmbHG § 46 Nr. 8; AktG §§ 112, 147 Abs. 2
    Besonderer Vertreter bei Personengesellschaften

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vertretung einer Publikums-KG durch Beirat bei Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen organschaftlichen Vertreter

  • streifler.de

    Beirat einer Publikums-KG als besonderer Vertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des § 46 Nr. 8 Hs. 2 GmbH-Gesetz ( GmbHG ) und des § 147 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz ( AktG ) bei der Bestellung eines besonderen Vertreters durch die Gesellschafter einer Personengesellschaft; Bestellung des Beirats einer Publikums-KG als besonderen Vertreter für einen Aktivprozess zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen ihren organschaftlichen Vertreter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht - Anspruchsdurchsetzung gegen organschaftlichen Vertretrer

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei der Publikums-KG entsprechend §§ 46 Nr. 8 Halbs. 2 GmbHG, 147 Abs. 2 Satz 1 AktG

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bestellung eines besonderen Vertreters auch in Personengesellschaften, hier: Beirat einer Publikums-KG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Beirat einer Publikums-KG kann als besonderer Vertreter bestellt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besonderer Vertreter bei der Publikums-KG

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
  • lto.de (Kurzinformation)

    KG-Gesellschafter können ihren Beirat als besonderen Vertreter zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen den organschaftlichen Vertreter bestellen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 07.06.2010, Az.: II ZR 210/09 (KG: Gesellschafterbeschluss, mit der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen die Komplementärin ...)" von VRiBGH a.D. Prof. Dr. Wulf Goette, original erschienen in: DStR 2010, 2590 - 2590.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 2345
  • MDR 2011, 56
  • WM 2010, 2311
  • BB 2010, 3115
  • DB 2010, 2610



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Wird zitiert von ...  

  • OLG München, 03.02.2011 - 23 U 4705/09  

    Anfechtung der Beschlüsse einer GmbH & Co KG: Feststellungsinteresse des Partners

    Eine ordnungsgemäße Vertretung der Beklagten, § 51 ZPO, lag bei Klageerhebung und liegt - bei Vertretung nunmehr durch den Geschäftsführer Jürgen Z. - immer noch vor; im Übrigen wäre die Entscheidung des BGH vom 07.06.2010 - II ZR 210/09, WM 2010, 2311, einschlägig.

    Auf die Aussage der im Termin vom 02.12.2010 als Zeugin vernommenen Frau Petra R. (vgl. BGH WM 2010, 2311; Roth, a.a.O., § 46 Rn. 59) kam es nicht mehr an.

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