Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2010 - XII ZB 150/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweck des Anwaltszwangs; Erweiterung des Behördenprivilegs unter familienrechtlichen Gesichtspunkten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anwaltszwang für Bezirksrevisoren vor dem BGH

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Für die Staatskasse tätiger Bezirksrevisor bedarf vor dem Bundesgerichtshof der Befähigung zum Richteramt

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10  

    Familienrecht - Gebühr für Verfahrensbeistand in Kindschaftsverfahren

    Dies gilt gleichermaßen für den Vertreter der Staatskasse (Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 149/10 und XII ZB 150/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10  

    Familienrecht - Gebühr für Verfahrensbeistand in Kindschaftsverfahren

    Dieser wiederum wird im Verfahren von dem die Rechtsbeschwerde unterzeichnenden Oberstaatsanwalt und damit durch einen Volljuristen vertreten (s. dazu Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 149/10 und XII ZB 150/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 260/10  

    Familienrecht - Gebühr für Verfahrensbeistand in Kindschaftsverfahren

    Die Rechtsbeschwerde scheitert auch nicht an der gemäß § 114 Abs. 3 FamFG erforderlichen Postulationsfähigkeit, da sich die die Rechtsbeschwerdeführerin vertretende Justizbehörde durch eine Richterin, damit durch eine Volljuristin vertreten lässt (s. dazu Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 149/10 und XII ZB 150/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 289/10  

    Familienrecht - Fallpauschale für Verfahrensbeistand jedes einzelnen Kindes?

    Die Rechtsbeschwerde scheitert auch nicht an der gemäß § 114 Abs. 3 FamFG erforderlichen Postulationsfähigkeit, da sich die die Rechtsbeschwerdeführerin vertretende Justizbehörde durch eine Richterin, damit durch eine Volljuristin vertreten lässt (s. dazu Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 149/10 und XII ZB 150/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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