Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84   

Stechapfeltee

§§ 222, 227 StGB, objektive Zurechnung, freie und eigenverantwortliche Selbstgefährdung, (hier kein) überlegenes Wissen

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB §§ 223 ff.
    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung an fremder Selbsttötung oder Selbstverletzung

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1985, 25



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08  

    Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich, sofern er nicht kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Tötende oder Verletzende, grundsätzlich nicht strafbar, wer das zu einer Selbsttötung oder Selbstverletzung führende eigenverantwortliche Handeln des Selbstschädigers vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert ( BGHSt 32, 262, 263 f. = NStZ 1984, 410 m. Anm. Roxin; BGHSt 36, 1, 17; 37, 179, 181; 46, 279, 288; BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGH NStZ 1985, 25, 26; ähnlich bereits BGHSt 24, 342, 343 f.).

    Straffrei ist ein solches Handeln regelmäßig auch dann, wenn es nicht auf die Selbsttötung oder -verletzung gerichtet war, sich aber ein entsprechendes, vom Opfer bewusst eingegangenes Risiko realisiert hat ( BGHSt 32, 262, 264 f.; 46, 279, 288; 49, 21, 34, 39; BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGH NStZ 1985, 25, 26; 1987, 406; BayObLG BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03  

    Freispruch eines Hamburger Zivildienstleistenden aufgehoben

    Diese Rechtsprechung gründet in erster Linie auf Sachverhalte, denen gemein ist, dass die den Verletzungs- oder Tötungserfolg verursachende schädigende Handlung - die Einnahme von Betäubungsmitteln ( BGHSt 32, 262 f.; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 283), Stechapfeltee (BGH NStZ 1985, 25) oder Alkohol (BGH NStZ 1986, 266; 1987, 406) - durch das Opfer selbst erfolgt und erfährt dann eine Ausnahme, wenn der sich Beteiligende etwa kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende ( BGHSt 32, 262, 265; BGH NJW 2000, 2286).

    Wer lediglich eine solche Selbstgefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich nicht wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar ( BGHSt 32, 262, 263 f.; BGH NStZ 1985, 25, 26 und 319, 320; 1986, 266, 267; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 288).

    Diese Rechtsprechung gründet in erster Linie auf Sachverhalte, denen gemein ist, daß die den Verletzungs- oder Tötungserfolg verursachende schädigende Handlung - die Einnahme von Betäubungsmitteln ( BGHSt 32, 262 f.; BGH NStZ 1985, 319; BGH NJW 2000, 2286; BGHSt 46, 279, 283), Stechapfeltee (BGH NStZ 1985, 25) oder Alkohol (BGH NStZ 1986, 266; 1987, 406) - durch das Opfer selbst erfolgt und erfährt dann eine Ausnahme, wenn der sich Beteiligende etwa kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende ( BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1985, 25 f.; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 2000, 2286; vgl. auch BayObLG JZ 1997, 521).

  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 518/08  

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Überlassen von

    Die Straflosigkeit eines Beteiligten infolge dieser Grundsätze setzt aber voraus, dass der andere sich "frei und eigenverantwortlich gewollt" selbst gefährdet (vgl. BGH NStZ 1985, 25, 26; NStZ 1985, 319).

    aa) Denn die Straflosigkeit eines Beteiligten setzt voraus, dass der andere sich "frei und eigenverantwortlich gewollt" selbst gefährdet (vgl. BGH NStZ 1985, 25, 26; NStZ 1985, 319).

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  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90  

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

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  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93  

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 18.09.2002 - Ws 867/02  

    Abgrenzung der fahrlässigen Tötung von einem fahrlässigen Beitrag zum Selbstmord

    Die Kammer verweist hierzu auf die Entscheidungen BGHSt 32, 262, BGH in NStZ 85, 25 und BGH in NStZ 86, 266.

    Im Fall BGH NStZ 85, 25 (Urteil vom 7.8.1984) bereitete der Angeklagte einen Tee aus Stechapfelblättern und bot ihn den anderen anwesenden Personen zum Trinken an und trank auch selbst.

  • BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89  

    Aids III - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), Zurechnung bei

    Wer sich an einer solchen eigenverantwortlich gewollten Selbstgefährdung beteiligt, nimmt nämlich an einem Geschehen teil, das - soweit es um die Strafbarkeit wegen eines der genannten Delikte geht - keine Tat i. S. der §§ 25, 26, 27 Abs. 1 StGB darstellt (BGHSt 32, 262; BGH, NStZ 1984, 452; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH, NJW 1989, 781, 785 ..).

    Hierfür ist erforderlich, daß sie nach ihren geistigen Fähigkeiten und ihrer sittlichen Reife im konkreten Fall in der Lage war, die Bedeutung der Handlung und ihrer möglichen Folgen zu erkennen und zu bewerten, insbesondere den Wert des gefährdeten Rechtsguts und die sittliche Bedeutung des Vorgangs zutreffend einzuschätzen (vgl. BGH, NStZ 1985, 25/26).

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85  

    StGB § 223, § 226, § 18

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  • OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93  

    Mitfahrt auf der Ladefläche - § 222 StGB, einverständliche Fremdgefährdung

    Der Angekl. hat sich auch nicht straflos an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des Verunglückten beteiligt, weshalb die Entscheidungen des BGH (BGHSt. 32, 262; BGH NStZ 1985, 25) hier nicht einschlägig sind.
  • OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04  

    Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen

    Die Strafbarkeit des die Selbstgefährdung veranlassenden Dritten beginnt jedoch dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende (Senatsurteil vom 01.04.2003 - 1 Ss 256/02 I 110/02 - BGH a.a.O.; NStZ 1985, 25; NStZ 1986, 266; S/S-Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O. Rn. 167; Lackner-Kühl, StGB, 24. Aufl, vor § 211 Rn. 12).
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