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| BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86 |
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StGB § 183
Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 34, 150
- NJW 1986, 3217
- MDR 1986, 1042
- NStZ 1986, 480
- StV 1986, 480
- JR 1987, 425
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
Beginn der strafrechtlichen Verjährung bei Ablagerung von Schadstoffen
Generalpräventive Erwägungen dieser Art können zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über den Anwendungsbereich in § 47 Abs. 1, § 56 Abs. 3 und § 59 Abs. 1 Nr. 3 StGB hinaus auch bei der Bestimmung der Höhe der Strafe im Rahmen der Schuld zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (BGHSt 34, 150, 151 m.w.Nachw.). - BGH, 19.09.1995 - 1 StR 541/95
StGB § 183, § 56
Diese Feststellungen rechtfertigen zwar die Annahme einer schlechten Sozialprognose i. S.d. § 56 Abs. 1 StGB , die Jugendkammer hat aber übersehen, daß gemäß § 183 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 183 Abs. 3 StGB eine wegen Verstößen gegen § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB verhängte Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen kann, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine weiteren einschlägigen Taten begehen wird, also in derartigen Fällen eine Strafaussetzung zur Bewährung gerade auch dann möglich ist, wenn die Voraussetzungen von § 56 Abs. 1 StGB nicht vorliegen (BGHSt 34, 150, 151).Allerdings ist die Anwendbarkeit von § 56 Abs. 3 StGB auch bei exhibitionistischen Handlungen nicht von vornherein ausgeschlossen (BGHSt 34, 150, 152 m.w.Nachw.).
- BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 20, 21, 52; StPO § …
Nicht zu beanstanden ist, daß das Landgericht, nachdem es nicht den Strafrahmen des besonders schweren Falles, sondern den Regelstrafrahmen nach § 29 Abs. 1 BtMG zugrundegelegt hat, bei der konkreten Strafzumessung "untergeordnet", also im Bereich schuldangemessenen Strafens (vgl. BGHSt 20, 264 [267]; 28, 318 [326]; 34, 150 [151]) generalpräventiv, "die Abwehr der Drogenwelle mit ihren gefährlichen Folgen für viele" strafschärfend berücksichtigt hat.
- BGH, 05.11.2002 - 4 StR 435/02
Strafaussetzung zur Bewährung (besonderer Umstand der begonnenen Therapie; …
Allerdings läßt § 183 Abs. 3 StGB die in § 56 Abs. 2 und 3 StGB genannten weiteren Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung unberührt (BGHSt 28, 357, 359 f.; 34, 150 ff.). - BGH, 26.07.1988 - 4 StR 333/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.03.1998 - 1 StR 31/98
StGB § 176, § 183, § 56, § 56 c
In derartigen Fällen ist eine Strafaussetzung auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen von § 56 Abs. 1 StGB noch nicht vorliegen (BGHSt 34, 150, 151; BGH StV 1996, 605, 606). - BGH, 17.08.1994 - 2 StR 343/94
BtMG § 29, § 29a, § 30; StGB § 46
Welcher Stellenwert diesem Strafzumessungsgrund allgemein einzuräumen ist (vgl. dazu BGHSt 34, 150, 151; BGH NStZ 1982, 112 ; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 5 und 7; vgl. auch Hirsch in LK 10. Aufl. Rdn. 21 f; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 28 f jeweils zu § 46 StGB ; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Rdn. 12 bis 14 Vorbem. - BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
StGB § 16, § 253, § 46; StPO § 261
Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326; 34, 150, 151; 36, 1, 20;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2). - OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06
Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen: Aussetzung zur Bewährung …
§ 183 Abs. 3 StGB erweitert damit die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung für exhibitionistische Täter mit regelmäßig sehr hoher Rückfallgefahr (BGHSt 34, 150; BGH NJW 1998, 3429; StV 1996, 605 f.; NStZ-RR 2003, 110). - BGH, 15.03.1994 - 4 StR 87/94
StGB § 46, § 315 b
Nach der Rechtsprechung dürfen - im Rahmen der schuldangemessenen Strafe (BGHSt 34, 150, 151;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 4, 5, 7) - unter dem Gesichtspunkt der Generalprävention nur solche Umstände herangezogen werden, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits bezweckten allgemeinen Abschreckung liegen. - BGH, 18.04.1991 - 4 StR 143/91
- BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91
- OLG Stuttgart, 15.01.1996 - 1 Ss 603/95
StPO § 357
- LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
Anschlag im Osnabrück-Stadion: Fünf Jahre Haft nach Sprengkörper-Attacke
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