Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94   

Erpressungsbrand II

§ 307 Nr. 2 StGB aF, 'gemeingefährliche Situation'

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 307 Nr. 2 StGB a.F.
    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren Brandstiftung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 40, 251
  • NJW 1994, 3304
  • MDR 1995, 301
  • NStZ 1995, 87
  • StV 1995, 132
  • JR 1996, 30



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98  

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Das zu § 307 Nr. 2 StGB a.F. vertretene -gegenläufige -systematische Argument, auch § 307 Nr. 1 StGB a.F. verlange einen solchen Zusammenhang ( BGHSt 40, 251, 256), hat keine Bedeutung mehr, weil § 306 c StGB die Voraussetzung eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs hat entfallen lassen, auf eine entsprechende Einschränkung in § 306 b Abs. 2 Nr. 1 StGB ist bewußt verzichtet worden (BTDrucks. 13/8587 S. 11 f. , 13/9064 S. 22).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00  

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Der Senat verweist die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil das Verfahren nicht mehr einen in § 74 Abs. 2 GVG bezeichneten Straftatbestand betrifft (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99  

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Anders als nach altem Recht (vgl. BGHSt 38, 309; 40, 251) besteht nach der deutlichen Herabsetzung der Mindeststrafe für besonders schwere Brandstiftung kein Anlaß und angesichts des klaren, mit dem anderer Strafbestimmungen (§ 211, § 315 Abs. 3 StGB) übereinstimmenden neuen Gesetzeswortlauts auch keine Möglichkeit für eine restriktive, an den Grundsätzen früherer Rechtsprechung zu § 307 StGB a.F. anknüpfende Auslegung in dem Sinn, daß die Straftat, die durch den Brand vorbereitet werden soll, nach der Vorstellung des Täters gerade durch die akute, gemeingefährliche Brandsituation begünstigt sein müsse.
mehr
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10  

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Nachdem ein die Zuständigkeit des Schwurgerichts nach § 74 Abs. 2 GVG begründendes Verbrechen nicht mehr Verfahrensgegenstand ist, wird sich eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts mit der Sache zu befassen haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit nicht in BGHSt 40, 251 abgedruckt).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 141/09  

    Einschränkung des Notwehrrechts (Notwehrprovokation; Zusammenhang zwischen

    Die Sache ist zur Bestimmung einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe an eine allgemeine Strafkammer zurückzuverweisen (BGH NJW 1994, 3304, 3305).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 67/06  

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz; strafbefreiender Rücktritt

    Der Senat verweist die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil das Verfahren nicht mehr einen in § 74 Abs. 2 GVG bezeichneten Straftatbestand betrifft (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05  

    Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Notwendigkeit eines

    Nach dem Wegfall des die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründenden Tatvorwurfs des versuchten Totschlags verweist der Senat die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 354 Rdn. 42).
  • BGH, 07.10.2003 - 4 StR 329/03  

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum Alkoholmissbrauch).

    Der Senat verweist die Sache, nachdem § 74 Abs. 2 Nr. 4 oder 5 GVG nicht mehr einschlägig ist, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305 m.w.N.).
  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11  

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    Der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen und der die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründende Tatvorwurf der Anstiftung zum versuchten Mord weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 44/11, BeckRS 2011, 06760; vgl. Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt).
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11  

    Beweiswürdigung (Aussagekonstanz); Rügeberechtigung bei Ablehnung eines

    Der Senat verweist die Sache deshalb entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1994 - 2 StR 264/94, NJW 1994, 3304, 3305, insoweit in BGHSt 40, 251 nicht abgedruckt; Meyer-Goßner aaO § 354 Rn. 42).
  • BGH, 15.03.2011 - 5 StR 44/11  

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; Provokation;

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht