Rechtsprechung
   BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung deliktischer Ansprüche im Reisevertragsrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    BGB § 209 Abs. 1 a.F., § 651 c, § 651 c Abs. 2 Satz 1, § 651 d, § 651 e, § 651 f, § 651 g Abs. 1 Satz 1; AGBG § 9

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 3777



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10  

    Rechtsgrundlage der Haftung des Reiseveranstalters

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07.09.2004 (X ZR 25/03, NJW 2004, 3777), auf die der Kläger in diesem Zusammenhang verweist, ist insoweit nicht einschlägig.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.09.2004 (X ZR 25/03, NJW 2004, 3777) rechtfertigt keine abweichende rechtliche Wertung, denn in dem dort zu entscheidenden Fall ging es um konkurrierende vertragliche und deliktische Ansprüche, die unterschiedlich verjähren.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann in der Anzeige eines Gesundheitsschadens, den der Reisende infolge eines Reisemangels erlitten hat, die Geltendmachung eines Ersatzanspruches liegen, auch wenn der Reisende nicht ausdrücklich Schadensersatz begehrt (BGH, Urteil vom 07.09.2004, X ZR 25/03; NJW 2004, 3777, 3778).

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