Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
VersAusglG §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 2 und 3, 14, 47; FamFG § 222 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzinsung eines Versorgungsausgleichsanspruchs ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG
Kurzfassungen/Presse (3)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Externe Teilung beim Versorgungsausgleich/Verzinsung zwischen Ehezeitende und rechtskräftiger Scheidung // Versorgungsausgleich: BGH legt Versorgungsträgern die Verzinsung auf
- beck-blog (Kurzinformation)
Bei externer Teilung ist der Ausgleichswert zu verzinsen
- lto.de (Kurzinformation)
Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu verzinsen
Besprechungen u.ä.
- hoganlovells.de
, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)
Teilen macht Freude - Ausnahme: Betriebsrenten
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Zuordnung von Zinsanteilen zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung bei externer Teilung - zugleich Anmerkung zu BGH, FamRZ 2011, 1785 -" von PräsAG a.D. Helmut Borth, original erschienen in: FamRZ 2011, 1773 - 1776.
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 07.03.2008 - 30 F 90/04
- OLG Celle, 29.09.2010 - 17 UF 40/08
- BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 3358
- FamRZ 2011, 1785
Wird zitiert von ... (22)
- OLG Frankfurt, 26.01.2012 - 5 UF 90/00
Versorgungsausgleich: Zur tatsächlichen Veränderung im Sinne von § 5 II 2 …
Der Verzinsung des Ausgleichswertes nach Ehezeitende bei einer externen Teilung steht in Fällen, in denen der Ausgleichspflichtige bereits vor Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich laufende Leistungen aus dem Anrecht bezieht, die gegenläufige Entwicklung der Auszahlung der laufenden Rente entgegen (Anschluss an BGH FamRZ 2011, 1785, Rn. 25).Der Bundesgerichtshof hat insoweit mit seiner Entscheidung vom 7.9.2011 (XII ZB 546/10 = FamRZ 2011, 1785 ff.) darauf abgestellt, dass dies im Hinblick auf den Halbteilungsgrundsatz erforderlich ist, um bei lange andauernden Verfahren, wie dem vorliegenden, sicher zu stellen, dass der Ausgleichsberechtigte an einem seit Ehezeitende eingetretenen Wertzuwachs des Anrechts beteiligt wird.
Allerdings steht in Fällen, in denen der Ausgleichspflichtige bereits vor Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich laufende Leistungen aus dem Anrecht bezieht, einer Verzinsung des Ausgleichswertes die gegenläufige Entwicklung der Auszahlung der laufenden Rente entgegen (BGH FamRZ 2011, 1785, Rn. 25).
Die auf den Ausgleich der Anrechte des Antragsgegners bei der A beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof beruht auf § 70 Abs. 2 Ziffer 1 FamFG, denn nur hinsichtlich dieses abtrennbaren Teils hat die Sache im Hinblick auf Verzinsung und Höhe der Ausgleichsbeträge grundsätzliche Bedeutung, während der Ausspruch zur internen Teilung der Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung davon nicht erfasst ist (vgl. BGH FamRZ 2011, 1785, Rn. 6).
- OLG Karlsruhe, 16.08.2012 - 18 UF 347/11
Dispositionsbefugnis der beteiligten Ehegatten bei Ausgleich eines Anrechts im …
Grundsätzlich ist der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG in Verbindung mit § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (BGH FamRZ 2011, 1785;… Borth , a.a.O., Rz. 612, Palandt/Brudermüller , BGB, 71. Auflage 2012, § 14 VersAusglG Rz. 8;… Bergmann in: Beck'scher Online-Kommentar, BGB, Stand 1.5.2012, § 14 VersAusglG Rz. 7;… Johannsen/Henrich/Holzwarth , Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 14 VersAusglG Rz. 26).Mit der Verzinsung des nach § 14 Abs. 4 VersAusglG zu zahlenden Kapitalbetrages soll dem im Gesetz vorgeschriebenen Gebot der Halbteilung Rechnung getragen werden (BGH FamRZ 2011, 1785).
Der Verzicht auf eine Verzinsung des (vereinbarten) Ausgleichswertes führt vorliegend dazu, dass für den ausgleichsberechtigten Antragsteller (nur) ein Anrecht begründet wird, das mit diesem Ausgleichswert im Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich finanziert werden kann (vgl. BGH FamRZ 2011, 1785 Tz. 23).
- KG, 13.08.2012 - 17 UF 62/12
§ 5 Abs 2 S 2 VersAusglG
In der Literatur besteht hierüber, soweit ersichtlich, allgemeines Einvernehmen (vgl. Budinger/Krazeisen, BetrAV 2010, 612 [616, 167 - eine Stelle, die der BGH direkt in Bezug nimmt: vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - XII ZB 546/10 -, FamRZ 2011, 1785;… bei juris Rz. 25] sowie mittelbar auch Gutdeutsch/Hoenes/Norpoth, FamRZ 2012, 73ff.; Meindl/Tausch, BetrAV 2012, 11ff.; Hauß, FPR 2011, 513ff.; Hauß, FamRB 2010, 251, 252f.;… Borth, Versorgungsausgleich [6. Aufl. 2012], Rn. 580ff.;… Erman/Norpoth, BGB [13. Aufl. 2011], § 5 VersAusglG Rn. 5, 8).Das Leistungsverbot nach § 29 VersAusglG erfasst den Fall eines Wertverzehrs des Anrechts infolge einer regulären, monatlichen Rentenzahlung gerade nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - XII ZB 546/10 -, FamRZ 2011, 1785 [bei juris Rz. 25] sowie Johannsen/Henrich-Hahne, Familienrecht [5. Aufl. 2010], § 29 VersAusglG Rn. 1;… Schulz/Hauß-Hauß, Familienrecht [2. Aufl. 2012], § 29 Rn. 5;… MünchKommBGB/Gräper [5. Aufl. 2010], § 29 VersAusglG Rn. 6; Bergner, FamFR 2012, 97, 98).
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Frage bislang noch nicht geklärt: Die Entscheidung des BGH vom 7. September 2011 - XII ZB 546/10 - (FamRZ 2011, 1785) verhält sich nur zur externen Teilung und betrifft eine abweichende Konstellation.
- BGH, 05.10.2011 - XII ZB 555/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde
Eine solche Beschränkung der Zulassung ist zulässig, weil mit der Neuregelung des Versorgungsausgleichs zum 1. September 2009 die früher notwendige Verrechnung verschiedener Versorgungsanrechte aufgehoben wurde und einzelne Versorgungsanrechte nunmehr isoliert ausgeglichen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. September 2011 -XII ZB 546/10 -zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - OLG Stuttgart, 08.08.2012 - 17 UF 162/12
Tenorierung bei externer Teilung
Denn während der fehlende Ehezeitbezug und somit die Halbteilung bei kapitalgedeckten und garantierten Rentenversicherungen in der Weise aufgefangen werden können, dass die - dem zu zahlenden Ausgleichswert innewohnende - Wertsteigerung vom Ende der Ehezeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung verzinst wird (BGH, FamRZ 2011, 1785), ist dies bei fondsgebundenen Versorgungen nicht möglich.Klarstellend war von Amts wegen aufzunehmen, dass der Ausgleichsbetrag hinsichtlich der leistungsorientierten Zusageteile des Anrechts "BVP Firmenbeiträge" mit dem vom Versorgungsträger verwendeten Rechnungszins für die Zeit ab Ehezeitende bis zur Rechtskraft der Entscheidung zu verzinsen ist (BGH Beschluss vom 07.09.2011 - XII ZB 546/10, OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.2012 - 17 UF 32/12).
- KG, 12.10.2012 - 19 UF 7/12 Der von der Beteiligten zu 5) zum Zwecke der externen Teilung an die Beteiligte zu 3) zu zahlende Kapitalbetrag ist ab dem Ehezeitende zu verzinsen (vgl. BGH, Beschluss vom 7.9.2011 - XII ZB 546/10 - FamRZ 2011, 1785, zitiert nach juris).
Hinsichtlich des Zeitpunktes, bis zu dem die Zinsen zu zahlen sind, weicht die Entscheidung von dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7.9.2011 - XII ZB 546/10 - ab.
- BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10
Familienrecht - Berechnung des Versorgungsausgleichs
Eine solche Beschränkung der Zulassung ist zulässig, weil mit der Neuregelung des Versorgungsausgleichs zum 1. September 2009 die früher notwendige Verrechnung verschiedener Versorgungsanrechte aufgehoben wurde und einzelne Versorgungsanrechte nunmehr isoliert ausgeglichen werden (…Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2011 - XII ZB 555/10 - FamRZ 2011, 1931 Rn. 8 und vom 7. September 2011 - XII ZB 546/10 - FamRZ 2011, 1785 Rn. 6). - OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 32/12
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich von Anrechten in der …
a) Bei fondsgebundenen Versorgungen ist die Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 07. September 2011 - XII ZB 546/10) zur Verzinsung des Anrechtes bei einer externen Teilung nicht anzuwenden.Denn während der fehlende Ehezeitbezug und somit die Halbteilung bei kapitalgedeckten und garantierten Rentenversicherungen in der Weise aufgefangen werden können, dass die - dem zu zahlenden Ausgleichswert innewohnende - Wertsteigerung vom Ende der Ehezeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung verzinst wird (BGH, FamRZ 2011, 1785), ist dies - wie bereits erwähnt - bei fondsgebundenen Versorgungen nicht möglich.
- OLG Hamm, 06.02.2012 - 12 UF 207/10
Berücksichtigung der Zinsen bei externer Teilung von Anrechten in der …
Zwar ist davon auszugehen, dass sich diese Abweichung abmildert, wenn die Beschwerdeführerin den Ausgleichswert bis zur Rechtskraft der Entscheidung mit 5, 24% zu verzinsen hat (so BGH FamRZ 2011, 1785ff.).Zwar hat der BGH in seinem Beschluss vom 7.9.2011 (XII ZB 546/10, FamRZ 2011, 1785, 1788 unter II 2 c ff) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt, es sei weder vorgetragen noch ersichtlich, dass ein unrealistisch hoher Zinssatz verwendet und damit ein zu geringer Ausgleichswert errechnet worden sei.
- OLG Nürnberg, 26.03.2012 - 9 UF 1939/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Offene Tenorierung bezüglich etwaiger …
Bei fondshinterlegten Zusagen bestehe eine andere Sachlage als bei rückstellungsfinanzierten Zusagen, für die der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 07.09.2011, XII ZB 546/10, grundsätzlich die Verzinsung vorsehe.Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.09.2011 (Az.: XII ZB 546/10) hat eine Verzinsung des Ausgleichswerts vom Ende der Ehezeit bis zum Eintritt der Rechtskraft zu erfolgen.
- OLG Frankfurt, 04.04.2012 - 3 UF 220/11
Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswerts beim Vollzug externer …
- OLG Karlsruhe, 24.05.2012 - 18 UF 335/11
Zur Beschwer des Versorgungsträgers beim Ausgleich eines aus zwei …
- OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 4 UF 189/12
Versorgungsausgleich: Wertausgleich für Anrecht auf betriebliche Altersversorgung …
- OLG Brandenburg, 27.11.2012 - 3 UF 15/12
- OLG Nürnberg, 09.11.2012 - 10 UF 1321/12
Beim Versorgungsausgleich durch externe Teilung ist der vom Versorgungsträger des …
- OLG Celle, 11.01.2012 - 10 UF 194/11
Beamtenversorgung. Gesetzliche Rentenversicherung. Gleichartigkeit von …
- OLG Frankfurt, 07.12.2011 - 4 UF 203/11
Versorgungsausgleich: Keine Teilrechtskraft bei beschränkter Anfechtung
- OLG Oldenburg, 07.02.2012 - 3 UF 171/11
Versorgungsausgleich: Notwendiger Inhalt des Beschlusstenors bei externer Teilung …
- OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 4 UF 79/11
Versorgungsausgleich: Externe Teilung fondsgebundener Anrechte
- OLG Bremen, 20.12.2011 - 4 UF 120/11
Verfahren bei externer Teilung eines Anrechts aus einer Direktzusage in der …
- OLG Bamberg, 31.05.2012 - 2 UF 374/11
Externe Teilung fondgebundener Anrechte im Versorgungsausgleich
- OLG Hamm, 13.02.2012 - 8 UF 265/11
