Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2002 - II ZR 74/00   

Volltextveröffentlichungen (14)

mehr
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Kündigungsrecht für Pfandrechtsbestellung zur Sicherung von Bankverbindlichkeiten des vormaligen Ehegatten

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigung einer unbefristeten Pfandrechtsbestellung für Bankverbindlichkeiten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1204, 1210 Abs. 1; HGB § 355
    Kündigung eines für Schulden des Ehegatten bestellten unbefristeten Pfandrechts

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 1204, § 1210 Abs. 1; HGB § 355

  • jurawelt.com

    Zu den Voraussetzungen und Wirkungen der Kündigung einer unbefristeten Pfandrechtsbestellung für gegenwärtige und zukünftige Bankverbindlichkeiten eines Dritten (vormaliger Ehegatte des Sicherungsgebers) aus laufender Rechnung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung einer Pfandrechtsbestellung für Bankverbindlichkeiten eines Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheiten - Kündigung einer unbefristeten Pfandrechtsbestellung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ehescheidung als wichtiger Grund für Kündigung einer Pfandrechtsbestellung zu Gunsten des Ehegatten

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 1204, 1210 Abs. 1; HGB § 355
    Ehescheidung als wichtiger Grund für Kündigung einer Pfandrechtsbestellung zugunsten des Ehegatten

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Ehescheidung als wichtiger Grund für Kündigung einer Pfandrechtsbestellung zu Gunsten eines Ehegatten

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 61
  • ZIP 2002, 2123
  • MDR 2003, 39
  • DNotZ 2003, 116
  • FamRZ 2003, 27
  • WM 2002, 2367
  • DB 2003, 991



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG München, 19.06.2012 - 5 U 3445/11  

    Bürgschaft - Verlängerung der Verjährung von Bürgschaftsforderung auf 5 Jahre?

    aa) Zwar besteht die Haftung - bis zum Eintritt der Verjährung - fort, sie ermäßigt sich aber im Falle einer - wie hier gekündigten - Sicherheit bei Wirksamwerden der Kündigung dann, wenn sich bei einem der der Kündigung nachfolgenden Rechnungsabschlüsse - wie hier unstreitig zum 30.09.2008 - ein geringerer Schuldsaldo ergibt (BGH, Urteil vom 07.10.2002 - II ZR 74/00, NJW 2003, 61, 62; Nobbe in: Schimansky u. a., Handbuch des Bankrechts, 4. Aufl., § 91, Rn. 426).
  • KG, 20.02.2012 - 8 U 20/11  

    Mietrecht - Patronatserklärung umfasst auch Abwicklungsansprüche nach Mietende!

    Die ordentliche Kündigung kommt nur bei unbefristeten Bürgschaftsverträgen in Betracht, wobei sie unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes und nur nach einer angemessenen Zeit und mit einer angemessenen Frist möglich ist (Münchener Kommentar/Habersack, a.a.O., § 765 BGB, Rdnr. 55 mit Nachweisen; Palandt/Sprau, BGB, 71. Auflage, § 765 BGB, Rdnr. 16; vgl. BGH ZIP 2002, 2123 für Kündigung einer unbefristeten Pfandrechtsbestellung; BGH WM 1993, 897 und BGH WM 1985, 969 für Kündigung des Kreditbürgen; vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 24. November 1998 - 24 U 264/97 - NZM 1999, 558 = NJW 1999, 3128 für Mietbürgschaft).
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