Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - BGH eröffnet Revision gegen Willkürentscheidungen!

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Revisionszulassung bei Verstoß des Berufungsurteils gegen das Willkürverbot

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Revision ist bei Verstoß gegen das Willkürverbot zuzulassen! (IBR 2005, 1056)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH (Az.: V ZR 328/03) vom 07.10.2004 - Revisionszulassung wegen objektiv willkürlicher Entscheidung bei unterbliebener notwendiger Vertragsauslegung" von Prof. Dr. Wolfgang Lüke, LL.M., original erschienen in: ZfIR 2005, 705 - 706.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 153
  • MDR 2005, 228
  • NZM 2005, 18
  • FamRZ 2005, 195
  • BB 2004, 2602 (Ls.)
  • AnwBl 2005, 220
  • IBR 2005, 1056



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 28.02.2007 - V ZB 154/06  

    Verfahrensrecht - Anforderung an Berufungsbegründung bei zwei Gründen

    Dieser Zulassungsgrund liegt auch dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (Senat, BGHZ 154, 288, 295; Beschl. v. 7. Okt. 2004, V ZR 328/03, NJW 2005, 153).

    Solche Folgen haben Entscheidungen, bei denen die Vorinstanz bei der Auslegung oder Anwendung von Vorschriften des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts gegen grundlegende, verfassungsrechtlich abgesicherte Gerechtigkeitsanforderungen verstoßen hat und die Entscheidung deshalb von Verfassungs wegen einer Korrektur bedarf (Senat, BGHZ 154, 288, 295; Beschl. v. 7. Oktober 2004, V ZR 328/03, NJW 2005, 153).

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08  

    Verfahrensrecht - Anhörungsrüge

    Diese Darlegung der Umstände, aus denen sich die Gehörsverletzung ergeben soll, ist schon deshalb unverzichtbar, weil die tatrichterliche Auslegung individualvertraglicher Abreden in einem Revisionsverfahren nur in sehr beschränktem Umfang auf Fehler überprüft werden kann (BGH, Beschl. v. 16. September 2003, XI ZR 238/02, NJW 2004, 1167), welche wiederum nur unter besonderen Voraussetzungen (Unterlassung einer Auslegung; Verstoß gegen das Willkürverbot) die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründen (Senat , Urt. v. 7. Oktober 2004, V ZR 328/03, NJW 2005, 153).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04  

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung

    Auch wenn man ihr nicht folgen wollte, läge in der abweichenden Würdigung durch das Oberlandesgericht jedenfalls kein Rechtsfehler, der eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr begründet (BGHZ 159, 135 und Beschluß vom 18. März 2004 - V ZR 222/03 - FamRZ 2004, 947) oder der sonst geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (BGHZ 154, 288; BGH Beschluß vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03 - NJW 2004, 153 m.w.N.).
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  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04  

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    b) Die Beschwerde zeigt nicht auf, daß das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der die Gefahr der Wiederholung durch das Berufungsgericht oder der Nachahmung durch andere Gerichte besorgen läßt oder der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu BGHZ 154, 288, 293 ff. und BGH, Beschluß vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03 - NJW 2005, 153 unter II 1 a und b m.w.N.).
  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06  

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei

    Die lange streitige Frage, ob bei der Ermittlung des Liquidationswerts eine latente Steuerlast zu berücksichtigen ist, wird inzwischen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur nahezu einhellig bejaht und auch von den zum Stichtag geltenden Bewertungsrichtlinien empfohlen (vgl. BGH NJW 2005, 153, 155; Großfeld S. 172; Emmerich/Habersack § 305 Rn. 73b; Ernst/Schneider/-Thielen, Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen S. 115; IDW S 1 Tz. 66).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06  

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung

    Sie führt insoweit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 an (- V ZR 328/03 - NJW 2005, 153).
  • OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05  

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des

    Die lange streitige Frage, ob bei der Ermittlung des Liquidationswerts eine latente Steuerlast zu berücksichtigen ist, wird inzwischen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur nahezu einhellig bejaht und auch von den zum Stichtag geltenden Bewertungsrichtlinien empfohlen (vgl. BGH NJW 2005, 153, 155; Großfeld S. 172; Emmerich/Habersack § 305 Rn. 73b; GroßkommAktG/ Hirte/Hasselbach 4. Aufl. § 305 Rn. 232; Ernst/ Schneider/Thielen, Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen S. 115; IDW S 1 Tz. 66).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvR 3365/08  

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Verfahren vor den Patentgerichten

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zuzulassen, a) wenn das Bundespatentgericht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von einer Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs, eines anderen Senats des Bundespatentgerichts oder eines vergleichbaren Instanzgerichts abweicht, b) wenn schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, die nicht den Charakter einer Divergenz im herkömmlichen Sinn haben, oder c) wenn im Interesse der Fortbildung des Rechts eine weitere höchstrichterliche Differenzierung der Rechtsprechung für geboten gehalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZR 328/03 -, NJW 2005, S. 153; Donle, a.a.O., § 83 MarkenG Rn. 9 m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2005 - X B 46/04  

    NZB: rechtliches Gehör, Übergehen von Beweisanträgen

    Diesen nicht hinlänglich substantiierten Äußerungen, die sich mit der detaillierten und sorgfältigen, mit Hilfe sowohl eines inneren als auch eines äußeren Betriebsvergleichs gegebenen Begründung der vom FG befürworteten Schätzungsergebnisse nicht (näher) auseinander setzen, reichen zur schlüssigen Darlegung einer objektiv willkürlichen FG-Entscheidung bzw. eines besonders schwerwiegenden Fehlers bei der Auslegung revisiblen Rechts, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; ferner Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 V ZR 328/03, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 153), nicht aus.
  • BFH, 20.01.2005 - X S 2/04  

    Darlegung von Verfahrensmängeln

    Diesen pauschalen Äußerungen, die sich mit der dezidierten und sorgfältigen, mit Hilfe sowohl eines inneren als auch eines äußeren Betriebsvergleichs gegebenen Begründung der vom FG befürworteten Schätzungsergebnisse nicht (näher) auseinander setzen, reichen zur schlüssigen Darlegung einer objektiv willkürlichen FG-Entscheidung bzw. eines besonders schwerwiegenden Fehlers bei der Auslegung revisiblen Rechts, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; ferner Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 V ZR 328/03, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 153), offenkundig nicht aus.
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 328/03  

    Rechtsfolgen von Beschaffenheitsabweichungen beim Verkauf einer Eigentumswohnung

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZB 44/06  

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung einer

  • BGH, 25.04.2008 - LwZR 10/07  

    Pachtrecht - Unterverpachtungserlaubnis

  • VerfGH Bayern, 30.01.2008 - 61-VI-07  

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Willkürverbots durch

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 33/05  

    Rechtsanwälte - Haftung des Strafverteidigers

  • VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08  

    Eine Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen ein

  • BFH, 17.08.2011 - X B 225/10  

    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei

  • BFH, 28.02.2005 - VI S 8/04  

    PKH - Aussicht auf Erfolg

  • VerfGH Bayern, 03.04.2008 - 57-VI-07  

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige und im Übrigen unbegründete

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