Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 63, 365
  • NJW 1975, 638
  • JR 1975, 324



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R  

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Schließlich wird die Sittenwidrigkeit der Vorführung pornographischer Filme (BVerwGE 71, 34, 38 zur Versagung einer Gaststättenerlaubnis) oder des Vertriebs pornographischer Schriften ebenso verneint wie die Sittenwidrigkeit von Verträgen über Zulieferungs- und Hilfsleistungen für Betriebe mit sittenwidrigen Veranstaltungen (BGHZ 63, 365, 367 zur Wirksamkeit von Pachtverträgen über Bordelle unter Aufgabe früherer Rspr; BGH NJW-RR 1987, 999 zur Wirksamkeit eines Bierlieferungsvertrages mit einem Bordell).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87  

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, können Nutzungen aus einem vom Besitzer erst eingerichteten Betrieb nicht als Ertrag der herauszugebenden Sache angesehen werden (BGHZ 63, 365, 368; Urt. v. 9. Juni 1969, VII ZR 52/67, WM 1969, 1083, 1084; Senatsurt. v. 12. Mai 1978, V ZR 67/77, NJW 1978, 1578).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05  

    Steuerberater - Herausgabe einer rechtsgrundlos erlangten Steuerberaterpraxis

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. Mai 1978 - V ZR 67/77, NJW 1978, 1578 unter II 2; BGHZ 63, 365, 368; Urteil vom 3. November 1955 - II ZR 261/54, LM § 818 Abs. 2 BGB Nr. 7) sind die mit einem rechtsgrundlos erlangten Unternehmen erzielten Gewinne als Nutzungen (§ 100 BGB) herauszugeben, soweit nicht der Gewinn ausschließlich auf den persönlichen Leistungen oder Fähigkeiten desjenigen beruht, der die gewinnbringenden Einnahmen erzielt hat.
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