Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2009 - 5 StR 537/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 222b StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 21g GVG; § 192 GVG
Besetzungswechsel während der Hauptverhandlung (Ergänzungsrichter; richtunggebender Einfluss des Vorsitzenden; dauernde Verhinderung; Pensionierung; Ruhestand; Rügepräklusion). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Göttinger Urteil wegen vierfachen Mordes rechtskräftig
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Göttinger Urteil wegen vierfachen Mordes rechtskräftig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vierfacher Mord: Göttinger Urteil rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 03.07.2008 - 6 Ks 1/08
- BGH, 08.01.2009 - 5 StR 537/08
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2009, 931
- NStZ 2009, 471
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11
Recht auf den gesetzlichen Richter (ordnungsgemäße Gerichtsbesetzung bei Vergabe …
Eine sachgerechte Ausübung der Leitungsfunktion durch den Vorsitzenden - als regelmäßig besonders erfahrenen, qualifizierten und leistungsstarken Richter - setzt voraus, dass dieser die im Senat zu entscheidenden Fälle kennt, die inmitten stehenden Rechtsprobleme wahrnimmt und überdenkt, mögliche Lösungen ins Auge fasst und die Beratung ggf. entsprechend lenkt (zum normativ begründeten richtungsweisenden Einfluss des Vorsitzenden auf die Rechtsprechung, die sich auch auf seine Vorbereitung auszuwirken hat; vgl. BGH NJW 2009, 931; s. auch BVerfG NJW 2004, 3482).
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