Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 78b Abs. 4 StGB; § 331 Abs. 1 StGB; § 333 Abs. 1 StGB; § 370 AO
Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im Eröffnungsbeschluss; abstrakte Strafschärfung für besonders schwere Fälle); Vorteilsannahme; Vorteilsgewährung; Steuerhinterziehung. - lexetius.com
StGB § 78b Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anknüpfung des § 78b Abs. 4 Strafgesetzbuch ( StGB ) an die rechtliche Bewertung der Tat in der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss; Maßgeblichkeit abstrakter Strafschärfung für besonders schwere Fälle in dem vom Gericht der Verurteilung zugrunde gelegten Straftatbestand für § 78b Abs. 4 StGB
Kurzfassungen/Presse (3)
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Verjährung: Ruhen - es kommt auf das Ergebnis an
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verjährungshemmung im besonders schweren Fall
- lto.de (Kurzinformation)
Ruhen der Verjährung bei Strafandrohung von mehr als fünf Jahren hängt allein von dem der Verurteilung zugrunde gelegten Straftatbestand ab
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 08.02.2011, Az.: 1 StR 490/10 (Ruhen der Verjährung ab Eröffnung der Hauptverhandlung)" von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, original erschienen in: NStZ 2012, 508 - 510.
Verfahrensgang
- BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10
- BGH, 06.06.2011 - 1 StR 490/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 1157
- NStZ 2011, 398
- NStZ 2012, 508 (Ls.)
- NJ 2011, 301
