Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 78b Abs. 4 StGB; § 331 Abs. 1 StGB; § 333 Abs. 1 StGB; § 370 AO
    Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im Eröffnungsbeschluss; abstrakte Strafschärfung für besonders schwere Fälle); Vorteilsannahme; Vorteilsgewährung; Steuerhinterziehung.

  • lexetius.com

    StGB § 78b Abs. 4

  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anknüpfung des § 78b Abs. 4 Strafgesetzbuch ( StGB ) an die rechtliche Bewertung der Tat in der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluss; Maßgeblichkeit abstrakter Strafschärfung für besonders schwere Fälle in dem vom Gericht der Verurteilung zugrunde gelegten Straftatbestand für § 78b Abs. 4 StGB

Kurzfassungen/Presse (3)

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Verjährung: Ruhen - es kommt auf das Ergebnis an

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungshemmung im besonders schweren Fall

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ruhen der Verjährung bei Strafandrohung von mehr als fünf Jahren hängt allein von dem der Verurteilung zugrunde gelegten Straftatbestand ab

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 08.02.2011, Az.: 1 StR 490/10 (Ruhen der Verjährung ab Eröffnung der Hauptverhandlung)" von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, original erschienen in: NStZ 2012, 508 - 510.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 1157
  • NStZ 2011, 398
  • NStZ 2012, 508 (Ls.)
  • NJ 2011, 301
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