Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung erst im Folgeverfahren zwischen dem Streitverkünder und dem Streitverkündungsempfänger; Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündigung erst im Folgeverfahren auch im Falle der Streitverkündung gegenüber dem bereits bestellten oder erwarteten Prozessbevollmächtigten des Gegners; Anwendbarkeit des § 72 Abs. 2 S. 2 ZPO im Falle der Streitverkündung gegenüber dem bereits bestellten oder erwarteten Prozessbevollmächtigten des Gegners; Gegnerischer Prozessbevollmächtigter als "Dritter" i.S.d. § 72 Abs. 1 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann ist Streitverkündung zu prüfen?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Prüfung der Zulässigkeit einer Streitverkündung im Folgeverfahren zwischen Streitverkünder und Verkündungsempfänger

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Prüfung der Zulässigkeit einer Streitverkündung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitverkündung gegen den Prozessbevollmächtigten

  • brak-mitteilungen.de , S. 44 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streitverkündung gegenüber dem Anwalt der Gegenseite

  • lto.de (Kurzinformation)

    Überprüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung gegenüber bestelltem oder erwartetem Prozessbevollmächtigten des Gegners erst im Folgeprozess

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der Streitverkündung erst im Folgeprozess zu prüfen! (IBR 2011, 1473)

  • brak-mitteilungen.de , S. 44 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streitverkündung gegenüber dem Anwalt der Gegenseite

  • rechtsanwalt-leisner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie man den gegnerischen Anwalt in den Prozess hineinzieht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 1078
  • ZIP 2011, 1172 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 639
  • VersR 2011, 687
  • WM 2011, 1383
  • IBR 2011, 1473



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 14 W 37/11  

    Verfahrensrecht - Streitverkündung: Prüfungsumfang im Ausgangsprozess

    Diese Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Streitverkündung sind grundsätzlich nicht bei der Anordnung der Zustellung der Streitverkündungsschrift, sondern erst im Folgeprozess zu prüfen (BGHZ 65, 127 ff, 130 f; 70, 187 ff; 160, 263 ff; Beschluss vom 08.02.2011 VI ZB 31/09 zit.n.iuris; Zöller / Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 72 Rdn.1a m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat eine analoge Anwendung des § 72 Abs. 2 Satz 2 ZPO im Falle einer Streitverkündung an den gegnerischen Prozessbevollmächtigten abgelehnt (BGH Beschluss vom 08.02.2011 VI ZB 31/09 zit.n.iuris).

    Erläutert wird dazu, keine Dritte seien alle diejenigen, die am Rechtsstreit bereits mit einer mit Streithilfe unvereinbaren Funktion beteiligt seien (BGH Beschluss vom 08.02.2011 VI ZB 31/09 zit.n.iuris; Zöller / Vollkommer aaO, Rdn. 1).

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R  

    Krankenversicherung - Vergütung ärztlicher Leistungen bei Patiententransporten -

    Er ist als Gericht des Folgeprozesses dazu berufen, über die Interventionswirkung zu entscheiden (vgl zB BGH NJW 2011, 1078 mwN; BVerwG Buchholz 310 § 173 VwGO Nr. 1 Anh § 68 ZPO Nr. 1; Häsemeyer ZZP 107 [1994], 232, 233 mwN in Fn 12).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht