Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- damm-legal.de
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGB
Mandant hat keinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite sich nur an seinen Rechtsanwalt wendet - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
BGB § 823 Ah
Persönliche Zustellung an anwaltlich vertretene Partei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Unterlassung der Zusendung persönlicher Mahnschreiben an eine Partei bei Bestellung eines Rechtsanwalts für diese
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unterlassung der Zusendung von Mahnung an Partei persönlich
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Mahnschreiben an den anwaltlich vertretenen Schuldner
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auch wer anwaltlich vertreten ist, darf von der Gegenseite weiterhin direkt mit Mahnschreiben angeschrieben werden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Unterlassung der Kontaktaufnahme mit anwaltlich vertretener Partei
- pfitzer-law.de (Kurzinformation)
Mahnschreiben an Verbraucher trotz anwaltlicher Vertretung?
- lto.de (Kurzinformation)
Keine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mahnversuche bei anwaltlich vertretenem Schuldner
Besprechungen u.ä.
- rechtsanwalt-leisner.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein verletztes Persönlichkeitsrecht durch Mahnschreiben
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Die Umgehung des Gegenanwalts und die Vertretung in eigener Sache" von RA Dr. Peter Thümmel, original erschienen in: NJW 2011, 1850 - 1854.
Verfahrensgang
- AG Montabaur, 13.03.2009 - 15 C 281/08
- LG Koblenz, 21.10.2009 - 12 S 106/09
- BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 1005
- MDR 2011, 422
- NJ 2011, 257
- VersR 2011, 544
- WM 2011, 1194
Wird zitiert von ... (2)
- LG Münster, 19.07.2012 - 15 S 27/11 Hinsichtlich der Frage des Unterlassens einer direkten Kontaktaufnahme zu dem vertretenden Vertragspartner hat der BGH (Urteil vom 08.02.2011, VI ZR 311/09, NJW 2011, S. 1005 zu unerwünschten Mahnschreiben) eine Rechtsverletzung abgelehnt und hierzu Folgendes ausgeführt:.
- AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11
Korresondenzpflicht, Versicherungsmakler, Ausschließlichkeitsvertreter
Die Fälle, in denen zwingend nur der Bevollmächtigte zur Korrespondenz zugelassen sei, seien als Ausnahme vom Regelfall ausdrücklich gesetzlich geregelt (BGH NJW 2011, 1005).
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