Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • damm-legal.de

    §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB
    Mandant hat keinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite sich nur an seinen Rechtsanwalt wendet

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    BGB § 823 Ah
    Persönliche Zustellung an anwaltlich vertretene Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterlassung der Zusendung persönlicher Mahnschreiben an eine Partei bei Bestellung eines Rechtsanwalts für diese

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterlassung der Zusendung von Mahnung an Partei persönlich

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Mahnschreiben an den anwaltlich vertretenen Schuldner

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch wer anwaltlich vertreten ist, darf von der Gegenseite weiterhin direkt mit Mahnschreiben angeschrieben werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Unterlassung der Kontaktaufnahme mit anwaltlich vertretener Partei

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  • pfitzer-law.de (Kurzinformation)

    Mahnschreiben an Verbraucher trotz anwaltlicher Vertretung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mahnversuche bei anwaltlich vertretenem Schuldner

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Umgehung des Gegenanwalts und die Vertretung in eigener Sache" von RA Dr. Peter Thümmel, original erschienen in: NJW 2011, 1850 - 1854.

Verfahrensgang

  • AG Montabaur, 13.03.2009 - 15 C 281/08
  • LG Koblenz, 21.10.2009 - 12 S 106/09
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 1005
  • MDR 2011, 422
  • NJ 2011, 257
  • VersR 2011, 544
  • WM 2011, 1194



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Münster, 19.07.2012 - 15 S 27/11  
    Hinsichtlich der Frage des Unterlassens einer direkten Kontaktaufnahme zu dem vertretenden Vertragspartner hat der BGH (Urteil vom 08.02.2011, VI ZR 311/09, NJW 2011, S. 1005 zu unerwünschten Mahnschreiben) eine Rechtsverletzung abgelehnt und hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11  

    Korresondenzpflicht, Versicherungsmakler, Ausschließlichkeitsvertreter

    Die Fälle, in denen zwingend nur der Bevollmächtigte zur Korrespondenz zugelassen sei, seien als Ausnahme vom Regelfall ausdrücklich gesetzlich geregelt (BGH NJW 2011, 1005).
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