Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2011 - VI ZR 330/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterlassung einer persönlichen Kontaktaufnahme eines Dienstleisters der Telekommunikation; Verpflichtung zur unmittelbaren Kontaktaufnahme zum bestellten Prozessbevollmächtigten in einem anhängigen gerichtlichen Verfahren anstelle einer unmittelbaren Korrespondenz mit der gegnerischen Partei selbst

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anspruch des Klägers auf Unterlassung der Kontaktaufnahme

Kurzfassungen/Presse (2)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Unterlassung von Inkassoschreiben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Persönliche Mahnschreiben an anwaltlich vertretenen Kunden stellen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Forderungseinzug und Schutz vor unerwünschter Kontaktaufnahme" von AkR a.Z. Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale), original erschienen in: JZ 2012, 487 - 498.

Verfahrensgang

  • AG Montabaur, 13.03.2009 - 15 C 282/08
  • LG Koblenz, 21.10.2009 - 12 S 64/09
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 330/09
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