Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2011 - VI ZR 330/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Unterlassung einer persönlichen Kontaktaufnahme eines Dienstleisters der Telekommunikation; Verpflichtung zur unmittelbaren Kontaktaufnahme zum bestellten Prozessbevollmächtigten in einem anhängigen gerichtlichen Verfahren anstelle einer unmittelbaren Korrespondenz mit der gegnerischen Partei selbst
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anspruch des Klägers auf Unterlassung der Kontaktaufnahme
Kurzfassungen/Presse (2)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Unterlassung von Inkassoschreiben
- lto.de (Kurzinformation)
Persönliche Mahnschreiben an anwaltlich vertretenen Kunden stellen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Forderungseinzug und Schutz vor unerwünschter Kontaktaufnahme" von AkR a.Z. Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale), original erschienen in: JZ 2012, 487 - 498.
Verfahrensgang
- AG Montabaur, 13.03.2009 - 15 C 282/08
- LG Koblenz, 21.10.2009 - 12 S 64/09
- BGH, 08.02.2011 - VI ZR 330/09
