Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • bundesgerichtshof.de

    OSCAR

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVVO: Gerichtsstand bei behaupteter Markenrechtsverletzung - OSCAR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines einheitlichen Streitgegenstands bei Geltendmachung aus einem markenrechtlichen Schutzrecht sowohl Ansprüche wegen Verwechslungsschutz als auch wegen Bekanntheitsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verwechslungsschutz und Bekanntheitsschutz nach MarkenG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kann die Ausstrahlung italienischer Preisverleihungen unter dem Namen "Oscar” in Deutschland durch den amerikanischen Inhaber der deutschen Marke "OSCAR” untersagt werden? - Markenrecht International

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwechslungsschutz oder Bekanntheitsschutz?

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 27.11.2007 - 15 O 760/06
  • KG, 26.03.2010 - 5 U 189/07
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2012, 943
  • MDR 2012, 661
  • GRUR 2012, 621



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Wird zitiert von ... (6)  

  • LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11  

    In Goldfolie verpackter Schokoladenbär von Lindt & Sprüngli verletzt

    Denn es handelt sich um ein und denselben Streitgegenstand (vgl. BGH GRUR 2012, 621 - OSCAR ).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10  

    Pelikan

    Urteil vom 8. März 2012 -I ZR 75/10, GRUR 2012, 621 Rn. 32 = WRP 2012,.
  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12  
    Das ist auch für die Frage der Rufausbeutung seit der allerdings markenrechtlichen Entscheidung "Oscar" des BGH (GRUR 2012, 621) nicht (mehr) zweifelhaft.
mehr
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 199/11  

    Die Deutsche Telekom AG darf nicht Verbrauchern den Erhalt eines Auftrags

    Von einer an die beiden Vorgänge G. und K. anknüpfenden alternativen Klagehäufung erster Instanz, die unzulässig gewesen wäre (vgl. BGHZ 189, 56 = GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 [Rn. 10] - TÜV I; Urt. v. 08.03.2012 - I ZR 75/10 [Rn. 31] - OSCAR), kann ebenso wenig die Rede sein wie von einem Eventualverhältnis mehrerer selbständiger Klagegründe.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2012 - 6 W 60/12  

    Streitwertbemessung bei eventueller Klagehäufung durch Geltendmachung der

    Wird ein einheitlicher Klageantrag mit der Verletzung mehrerer Schutzrechte bzw. schutzrechtsähnlicher Positionen begründet, kann dies nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 2012, 621 - OSCAR; GRUR 2011, 1043 - TÜV II; GRUR 2011, 521 TÜV I) nicht mehr im Wege der alternativen Klagehäufung geschehen; vielmehr muss der Kläger die Reihenfolge bestimmen, in der die prozessualen Ansprüche aus diesen Schutzrechten im Haupt- und Hilfsverhältnis geltend gemacht werden.
  • OLG München, 02.08.2012 - 6 U 1645/12  
    Dabei handelt es sich nicht um vier unterschiedliche Lebenssachverhalte, sondern nur verschiedene Begründungselemente für einen einheitlichen Streitgegenstand (vgl. BGH GRUR 2012, 184 Tz. 13 f. - Branchenbuch Berg; GRUR 2012, 621 Tz. 30 ff. - OSCAR).
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