Rechtsprechung
| BGH, 08.03.2012 - VII ZR 118/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Verlängerung einer vereinbarten Ausführungsfrist im Bereich der Bauleistungen nach § 6 Nr. 2 Abs. 1 Buchst. a) VOB/B; Anspruch auf Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen nach beiderseits gekündigtem Vertrag über Wärmedämmarbeiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - Verzugskündigung unberechtigt: Ansprüche des Auftragnehmers?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Etwaiger Anspruch auf Verlängerung der Bauzeit: Kann Auftraggeber trotzdem kündigen? (IBR 2012, 320)
Verfahrensgang
- LG München I, 07.03.2007 - 24 O 8353/05
- OLG München, 13.11.2007 - 9 U 2947/07
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07
- OLG München, 15.06.2010 - 9 U 2947/07
- BGH, 08.03.2012 - VII ZR 118/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2012, 596
- NZBau 2012, 357
- BauR 2012, 949
- IBR 2012, 320
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 01.06.2012 - 11 U 203/11
Bauvertrag - Verzugskündigung vor Fälligkeit: Nur ausnahmsweise möglich!
b) In Bezug auf die Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung wegen eines drohenden Ablaufes der Fertigstellungsfrist fehlt es weiterhin an der Darlegung, dass im Zeitpunkt der Kündigungserklärung eine Fristüberschreitung drohte, die ihrem Ausmaß nach für die Beklagte von so erheblichem Gewicht gewesen wäre, dass ihr die Fortsetzung des Vertrages mit der Insolvenzschuldnerin unzumutbar gewesen wäre (dazu zuletzt BGH NJW-RR 2012, 596).
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