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| BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86 |
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Begriff der Beleidigung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 34, 37
- NJW 1986, 2517
- MDR 1986, 686
- NStZ 1986, 455 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 21.05.2004 - 1 StR 170/04
Verbotene Vernehmungsmethoden (bewusste Täuschung oder Irreführung; Grenze der …
Der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsguts und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB mildere Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens gebieten es jedoch, die Anforderungen an die Schwere der Beleidigungen und auch der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Täter-Opfer-Beziehung nicht zu niedrig anzusetzen (vgl. BGHSt 34, 37;… BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 4 und 6).Der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsguts und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB mildere Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens gebieten es jedoch, die Anforderungen an die Schwere der Beleidigungen und auch der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Täter-Opfer-Beziehung nicht zu niedrig anzusetzen (vgl. BGHSt 34, 37;… BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 4 und 6).
- BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95
StGB § 213
§ 213 erste Alternative StGB will den Täter privilegieren, der aus berechtigtem Zorn handelt, weil er vor der Tat seinerseits körperlich oder durch ein ihn - sei es verbal oder in anderer Weise - schwer beleidigendes Verhalten des Opfers angegriffen worden ist (BGHSt 34, 37 ; NStZ 1988, 216 ).Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. Juni 1993 (…BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 8) betont, daß der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsguts und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB außerordentlich milde Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens es gebieten, die Anforderungen an die Schwere der Provokation und an die Bewertung der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Täter-Opfer-Beziehung nicht zu niedrig anzusetzen (…ebenso ausdrücklich BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 6;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 213 Rdn. 2b;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 4; vgl. auch BGHSt 34, 37, 38;… Maatz in Festschrift für Salger, S. 91, 98).
- BGH, 22.10.1997 - 3 StR 394/97
StGB § 213
Der hohe Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsgutes und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB außerordentlich milde Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens gebieten es, die Anforderungen an die Schwere der Provokation und an die Bewertung der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht gering anzusetzen (vgl. BGH NStZ 1996, 33 ;… BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 6 und 8; BGHSt 34, 37, 39;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 4;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 213 Rdn. 2 d).
- BGH, 19.01.1999 - 5 StR 612/98
Minder schwerer Fall des Totschlags
a) Ein Fall der schweren Beleidigung im Sinne des § 213 1. Alternative StGB liegt schon deshalb nicht vor, weil der Freund des Angeklagten bei seinem Verhalten keinen Beleidigungsvorsatz hatte (vgl. BGHSt 34, 37, 38; BGH Urteil vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 366/90 -). - BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87
Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.11.1987 - 3 StR 479/87
StGB § 213
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 01.09.2011 - 5 StR 266/11
Totschlag in einem minder schweren Fall (Beleidigung; Kränkung; Berücksichtigung …
Es ist insoweit nicht zu besorgen, dass die Schwurgerichtskammer verkannt hat, dass die Provokation des Tatopfers von diesem bewusst ausgehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 104/86, BGHSt 34, 37). - BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.06.1993 - 5 StR 254/93
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/09
- BGH, 07.10.1986 - 1 StR 385/86
