Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 19, 311
  • NJW 1964, 1481



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75  

    Wahlwerbesendungen

    Hierzu sind alle Straftatbestände zu rechnen, die nicht notwendig oder doch wesensgemäß bei der Förderung auch verfassungsfeindlicher Parteiziele verwirklicht werden und die insbesondere nicht nur die bloße Verfassungsfeindlichkeit unter Strafe stellen, sondern bei denen andere Unrechtsmerkmale den eigentlichen strafrechtlichen Gehalt ausmachen (BVerfG, EuGRZ 1978, S. 67, 68 unter Bezugnahme auf BGHSt 19, 311, 316).
  • BGH, 15.12.2005 - 4 StR 283/05  

    Talmud-Zitate im Rahmen einer öffentlichen Rede als Volksverhetzung

    Zu Recht hat das Landgericht schon aus dem festgestellten Bekenntnis zu einem an der NS-Ideologie orientierten Antisemitismus den Schluss gezogen, der Angeklagte habe mit seiner Rede die Herabwürdigung und Kränkung der Juden im Kernbereich ihrer Persönlichkeit bezweckt, mithin auch in böswilliger, nämlich in feindseliger und verwerflicher Gesinnung gehandelt (vgl. BGH NJW 1964, 1481, 1483 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02  

    Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig

    Die Äußerung stellt sich als böswillig dar, weil er aus bewußt feindlicher Gesinnung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung handelte (BGH NJW 1964, 1481, 1483), deren Existenzrecht er bestreitet und die er beseitigen will.
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