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   BGH, 08.06.1983 - IVb ARZ 18/83   

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BGH, 08.06.1983 - IVb ARZ 18/83 (https://dejure.org/1983,13087)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1983 - IVb ARZ 18/83 (https://dejure.org/1983,13087)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1983 - IVb ARZ 18/83 (https://dejure.org/1983,13087)
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  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80

    Zuständigkeitsstreit zwischen Familiengericht und Gericht der (allgemeinen)

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - IVb ARZ 18/83
    In derartigen Fällen ist eine Lösung des Konflikts in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO möglich (BGHZ 78, 108 [BGH 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80]; s.a. Schlüter FamRZ 1982, 1159 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die von den beteiligten Gerichten geäußerten Ansichten zur Zuständigkeitsfrage sei bemerkt, daß an sich auch nach einer Sorgerechtsregelung gemäß § 1671 BGB die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für Einzelmaßnahmen gemäß § 1666 BGB bestehen bleibt (vgl. BGHZ 78, 108, 113 [BGH 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80]; BayObLGZ 1979, 142, 146 f m.w.N.).

  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 1 Z 105/82

    Gefährdung; Kindesvermögen; Entziehung; Vermögenssorge; Vermietung; Verpachtung;

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - IVb ARZ 18/83
    Da die von der Mutter angeregte Anordnung einer Ergänzungspflegschaft das Verhältnis des sorgeberechtigten Vaters zu dem Kinde stören kann (vgl. BayObLG FamRZ 1983, 528), erscheint es zweckmäßig, daß das Familiengericht Neuss im Rahmen des dort anhängigen Verfahrens prüft, ob es nunmehr im Kindesinteresse angezeigt ist, Regelungen nach §§ 1696, 1671 BGB zu treffen.
  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79

    Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - IVb ARZ 18/83
    Jedenfalls die Ablehnung der Übernahme durch das Familiengericht Neuss, die keinem der Beteiligten bekanntgegeben worden ist, stellt lediglich eine interne Aktenverfügung dar, die keine Grundlage für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1979 - IV ARZ 32/79 - FamRZ 1979, 790; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 07.05.1979 - BReg. 1 Z 18/79
    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - IVb ARZ 18/83
    Im Hinblick auf die von den beteiligten Gerichten geäußerten Ansichten zur Zuständigkeitsfrage sei bemerkt, daß an sich auch nach einer Sorgerechtsregelung gemäß § 1671 BGB die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für Einzelmaßnahmen gemäß § 1666 BGB bestehen bleibt (vgl. BGHZ 78, 108, 113 [BGH 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80]; BayObLGZ 1979, 142, 146 f m.w.N.).
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