Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2004 - 4 StR 160/04   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konstitutive Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs; rechtsgutsbezogene Auslegung; Pervertierung des Fahrzeugs; Ungenügen eines reinen Zusammenhangs mit dem Straßenverkehr; Öffentlichkeit eines Verkehrsraums und faktische Herbeiführung der Öffentlichkeit).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation und Leitsatz)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Opfer außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation und Leitsatz)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Opfer außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums

  • RA ONLINE , S. 606 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gefährdung des Straßenverkehrs

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2004, 625
  • NZV 2005, 50
  • StV 2005, 23
  • VersR 2005, 997 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 2 Ss 33/08  

    Öffentlicher Straßenverkehr - Straßenverkehrsrecht: Begriff der Öffentlichkeit

    Dabei nimmt es der Verkehrsfläche nicht den Charakter der Öffentlichkeit, wenn für die Zufahrt mit Fahrzeugen eine Parkerlaubnis oder für die Nutzung ein Entgelt verlangt wird (BGH NJW 2004, 1965 = DAR 2004, 399 m.w.N.; s. auch BGH DAR 2004, 529 = NStZ 2004, 625).

    Nur, wenn diese Frage zu bejahen ist, handelt es sich um einen "öffentlichen" Verkehrsraum, anderenfalls ist das nicht der Fall (BGH NJW 2004, 1965; DAR 2004, 529).

  • BGH, 05.10.2011 - 4 StR 401/11  

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Beeinträchtigung der

    Hält sich das Opfer zu diesem Zeitpunkt außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf, fehlt es an einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit an einer tatbestandlichen Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 315b StGB (BGH NStZ 2004, 625).

    Hält sich das Opfer zu diesem Zeitpunkt außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf, fehlt es an einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit an einer tatbestandlichen Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 315b StGB (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, 625 = DAR 2004, 529 m. zust. Anm. König DAR 2004, 656, jeweils m.w.N.; SSWStGB/Ernemann § 315b Rn. 9 m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. § 315b StGB Rn. 3).

  • LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 14/10  

    Sorgfaltsanforderungen beim Rückwärts-Ausparken zweier Fahrzeuge aus einander

    Zwar unterliegen Verkehrsflächen den Regeln der StVO unmittelbar nur dann, wenn sie dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn also die Fläche auch für Dritte allgemein zugänglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 160/04 - DAR 2004, 529; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1962 - VI ZR 249/61, NJW 1963, 152; Urteile der Kammer vom 18. Dezember 2008 - 13 S 178/08 und vom 9. April 2010 - 13 S 248/09).
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  • LG Saarbrücken, 12.02.2010 - 13 S 239/09  

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Rückwärtsfahren auf einem

    Zunächst ist schon fraglich, ob der Privatweg, der letztlich eine Grundstückseinfahrt für zwei verschiedene Grundstücke darstellt, überhaupt öffentlicher Verkehrsraum ist, was aber Voraussetzung für Anwendung der Straßenverkehrordnung ist (vgl. hierzu BayObLG VRS 64, 375, wonach die Zufahrt zu mehr als einem Wohnhaus immer öffentlichen Verkehrsgrund darstellen soll; vgl. hierzu aber auch BGH DAR 2004, 529 und die Nachweise bei Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 1 StVO Rdn. 15/16).
  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11  
    19 a) Es kann zunächst dahinstehen, ob die Bestimmungen der StVO für den Bereich der Unfallörtlichkeit Anwendung finden, was der Fall ist, wenn die Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn also die Fläche auch für Dritte allgemein zugänglich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.06.2004 - 4 StR 160/04, DAR 2004, 529; LG Saarbrücken, Urt. v. 07.05.2010 - 13 S 14/10, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Köln, 06.07.2012 - 18 K 73/12  

    Altkleidercontainer

    vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 8.6.2004 - 4 StR 160/04 -, NZV 2005, 50 (zum öffentlichen Verkehrsraum i.S.d. § 315b Strafgesetzbuch); Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27.8.1990 - 1 Ss 98/90 -, NZV 1991, 38 (zu § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung).
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