Rechtsprechung
| BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
- Sozialmedizinische Informationsdatenbank für Deutschland (Kurzinformation und Volltext)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer Anordnung von Betreuer und behandelndem Arzt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1904, 1004 Abs. 1 Satz 2, 1896, 1901; ZPO § 91a
Begrenzung eines Sterbewunsches durch Heimvertrag bzw. Gewissensfreiheit des Pflegepersonals - 123recht.net (Pressemeldung, 21.7.2005)
Auch lebenserhaltende Zwangsbehandlung ist unzulässig
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Abbruch der Ernährung: Gewissensfreiheit der Pflegenden geht nicht vor
- consultor.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof stärkt Einfluss von Ärzten und Betreuern
- arag.de (Kurzinformation)
Einstellung der künstlichen Ernährung
- finanztip.de (Kurzinformation)
BGH bestätigt klagbares Recht aus Patientenverfügung
- heckschen-vandeloo.de (Zusammenfassung)
Patientenrechte am Lebensende
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Patientenverfügung: Ist diese verbindlich? Wer braucht eine, wie muss sie formuliert sein?
Besprechungen u.ä. (3)
- heckschen-vandeloo.de
(Entscheidungsbesprechung)
Bundesgerichtshof stärkt Patientenrechte am Lebensende
- hu-berlin.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Recht auf einen menschenwürdigen Tod - Sterbehilfe und Patientenverfügung als grundrechtliche Freiheit zur Selbstbestimmung (Rosemarie Will)
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Künstliche Ernährung ist auf Verlangen einzustellen
Sonstiges (7)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Praxis- und Beraterhinweis zur Entscheidung des BGH vom 08.06.2005, XII ZR 177/03 (Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen)" von RiAG Dr. Matthias Locher, original erschienen in: FamRB 2005, 300.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 08.06.2005, Az.: XII ZR 177/03 (Einstellen der künstlichen Ernährung auf Verlangen des Betreuers entgegen dem Willen des Pflegeheims)" von RAin Dr. Gabriele Müller, original erschienen in: DNotZ 2005, 924 - 930.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 08.06.2005, Az.: XII ZR 177/03 (Einstellung der künstlichen Ernährung eines betreuten einwilligungsunfähigen Patienten)" von Prof. Dr. Wolfram Höfling, M.A., original erschienen in: JZ 2006, 145 - 147.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 08.06.2005, Az.: XII ZR 177/03 (Verlangen des Abbruchs der künstlichen Ernährung im Pflegeheim)" von RA und FAErbR Wolfgang Roth, original erschienen in: ZEV 2005, 485 - 487.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 08.06.2005, XII ZR 177/03 (Fortsetzung der künstlichen Ernährung eines Heimbewohners - § 91a ZPO: Kostenentscheidung nach Tod des Patienten)" von Werner Bienwald, original erschienen in: FamRZ 2005, 1476 - 1477.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 08.06.2005, XII ZR 177/03 (Zum Unterlassungsanspruch einer künstlichen Ernährung)" von RA Robert Roßbruch, original erschienen in: PflR 2005, 414 - 415.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Muss das Pflegepersonal dem Sterbewunsch eines Patienten im Wachkoma nachkommen?" von RA Dr. Bernhard Debong, original erschienen in: ArztR 2006, 181 - 183.
Verfahrensgang
- BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
- BGH, 31.08.2005 - XII ZR 177/03
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 163, 195
- NJW 2005, 2385
- MDR 2005, 1413
- DNotZ 2005, 924
- FamRZ 2005, 1474
- VersR 2005, 1249
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Durch (mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigte Sterbehilfe beim …
Weder der Heimvertrag noch die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) können der Heimleitung oder dem Pflegepersonal das Recht verleihen, sich über das Selbstbestimmungsrecht von Patienten hinwegzusetzen und eigenmächtig in deren verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (vgl. BGHZ 163, 195, 200).Diese Ansicht bestand auch fort, nachdem der XII. Zivilsenat in einem Kostenbeschluss vom 8. Juni 2005 (XII ZR 177/03 - BGHZ 163, 195 = NJW 2005, 2385) entschieden hatte, ein Heimbetreiber sei zur Fortsetzung einer künstlichen Ernährung bei einem entscheidungsunfähigen, an einem apallischen Syndrom leidenden Patienten gegen dessen durch den Betreuer verbindlich geäußerten Willen nicht berechtigt und das Vormundschaftsgericht zu einer Entscheidung nicht berufen, wenn Betreuer und Arzt sich übereinstimmend gegen eine weitere künstliche Ernährung entschieden hatten; der Eintritt in eine mutmaßlich unmittelbar zum Tod führende Phase der Grunderkrankung war danach nicht vorausgesetzt.
Nach der schon zur Tatzeit ganz herrschenden Rechtsauffassung verliehen weder der Heimvertrag noch die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) der Heimleitung oder dem Pflegepersonal das Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht von Patienten hinwegzusetzen und eigenmächtig in deren verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (vgl. BGHZ 163, 195, 200; Dirksen GesR 2004, 124, 128; Höfling JZ 2006, 145, 146; Hufen NJW 2001, 849, 853; ders. ZRP 2003, 248, 252; Ingelfinger JZ 2006, 821, 829; Lipp FamRZ 2004, 317, 324; Müller DNotZ 2005, 927, 928 f.; Sternberg-Lieben in FS für Eser (2005) S. 1185, 1203; Uhlenbruck NJW 2003, 1710, 1711 f.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 41 ff.; Wagenitz FamRZ 2005, 669, 670 f.; anders noch OLG München NJW 2003, 1743, 1745; LG Traunstein NJW-RR 2003, 221, 224).
- LG Fulda, 30.04.2009 - 16 Js 1/08
Bewährungsstrafe für Patientenrecht-Anwalt // Rat an Mandantin war versuchter …
Dabei erläuterte sie der Zeugin ... die rechtliche Situation auf Grundlage der Entscheidung des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 08.06.2005 (BGH NJW 2005, 2385 ff.), wonach eine Kontrollzuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nur in einer Konfliktsituation zwischen Arzt und Betreuer begründet sei, die hier gerade nicht vorliege.Bei der Beibehaltung der PEG-Sonde und der mit ihrer Hilfe ermöglichten und unmittelbar bevorstehenden künstlichen Ernährung handelt es sich nämlich um einen fortdauernden Eingriff in die körperliche Integrität der Patientin (vgl. BGH NJW 2003, 1588 ff. [1589]; Hufen, NJW 2001, 849 ff, [853]) und damit nach Auffassung der Kammer auch um eine vorsätzliche Körperverletzung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB, woran auch die Tatsache nichts ändert, dass ein Einstellen der künstlichen Ernährung zwangsläufig zum Tode der Patientin führen würde (vgl. BGH NJW 2005, 2385).
Vielmehr waren sie darauf beschränkt, beim Vormundschaftsgericht eine Überprüfung des Betreuerhandelns mit dem Ziel aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 1908 i Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 1837 Abs. 1 bis 3 BGB anzuregen (vgl. BGH NJW 2005, 2385).
Zwar ist der Lebensschutz von grundsätzlicher Bedeutung, darf aber nicht gegen die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht ausgespielt werden (vgl. BGH NJW 2005, 2385 f. [2386]; Hufen, NJW 2001, 849 [857]).
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hingegen geht in seinen im Vergleich zum Urteils des Strafsenats neueren Entscheidungen aus den Jahren 2003 und 2005 (BGH NJW 2003, 1588 ff.; 2005, 2385 ff.) nur dann von dem Erfordernis einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung aus, wenn kein Konsens zwischen Betreuer und behandelndem Arzt des Betroffenen vorliegt.
- LG Traunstein, 03.12.2005 - 3 O 3142/04 Nach Zulassung der Revision gegen das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts durch den Bundesgerichtshof (XII ZR 177/03) verstarb der Sohn der Kläger am 26.03.2004 im Heim der Beklagten.
Auf die Entscheidung des BGH (NJW 2005, 2385) und die vorangegangenen Entscheidungen der Tatsachengerichte, die ebenfalls veröffentlicht sind, wird Bezug genommen.
Das Berufungsgericht (OLG München 3 U 5090/02) hat das Urteil bestätigt, der im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde angerufene 12. Senat des BGH (XII ZR 177/03 = NJW 05, 2385) hat in der Sache nicht mehr entschieden, weil es infolge des Todes des Patienten am 23.06.2004 zu einer beiderseitigen Erledigungserklärung kam.
- AG Nordenham, 20.03.2011 - 9 XVII 8/00
Betreuung: Genehmigungserfordernis für den Abbruch einer künstlichen Ernährung
Unstreitig ist insoweit, dass die mit Hilfe einer Magensonde durchgeführte künstliche Ernährung einen ärztlichen Eingriff im Sinne der zitierten Vorschrift darstellt, die der Einwilligung des Patienten bzw. des Betreuers bedarf (BGH, FamRZ 2005, S. 1474, 1475).Grund der Bestimmungen der §§ 1904 Abs. 4, 1901 b Abs. 1 BGB ist, nach Möglichkeit ein aufgrund der bestehenden Verfahrensvorschriften langwieriges und aufwendiges Genehmigungsverfahren zu verhindern und eine gerichtliche Entscheidung nur dann erforderlich zu machen, wenn es zu einem tatsächlichen Konfliktfall zwischen Betreuer und behandelndem Arzt gekommen ist (…Rausch, a.a.O; zur alten Rechtslage BGH, FamRZ 2005, S. 1474, 1475 sowie BGH, NJW 2003, S. 1588 ff.).
Da es im vorliegenden Fall in der Vergangenheit bereits zu Differenzen zwischen einer Heimleitung und dem Betreuer gekommen ist, weist das Gericht abschließend darauf hin, dass das Heimpersonal an die Entscheidungen des Betreuers und des behandelnden Hausarztes bzw. im vorliegenden Fall des Gerichts grundsätzlich gebunden ist (BGH, FamRZ 2005, S. 1474 ff.).
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 137/05
Rechtsanwälte - Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an Erstberatung
Der Senat kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (BGHZ 67, 343, 345; 163, 195, 197 m.w.N.). - OLG Hamm, 23.12.2008 - 28 W 27/08
Autokauf - Wann ist eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen?
Der Senat kann sich auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken (vgl. BGHZ 163, 195, 197).Da Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO nicht abschließend klärungsbedürftig sind (BGHZ 163, 195, 197;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a Rn. 24, jew. m.w.N.), war der Klage auch unter diesem Gesichtspunkt Aussicht auf Erfolg nicht abzusprechen, sodass eine Kostenaufhebung für diese Position ebenfalls billigem Ermessen entspricht.
- OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei …
Für das weitere Vorgehen wird unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung (BGHZ 154, 205 und BGHZ 163, 195 = NJW 2005, 2385; zusammenfassend Hahne DRiZ 2005, 244) auf folgendes hingewiesen:. - LG Zweibrücken, 07.06.2006 - 3 S 43/06 Sie ist insoweit - wie jeder andere Dritte auch - auf die Möglichkeit beschränkt, beim Vormundschaftsgericht eine Überprüfung des Betreuerhandelns mit dem Ziel aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1837 Abs. 1 -3, 1836 BGB anzuregen (vgl. BGHZ 163, Seite 195 m. w. N.).
Somit ist auch die von der Beklagten angesprochene Argumentation des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2005, 2385) bei welcher es um den Fall der Sterbehilfe durch Unterlassen der Nahrungsmittelzufuhr ging, hier nicht einschlägig, denn die strafrechtlichen Grenzen einer Haftung der Organe der Beklagten und deren Bediensteter werden durch die getroffenen gesetzlichen Regelungen eindeutig festgelegt.
- OLG München, 26.04.2006 - 3 U 1776/06 Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 2385) und die vorangegangenen erwähnten Urteile (NJW-RR 2003, 221 und, NJW 2003, 1744) wird Bezug genommen.
Es verbleibt daher für die Frage eines zivilrechtlich relevanten Verschuldens letztlich bei der mit Beschluss des BGH (XII ZR 177/03) vom 8.6.2005 getroffenen Feststellung, dass die strafrechtlichen Grenzen einer Sterbehilfe im weiteren Sinne, auf die das klägerische Verlangen zielte, dem Zivilsenat bislang nicht hinreichend geklärt erschienen, wobei die strafrechtliche Bewertung auf das zivilrechtliche Unterlassungsbegehren durchgreift.
- BGH, 15.07.2009 - AnwZ (B) 76/08
Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens …
Der Senat hat sich auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf gerichtliche Entscheidung zu beschränken (vgl. BGHZ 67, 343, 345 f. ; 163, 195, 197 ; BVerfG NJW 1993, 1060, 1061) . - BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 31/09
Rechtsanwälte
- OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11
Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des …
- OLG Saarbrücken, 21.09.2010 - 8 W 215/10
Geltendmachung von Auskunfts- und Einsichtsrechten des Gesellschafters und noch …
- OLG Zweibrücken, 01.08.2011 - 1 Ws 90/11
Verbot der Kameraüberwachung in einem Kriseninterventionsraum
- LG Essen, 29.11.2007 - 7 T 385/07
- LG Düsseldorf, 14.02.2007 - 12 O 163/06
- LG Berlin, 30.01.2007 - 83 T 519/06
Betreuerentlassung: Eignungsmangel bei beabsichtigter Einstellung …
- LG Hamburg, 30.01.2009 - 315 O 605/08
Hinweis Das gewünschte Dokument ist momentan nicht …
- LG Hamburg, 10.06.2009 - 315 O 650/08
Wettbewerbsbeschränkung durch privaten Fernsehsender: Kündigung eines Vertrags …
- LG Hamburg, 10.06.2009 - 315 O 605/08
Wettbewerbsbeschränkung durch privaten Fernsehsender: Kündigung eines Vertrags …
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