Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 267 Abs. 3 StPO; § 266 StGB
    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim gutgläubiger Erwerb: Makeltheorie; Urteilsgründe); Untreue; Bestimmtheitsgrundsatz.

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei einem Schuldspruch wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung sind Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens notwendig; Folgen des Fehlens von Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens in einem Schuldspruch wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Untreue müssen zur Tatbestandmerkmalabgrenzung eigenständige Feststellungen zum Vermögensschaden getroffen werden

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2013, 162 (Ls.)
  • NStZ 2013, 37



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11  

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

    Dem steht auch nicht die in gleicher Weise für das Merkmal des Vermögensschadens nach § 263 Abs. 1 StGB relevante (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 3 StR 115/11, wistra 2011, 387 Rn. 7) neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vermögensnachteil i.S. des § 266 StGB (BVerfGE 126, 170, 205 ff.) entgegen, soweit sich der Gefährdungsschaden hinreichend konkret beziffern lässt (BVerfG aaO 211 f.).
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