Rechtsprechung
| BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 267 Abs. 3 StPO; § 266 StGB
Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim gutgläubiger Erwerb: Makeltheorie; Urteilsgründe); Untreue; Bestimmtheitsgrundsatz. - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bei einem Schuldspruch wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung sind Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens notwendig; Folgen des Fehlens von Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens in einem Schuldspruch wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bei Untreue müssen zur Tatbestandmerkmalabgrenzung eigenständige Feststellungen zum Vermögensschaden getroffen werden
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2013, 162 (Ls.)
- NStZ 2013, 37
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
Dem steht auch nicht die in gleicher Weise für das Merkmal des Vermögensschadens nach § 263 Abs. 1 StGB relevante (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 3 StR 115/11, wistra 2011, 387 Rn. 7) neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vermögensnachteil i.S. des § 266 StGB (BVerfGE 126, 170, 205 ff.) entgegen, soweit sich der Gefährdungsschaden hinreichend konkret beziffern lässt (…BVerfG aaO 211 f.).
