Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 78, 9
  • NJW 1980, 2801
  • MDR 1981, 40
  • GRUR 1980, 1105



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Wird zitiert von ... (50)  

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98  

    Mehrdeutige Meinungsäusserungen

    Eine auf Unterlassung zielende Verurteilung des Zivilgerichts kann der Äußernde nach der Rechtsprechung vermeiden, wenn er eine ernsthafte und inhaltlich ausreichende Erklärung abgibt, die mehrdeutige Äußerung, der eine Aussage mit dem persönlichkeitsverletzenden Inhalt entnommen werden kann, nicht oder nur mit geeigneten Klarstellungen zu wiederholen (allgemein zur Abwendung der Verurteilung zur Unterlassung vgl. BGHZ 14, 163 ; 78, 9 ; BGH, NJW 1994, 1281 ; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 20 f.).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99  

    Verdachtsberichterstattung

    Ob dies der Fall ist, unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (Senatsurteile BGHZ 132, 13, 21; 78, 9, 16).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05  

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Die Rechtsprechung der Zivilgerichte geht bei so genannten verdeckten Aussagen grundsätzlich davon aus, dass sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGK 2, 325 ).
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